Betreff
Ganztagsangebote an Bergkamener Schulen der Sekundarstufe I
Vorlage
9/1578
Aktenzeichen
hoe-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Sachstand 1. Schulhalbjahr 2008/2009

 

Neben den Betreuungsangeboten und Offenen Ganztagsangeboten an den Bergkamener Grundschulen gibt es parallel seit Jahren auch Übermittagsangebote an den Halbtagsschulen der Sekundarstufe I im Rahmen des Landesprogramms „13plus“. Berufstätigen Eltern, die in der Grundschule das Angebot der Ganztagsschule genutzt haben, erhalten so auch weiterhin das Angebot der Betreuung über die sechste Stunde hinaus. Bis einschließlich des ersten Schulhalbjahres 2008/09 handelte es sich hierbei um Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten von Betreuungsmaßnahmen nach 13.00 Uhr im Rahmen des Landesprogramms „13plus“. Die Zuwendungen beliefen sich auf einen Festbetrag für Gymnasien und Realschulen von 4.100,00 € und für Hauptschulen und Förderschulen auf 7.500,00 € pro Schuljahr und Gruppe (eine Gruppe = 25 Kinder, in Förderschulen 15 Kinder).

 

Für das erste Schulhalbjahr 2008/2009 wurden für die Bergkamener weiterführenden Schulen folgende Beträge bewilligt:

 

Heideschule, Nebenstelle Oberaden

1 Gruppe

3.750,00 €

Heideschule, Standort Weddinghofen

1 Gruppe

3.750,00 €

Realschule Oberaden

4 Gruppen

8.200,00 €

Freiherr-vom-Stein-Realschule

3 Gruppen

6.150,00 €

Städt. Gymnasium

2 Gruppen

4.100,00 €

Albert-Schweitzer-Schule

1 Gruppe

3.750,00 €

Förderbetrag 1. Halbjahr 2008/2009

29.700,00 €

 

Daneben wurde für die Heide-Hauptschule, Standort Oberaden und Weddinghofen jeweils ein Förderbetrag für Silentien (Hausaufgabenbetreuung) in Höhe von 2 x 750,00 € = 1.500,00 € bewilligt.

 

Die Hellweg-Hauptschule und die Willy-Brandt-Gesamtschule waren als  Ganztagsschulen von dieser Förderung ausgenommen.

 

Sachstand 2. Schulhalbjahr 2008/09

 

Im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung wurde die Fördermaßnahme „13plus“ ab dem 01.02.2009 durch das Programm „Geld oder Stelle“ ersetzt. Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung wurde in seiner Sitzung am 18.11.2008 über die ab 01.02.09 in Kraft tretenden Erlasse unterrichtet (Drucksache Nr. 9/1398). Durch dieses Programm wird an allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I die pädagogische Übermittagsbetreuung gefördert. Dies beinhaltet die Aufsicht in der Mittagspause für alle Kinder mit Nachmittagsunterricht sowie ergänzende AG-Angebote, insbesondere Hausaufgabenhilfe. Die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig. Die Förderung ist gestaffelt nach Schülerzahlen, wobei die Schulen wählen können, ob sie statt Barmittel auch Lehrerstellenanteile in Anspruch nehmen wollen.

 

Im Gegensatz zu dem bisherigen Förderprogramm „13plus“ können über die Fördermittel „Geld oder Stelle“ ausschließlich Personalkosten gezahlt werden. Es erfolgt zu den festgelegten Terminen eine schulscharfe Abrechnung der Mittel,  d. h. zum Schuljahresende müssen die Mittel „auf den Punkt“ ausgegeben worden sein.

 

Für das zweite Schulhalbjahr 2008/2009 haben sich alle Bergkamener Halbtagsschulen ausschließlich für Inanspruchnahme von Geldmitteln entschieden. Mit Bewilligungsbescheid vom 16.12.2008 wurde ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 52.500,00 € bewilligt, der sich wie folgt auf die einzelnen Schulen verteilt:

 

Heideschule

10.000,00 €

Freiherr-vom-Stein-Realschule

10.000,00 €

Realschule Oberaden

10.000,00 €

Städt. Gymnasium

15.000,00 €

Albert-Schweitzer-Schule

7.500,00 €

Förderbetrag 2. Halbjahr 2008/2009

52.500,00 €

 

Die Förderung im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ übersteigt deutlich den bisherigen Förderbetrag des Programms „13plus“. Trotzdem würden die Beträge nicht ausreichen, für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule ein Angebot vorzuhalten.

 

Die Abwicklung der Maßnahmen, d.h. die Einstellung und Vertragsabwicklung mit dem Personal, die Verwaltung der finanziellen Mittel usw. sowohl für die Grundschulen als auch für die weiterführenden Schulen erfolgt über den als gemeinnützig anerkannten „Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.“. Dieser Verein wurde im Juni 2000 gegründet, da nicht alle Bergkamener Schulen Fördervereine hatten, über die die Abwicklung der Maßnahmen erfolgen konnte. Um trotzdem eine flächendeckende und rechtssichere Betreuung an allen Schulen zu erreichen, wurde der Verein gegründet. Mitglieder sind die Leitungen der beteiligten Schulen und Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport. Mittlerweile verfügt der Verein über knapp 100 Beschäftigte. Die Abwicklung der Personalangelegenheiten erfolgt als Dienstleistung über das Städt. Personalamt.

 

 

Umsetzung an Bergkamener Schulen

 

1.      Heide-Hauptschule

 

An den beiden Standorten Weddinghofen und Oberaden findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Am Standort Weddinghofen wird eine Werk-AG Holzbearbeitung angeboten. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an einem Kiosk belegte Brötchen und kleine Snacks, die von einer ortsansässigen Bäckerei angeboten werden, zu kaufen. Zusätzlich ist eine Kraft beschäftigt, die in regelmäßigen Abständen eine warme Mittagsmahlzeit anbietet. Daneben steht ein Kellerraum für einen betreuten Teestubenbetrieb zur Verfügung.

 

Derzeit finden Gespräche darüber statt, in welcher Form das Übermittags-Angebot ausgeweitet wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Heide-Hauptschule Weddinghofen zum Schuljahresbeginn 2009/2010 den Ganztagsbetrieb für die Jahrgänge 5 bis 7 aufnimmt.

 

Ab diesem Zeitpunkt können die Fördermittel aus dem Programm „Geld oder Stelle“ für die nicht im Ganztag befindlichen Jahrgänge 8 – 10 weiterhin beantragt werden. Geplant ist dann, für die Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung ein Teil der Pausenhalle zu bestuhlen und für die Schülerinnen und Schüler zur Einnahme der Mittagsmahlzeit usw. zur Verfügung zu stellen. Das entsprechende Mobiliar wurde bereits bestellt.

 

2.      Freiherr-vom-Stein-Realschule

 

An der Freiherr-vom-Stein-Realschule finden im Rahmen des Förderprogramms „Geld oder Stelle“ folgende Maßnahmen statt:

 

·         Hausaufgabenbetreuung zum Teil mit der Möglichkeit der beaufsichtigten Internetrecherche

·         Förderung in den Fächern Deutsch, Mathe, Französisch, Englisch

·         Latein-AG

·         Bastel-AG

·         Öffnung der Bücherei, mit der Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, diese im Rahmen der Mittagspause zu nutzen.

·         Homepage – Internet-AG

·         Badminton-AG

·         Chor in Zusammenarbeit mit der städt. Musikschule

 

Die Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein-Realschule haben die Möglichkeit, zur Einnahme der Mittagsmahlzeit die Mensa der benachbarten Willy-Brandt-Gesamtschule zu nutzen. Insofern war es hier nicht notwendig, Um- oder Ausbaumaßnahmen zur Schaffung einer Mensa vorzunehmen. Aufgrund der zeitlichen Versetzung der Mittagspausen der beiden Schulen gibt es keine Kapazitätsprobleme.

3.      Realschule Oberaden

 

Besonderheit an der Realschule Oberaden ist es, dass die Organisation der Übermittagsangebote über den Förderverein der Schule läuft. Dieser kooperiert mit dem KreisSportBund (KSB) in Unna, der das Personal für bestimmte Angebote zur Verfügung stellt. Entsprechend wurde bereits das Programm „13plus“ organisiert. In Absprache mit der Schulleitung wird die Landesförderung dem Förderverein der Realschule Oberaden in voller Höhe zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Schuljahres ist dem Schulträger dann ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorzulegen.

An der Realschule Oberaden finden derzeit folgende Angebote statt:

 

·         Förderangebote in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Sport

·         Hausaufgabenhilfe

·         Tanz-AG

·         Schulband

·         Schülerzeitung

·         Wandmal-AG

·         Streitschlichtung

·         Mofa-AG

·         Physik-AG

·         Technisches Werken

 

Für den Ausbau und die Einrichtung der Mensa an der Realschule Oberaden wurden aus dem 1000-Schulen-Programmm 23.000 € bewilligt, der Schulträger leistet einen Eigenanteil in gleicher Höhe. Die vorhandene Schulküche wurde verkleinert und der sich daran anschließende Aufenthalts- und Speiseraum um diesen Bereich und den angrenzenden Flurbereich vergrößert. Diese Arbeiten sind aktuell abgeschlossen. Die Einrichtung dieses Raumes wird derzeit gemeinsam mit der Schulleitung geplant.

 

 

 

4.      Städtisches Gymnasium

 

Das Städt. Gymnasium bietet im Rahmen der Übermittagsbetreuung sowohl Angebote, die für alle Schülerinnen und Schüler offen sind, als auch gezielte Maßnahmen für einzelne Jahrgangsstufen an. Neben der Hausaufgabenhilfe und der Möglichkeit der beaufsichtigten Nutzung des Selbstlernzentrums gibt es folgende Angebote:

 

·         Erstellung Homepage (8. Jahrg.)

·         Ballspiele

·         Latein-Hausaufgabenhilfe (7. Jahrg.)

·         Fußball

·         Singen / Musizieren

·         Konzentrationskurs

·         AG Wald / Wasser

·         Chor

·         Englisches Theater

·         Theater (5. Jahrg.)

·         Volleyball (7. Jahrg)

·         Streichinstrumente

 

Im Rahmen des 1000-Schulen-Programms wurden Mittel zur Einrichtung der Mensa am Städt. Gymnasium in Höhe von 28.000 € bewilligt, der Schulträger leistet einen Eigenanteil in gleicher Höhe. Zuwendungen zum Umbau konnten nicht beantragt werden, da mit den Arbeiten vor Bekanntgabe der Erlasse bereits begonnen wurde (siehe Drucksache Nr. 9/1398, Sitzung vom 18.11.2008).

Der Küchenbereich der Mensa wurde dahin gehend erweitert, dass eine zweite Ausgabestelle geschaffen werden konnte. Der Aufenthaltsbereich bietet Sitzplätze für 125    Schülerinnen und Schüler und wird auch im Nachmittags- oder Abendbereich für Konferenzen etc. genutzt.

Die Verpflegung wird durch ehrenamtlich tätige Mütter und Väter durchgeführt. Derzeit wird schulintern diskutiert, das Speiseangebot zu erweitern.

 

 

5.      Albert-Schweitzer-Förderschule

Die Betreuung der Sekundarstufe I an der Albert-Schweitzer-Förderschule erfolgt durch zwei Sozialpädagoginnen. Neben der gemeinsamen Zubereitung und Einnahme einer Mittagsmahlzeit gibt es dort bedarfsorientierte Angebote im Bereich der Problemintervention u.ä. Die Betreuungskräfte sind dort in der Lage, situativ erforderliche Maßnahmen durchzuführen und so die Übermittagsbetreuung den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern pädagogisch anzupassen.

 

 

Weitere Änderungen ab dem Schuljahr 2009/10

 

Ab dem 01.08.2009 wird das Förderprogramm „Geld oder Stelle“ auch für die gebundenen Ganztagsschulen und die Haupt- und Förderschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb geöffnet. Die entsprechenden Erlasse wurden den Städten und Gemeinden durch die Bezirksregierung Arnsberg am 29.04.09 per E-Mail bekannt gegeben.

Für die gebundenen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I besteht die Möglichkeit, einen Teil des 20%igen Lehrerstellenzuschlags für die Finanzierung von  Personal außerschulischer Träger (z.B. Fachkräfte aus Jugendhilfe, Sport, Kultur, Handwerk sowie für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen, Studierende, Schülerinnen und Schüler) zu nutzen. Die Umsetzung erfolgt über den Schulträger, für die Bergkamener Schulen über den „Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.“.

Pro gebundener Ganztagsschule mit einem 20%igem Stellenzuschlag werden auf der Grundlage der aktuellen Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres pro Schuljahr folgende Beträge zur Verfügung gestellt:

 

Unter 300 Schülerinnen und Schüler

Bis zu 60.000 € an Stelle von 1,2 Lehrerstellen

300 bis 500 Schülerinnen und Schüler

Bis zu 80.000 € an Stelle von 1,6 Lehrerstellen

801 bis 700 Schülerinnen und Schüler

Bis zu 100.000 € an Stelle von 2,0 Lehrerstellen

701 und mehr Schülerinnen und Schüler

Bis zu 120.000 € an Stelle von 2,4 Schülerinnen und Schüler

 

Die Antragsfrist für das erste Schulhalbjahr 2009/10 endet am 31.05.09. Für die Bergkamener Schulen bedeutet dies, dass nunmehr die Willy-Brandt-Gesamtschule die Möglichkeit hat, einen Teil ihres 20%igen Lehrerstellenzuschlages für den Ganztag zu kapitalisieren und für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern zu verwenden. Gespräche mit der Schulleitung haben jedoch ergeben, dass die Gesamtschule weiterhin den 20%igen Ganztagszuschlag in voller Höhe für Lehrerstellen in Anspruch nehmen will und auf die Möglichkeit der Kapitalisierung verzichtet.

 

Die Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb verfügen über einen 30%igen Stellenzuschlag, der bislang in einem Umfang von bis zu einem Drittel für die Finanzierung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern verwendet werden konnte. Die Umsetzung (Verträge und finanzielle Abwicklung) erfolgte bislang über die Bezirksregierungen.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Erlasse zum Ganztag erfolgt die Finanzierung der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern über den Erlass „Geld oder Stelle“.

Pro Hauptschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb werden pro Schuljahr auf der Grundlage der aktuellen Allgemeinen Daten des Vorjahres folgende Beträge zur Verfügung gestellt:

 

unter 300 Schülerinnen und Schüler

Bis zu  90.000 € an Stelle von  1,8 Lehrerstellen

300 bis 500 Schülerinnen und Schüler

Bis zu 120.000 € an Stelle von 2,4 Lehrerstellen

501 bis 700 Schülerinnen und Schüler

Bis zu 150.000 € an Stelle von 3,0 Lehrerstellen

701 und mehr Schülerinnen und Schüler

Bis zu 180.000 € an Stelle von 3,6 Lehrerstellen

 

Gemäß Erlass wird die vertragliche und finanzielle Abwicklung an die Schulträger weitergegeben. Für die Bergkamener Hauptschulen tritt dann der „Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.“ ein. Die Schulen haben jedoch auch die Möglichkeit,  zur Durchführung der Maßnahmen mit Trägern zusammenzuarbeiten, wie dies in allen Bergkamener Offenen Ganztagsgrundschulen der Fall ist. Bislang organisiert die Hellweg-Hauptschule die Maßnahmen und die Abwicklung mit der Bezirksregierung selbst. Dies wird nach der neuen Erlasslage nicht mehr möglich sein.

 

Die Heide-Hauptschule startet ab dem Schuljahr 2009/10 den Ganztagsbetrieb für die Jahrgänge fünf bis sieben. Für diese Jahrgänge kann der Ganztagszuschlag anteilig kapitalisiert werden. Für die Jahrgänge acht bis zehn werden Fördermittel aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ nach der Bemessungsgrundlage für Halbtagsschulen beantragt.

 

Für die Hauptschulen gilt zur Umstellung des bisherigen Verfahrens auf  das Verfahren „Geld oder Stelle“ eine Übergangsfrist bis zum Ende des Schuljahres 2009/10.

 

Mit den Schulleitungen werden laufend Gespräche geführt, in welcher Form die Erlasse umgesetzt werden und auch die Frage, ob eine Kooperation mit einem Träger erfolgen soll, wird noch diskutiert.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup