Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in der Anlagen zu dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Bergkamen am 30.08.2009.
Sachdarstellung:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Beim Einzelbewerber Ercan Ergül (Wahlbezirk 101) liegt die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften (5 aus dem Wahlbezirk) vor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Wahlleiter Im Auftrag Turk |
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Sachbearbeiter Hartl |
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