Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bergkamen am 30.08.2009.
Sachdarstellung:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 46 b i. V. m. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Wahlleiter Im Auftrag Turk |
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Sachbearbeiter Hartl |
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