Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung sind die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten.
Da der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 25.06.2009 Herrn Wolfgang Kerner und Herrn Georg Bieder zu stellvertretenden Mitgliedern des Wahlausschusses gewählt hat, wird bei deren Teilnahme an der Sitzung des Wahlausschusses deren Verpflichtung als Beisitzer des Wahlausschusses notwendig.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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