Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0055
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen führt die sachkundigen Bürger und Bürgerinnen gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger und Bürgerinnen vom Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürger und Bürgerinnen durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray