Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis, dass Herr Gerd Schwarzer das nach Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist und überträgt ihm den Vorsitz in der Sitzung, bis die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden erfolgt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) in der zurzeit gültigen Fassung wir die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren bzw. dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Wer die konstituierende Sitzung bis zur Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden leitet, ist gesetzlich nicht ausdrücklich verankert. Diese Aufgabe dürfte dem Bürgermeister bzw. dem Altersvorsitzenden gebühren.
Da Bürgermeister Schäfer an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2009 nicht teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, dem Altersvorsitzenden der stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Das an Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist
Herr Gerd Schwarzer, geboren am 22.05.1940.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Beckmann |
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