Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 14. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
10/0108
Aktenzeichen
70.09.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.                                Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit dem 03. Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind inzwischen die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Laufe des Jahres 2010 keine wesentlichen Abweichungen auftreten werden.

Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens mit rd. 81.000 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Mehrkosten sowie Personalzuwachs (s. Punkt 3).


2.                                Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2009 folgende Gebührensätze beschlossen:

Restabfall                               230,35 €                        +  2,23%
Bioabfall                                    89,72 €                        / 18,06%
Grünabfall                                 50,58 €                        =  0,00%
Altpapierverwertung                   3,14 €                        +  5,72%
Sperrmüll
- je Einwohner                            4,04 €                        + 13,48%
- Tonne                                     78,45 €                        +  6,60%   

 

3.                                Veränderungen gegenüber 2009

Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Veränderungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2009 zu berücksichtigen:

 

Ø      Umdeklaration von rd. 200 Gewichtstonnen Bioabfall durch die GWA in Restabfall in 2009 aufgrund Fehlbefüllung aus dem Siedlungsbereich der „Alten Kolonie“, Bergkamen-Mitte

Ø      Verringerung der Erlöse aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund des Rechtsstreites zwischen GWA / AKU und der Fa. Remondis von 84,00 € je Gewichtstonne auf 66,83 €

Ø      höheres Betreiberentgelt für die GWA und Wegfall der Pachteinnahmen für den EBB durch die Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofes an der Justus-von-Liebig-Straße


 

Ø      Besetzung der freien Stelle im gewerblichen Bereich des EBB und Beschaffung eines Klein-Pkw als mobiles Einsatzfahrzeug für die Reinigung von schmalen Wegen, Beseitigung bzw. Besichtigung wilder Müllablagerungen, Schnellreinigung von Containerstandorten

Ø      Verwaltungsmehrbedarf von 19,25 Std. im EBB durch neue Aufgaben wie
- Übertragung der Gebührenkalkulation für Abfall sowie Straßenreinigung/   Winterdienst inkl. Erstellung des BAB-Bogens
- Abwicklung der Abfallgefäßtauschgebühr.
- Abrechnung mit den neun Dualen Systemen.
- Rückgang der Gefäßzahlen bzw. –volumina aufgrund der Reduzierung der
Einwohnerzahl (demographische Entwicklung)

 

 

Unter Berücksichtigung von Mengen- und Gebührensatzveränderungen ist davon auszugehen, dass an den Kreis Unna für 2010 rd. 84.000 € mehr als 2009 [A1] zu zahlen sein werden.



4.                                Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 sieht einen Gewinnvortrag für Restabfall von 164.006 € und für Bioabfall von 10.756 € vor. Der Vortrag wird in der Kalkulation für 2010 berücksichtigt.

4.2                            Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3                            Ergebnis

4.3.1                      Gesamtveränderung 2010

Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren und unter besonderer Berücksichtigung geringerer Altpapierverwertungserlöse werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich geringe Mehrbelastungen erwartet. Hier wird eine leichte Kosten- bzw. Gebührenbelastung vorgeschlagen.

Im Bereich Bioabfall kann eine deutliche Gebührenentlastung weiter gegeben werden.

4.3.2                      Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Die Mengenentwicklung der Jahre 2008/09 deutet darauf hin, dass in 2010 rd. 2.450 t Bioabfall zur Entsorgung anfallen werden. Die geringere Bioabfallmenge resultiert aus der schlechten Trennung und der daraus resultierenden Umdeklaration großer Mengen Bioabfall zu Restabfall.

Bei Zugrundelegung dieser Menge und der Berücksichtigung der stark sinkenden Kreisgebühr ergibt sich ein Betrag von 1,5677 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,57 €/l verringert werden. Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2010 im Vergleich zu 2009 folgende Gebührensätze:

 

 

4.3.3                      Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,3669 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,37 €/l festgesetzt werden.


Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2009 folgende Änderungen:

 

 

4.4                            Gebührenbedarfsermittlung

4.4.1                      Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.4.1.1                Personalkosten

4.4.1.1.1          Personalkosten der Einsatzplanung                                                        62.409,00 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

4.4.1.1.2        Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                16.380,00 €

Gemäß KGSt-Bericht 2/2009 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-     Sachkostenpauschale                                                                           5.400,00 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-    Allgemeine informationstechnische Unterstützung                            10.200,00 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.4.1.1.3          Personalkosten Fahrer/Lader                                                                402.224,00 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

4.4.1.1.4          Kosten des Arbeitsplatzes                                                                       40.222,00 €

Laut KGSt-Bericht 2/2009 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.4.1.1.5          Vertretung Urlaub/Krankheit                                                                     26.838,00 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 17.400 Personalstunden benötigt, die nicht mit den neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 706 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 37,80 €/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.

4.4.1.2                Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.4.1.2.1        Fahrzeuge                                                                                               159.108,00 €

4.4.1.2.2        Halle                                                                                                            1.900,00 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.4.1.2.3        EDV-Programm                                                                                          6.416,00 €

Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.

4.4.1.2.4        Abfallgefäße                                                                                              43.763,00 €

Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von zehn Jahren berücksichtigt.

4.4.1.3                Kalkulatorische Zinsen                                                                             61.168,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.

4.4.1.4                Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                  292.369,00 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.4.1.5                Personalkosten Verwaltung EBB                                                           140.133,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.4.2                      Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.4.2.1                Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2010 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-    aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2008 bis September 2009 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2010 rd. 8.470 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                  

                   -    Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 230 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,04 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 78,45 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen..

Für 2010 wird von einer Menge von 2.800 t ausgegangen.

                   c) Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2008 bis September 2009 kann für 2010 von einer Sammelmenge von 2.450 t ausgegangen werden.

                   d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.660 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 110 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:

 

Im Jahr 2010 erbringt die GWA die Leistung der Elektroschrottentsorgung für die Stadt Bergkamen kostenfrei. Damit entfällt auch die Erlösgutschrift für die Vermarktung des Elektroschrotts.

 

                  

4.4.2.2                Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                 145.500,00 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Durch die Inbetriebnahme des neuen Wertstoffhofes an der Justus-von-Liebig-Straße sind die Betreiberkosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

4.4.2.3                sonstige kalkulatorische Abschreibungen                                                 5.671,00 €

Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.4.2.4                sonstige kalkulatorische Zinsen                                                                 2.862,00 €

Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden unverändert 6,5 % zugrunde gelegt.

4.4.2.5                Entsorgung Sonderabfälle                                                                       10.000,00 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.4.2.6                Containergestellung                                                                                 14.000,00 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.4.2.7                Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                    8.000,00 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

4.4.2.8                Kosten für Gebührenmarken                                                                     1.000,00 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.4.2.9                Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                       10.916,00 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.4.2.10            Leistungen des Baubetriebshofes                                                           67.500,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von ca. 800 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

4.4.2.11            Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -           125.140,00 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.4.2.12            Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -              37.253,00 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.4.2.13            Erlösauszahlung an Duale Systeme                                                       11.000,00 €

 

Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung über die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems (Altpapiertonne) mit DSD GmbH ist auch eine Erlösbeteiligung vorgesehen.

 

4.4.3                      Zu erwartende Erlöse

4.4.3.1                Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                      218.937,00 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2010 eine Vergütung von 66,83 € je Tonne. Der geringere Erlös resultiert aus der gesenkten Vergütung des Verwerters.

 

15,96 % der Altpapiermengen werden als PPK-Verkaufsverpackungen über die AKU für einen Preis von 29,50 € je Tonne vermarktet.

 

Als Gesamtjahresmenge werden 3.600 t zugrunde gelegt.

4.4.3.2                Beteiligung dualer Systeme an der Papiersammlung                             46.000,00 €

Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Durch die Verpackungsverordnung sind duale Systeme verpflichtet, sich an den Kosten für die Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems zu beteiligen.

4.4.3.3                Erlöse Sperrmüllkarten                                                                            75.000,00 €

4.4.3.4                Erlöse Grünschnittkarten                                                                           2.500,00 €

4.4.3.5                Erlöse Wertstoffhof                                                                                165.000,00 €

4.4.3.6                Mieteinnahmen Wertstoffhof                                                                             0,00 €

Mit dem Umzug auf das neue Wertstoffhofgelände an der Justus-von-Liebig-Str. entfallen die Pachteinnahmen.

 

4.4.3.7                Erlöse Restabfallsäcke                                                                              1.000,00 €

 

4.4.3.8                Erlöse Behältertausch                                                                               6.250,00 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

4.4.3.9                Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst                                     9.241,00 €

 

Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.

 

4.4.4                      Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                       3.539.588,00 €
-    Bioabfall                                                                                             459.587,00 €

4.4.5                      Ermittlung des Gebührensatzes

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restabfall und Bioabfall wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.

 


 [A1] Keine Berücksichtigung von PPK-Verwertungserlösen in diesem Differenzbetrag

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter u. Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger