Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen "Logistikpark A 2"
hier:
1. Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
10/0124
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgebrachten Stellungnahmen gem. der Sachdarstellung zur Vorlage (Anlage 1) zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung incl. Umweltbericht.

Sachdarstellung

 

Die Fläche östlich der AS Kamen / Bergkamen der A 2, nördlich der B 61, westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 eignet sich aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung an das Bundesfernstraßennetz zur Entwicklung eines Logistikstandortes. Für diesen Bereich wurde im Parallelverfahren die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld" aufgestellt und am 03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

Im Rahmen einer Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. WD 102 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder aufzuheben und aufgrund der besonderen Lagegunst die 25. Flächennutzungsplanänderung mit dem Ziel zur Entwicklung eines Logistikstandortes einzuleiten. Allerdings ist das Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe an der Stadtgrenze Kamen / Bergkamen planerisch neu zu regeln.

Bisheriges Verfahren

-          Nach dem Beschluss zur Einleitung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.05.2008 wurde am 05.Juni 2008 in einem Scopingtermin i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt.

-          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23.Juni 2008 und anschließender Möglichkeit auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.

-          In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

-          Mit Verfügung vom 07.08.2009 hat die Bezirksregierung Arnsberg  bestätigt, dass die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.

-          In seiner Sitzung am 12.02.2009 hat der Rat der Stadt Bergkamen die öffentliche Auslegung beschlossen und den Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung incl. Umweltbericht gebilligt.

-          Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16.03.2009 bis zum 17.04.2009 einschließlich statt. Diese Offenlegung fand parallel mit der Offenlegung zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 und zur Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. WD 116 statt.

Abwägung

Im Rahmen der Offenlegung ist von der Landwirtschaftskammer eine Stellungnahme abgegeben worden. Die weiteren eingegangenen Hinweise der TÖB beziehen sich auf die verbindliche Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. WD 116 “Logistikpark A 2”. Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.

Es wird daher vorgeschlagen, zu den vorgebrachten Stellungnahmen der TÖB im Sinne der Anlage 1 der Vorlage zu entscheiden.

Zur Abwägung der Auswirkungen auf Luft und Klima und deren Wechselwirkungen auf den Menschen wurde neben den bereits vorliegenden Gutachten noch ein lufthygienisches Gutachten erstellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich durch den geplanten Logistikstandort die lufthygienische Belastungssituation an den Wohngebäuden im Untersuchungsgebiet nur unwesentlich ändert. Die Grenzwerte werden nicht überschritten. Im Umweltbericht zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dazu eine Textänderung erforderlich. Es handelt sich allerdings um eine Klarstellung, so dass eine erneute Offenlegung nicht notwendig ist. Die Änderung ist in Kursivschrift in der Anlage 3 ersichtlich.

Die Verwaltung empfiehlt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und die dazugehörige Begründung incl. Umweltbericht zu beschließen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke