hier: 14. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderung vom .......... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) vom 21.12.1994.
Sachdarstellung:
Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. September 2008 ist für die Aufstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 und die Folgejahre der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zuständig.
Diese wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung des
Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze)
Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines
festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die
Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers
gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche
Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den
jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Der für 2009 anzuwendende öffentliche
Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
wird mit 22,81 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
2. Änderung des Straßenverzeichnisses
2.1
Kleiweg
Der Kleiweg wurde bisher lediglich im Rahmen des Winterdienstes aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Bergkamen bzw. den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) reinigungstechnisch bearbeitet. Ein Großteil des Kleiweges ist nicht angebaut und führt durch Waldflächen. Lediglich im Nordbereich ist einseitig bebaut. Es besteht ein hohes Verkehrsaufkommen, da der Weg eine Verbindung von der Schulstraße zur Erich-Ollenhauer-Straße darstellt.
Aus den vorgenannten Gründen ist es den Anwohnern nicht zuzumuten, den Kleiweg über die volle Länge und die gesamte Fahrbahn zu reinigen und es wird vorgeschlagen, den Kleiweg in die maschinelle Straßenreinigung des EBB mit einer Großkehrmaschine einzubeziehen.
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG
NRW
Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 liegt noch
nicht vor. Die Entscheidung des Rates über einen möglichen Gewinn- und
Verlustvertrag wird innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen drei Jahre – nach
Möglichkeit schon bei der Vorlage der Kalkulation für 2010 – erfolgen müssen.
3.3 Wesentliche Einflussfaktoren bei der
Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren sind die gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen und höhere kalkulatorische Kosten durch den Kauf einer neuen Großkehrmaschine. Der Kostenanstieg konnte durch innerbetriebliche Optimierungsmaßnahmen kompensiert werden.
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren sinken die durch Gebühren zu
deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4.600
€, im Bereich des Winterdienstes ist ein Rückgang der durch Gebühren zu
deckenden Kosten in Höhe von rd. 14.700 € zu verzeichnen.
3.4.1 Gebühren für die
Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,36 € je Meter.
Dieses entspricht einer Senkung gegenüber dem
Gebührensatz von 2008 von 2,16 % (= 0,03 €).
3.4.2
Gebühren für den Winterdienst
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Straße |
2009 |
2008 |
Veränderung |
Priorität 1 |
0,79 € |
0,91 € |
./. 13,19 % |
Priorität 2 |
0,79 € |
0,91 € |
./. 13,19 % |
Priorität 3 |
0,59 € |
0,68 € |
./. 13,24 % |
3.4.3 Gesamtgebühren
Straßenreinigung/Winterdienst
In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs-
als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende
Veränderungen:
Straße |
2009 |
2008 |
Veränderung |
Priorität 1 |
2,15 € |
2,30 € |
./. 6,52 % |
Priorität 2 |
2,15 € |
2,30 € |
./. 6,52 % |
Priorität 3 |
1,95 € |
2,07 € |
./. 5,80 % |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 10.274,00
€
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes wahrgenommen.
4.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes 3.120,00
€
Wie schon in der Kalkulation für
die Abfallbeseitigung kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 6/2005 zu
Anwendung.
4.1.3 Personalkosten
Fahrer 85.687,00 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.
4.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 8.569,00 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für
die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc.
berücksichtigt werden.
4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Kehrmaschinen
und Zusatzgeräte 42.028,00 €
Als
Basis der Abschreibungen dient der Wiederbeschaffungszeitwert, gerechnet nach
den indizierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
4.2.2 Zusatzgeräte
im Winterdienst 2.687,00 €
Gleiches gilt für die Zusatzgeräte im Winterdienst.
4.3 Kalkulatorische
Zinsen 14.070,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.
4.4 Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung
Kehrmaschinen 85.240,00 €
Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen.
Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren
Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung
Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00
€
Hier handelt es sich um Erfahrungswerte.
4.4.3 Kosten
des Winterdienstes 35.500,00 €
Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die zurzeit
geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung
werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.
Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.4 Verwertung
von Straßenkehricht 21.800,00 €
Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht
gewidmeten Flächen fallen Kosten an.
4.5 Leitungskosten
EBB 30.044,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu
vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Aufteilung
der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch
Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.7 Leistungen
des Baubetriebshofes 123.500,00 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind
überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 900 Std.) sowie
die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (1.200 Std.) des
Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.8 Öffentlicher
Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 210.602,00 €
- Winterdienst 101.056,00 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 22,81 %.
- Straßenreinigung 162.565,00 €
- Winterdienst 78.006,00 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.9
Kosten der Verwaltung
4.9.1 Kosten
der Verwaltung - Personal - 33.388,00
€
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.
4.9.2
Kosten der Verwaltung - sächlich - 1.887,00
€
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern
(s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst
entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.10
Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2007
Gemäß
den Bestimmungen des § 6 KAG NRW müssen die Gewinne bzw. Defizite aus 2007 im
Bereich der Straßenreinigung und im Bereich des Winterdienstes berücksichtigt
werden. Da aber derzeit noch keine Betriebsabrechnung für das Jahr 2007
durchgeführt wurde, können diese Vorträge erst in der Kalkulation für das
Haushaltsjahr 2010 einfließen.
Es
ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 180.203,00 €
- den Winterdienst 95.643,00 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt
sind 133.647 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (180.203,00 €) durch
die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,3483 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,35 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig
von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich
ein gewichteter Gebührensatz von 0,7911 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 0,79 €
Priorität 2 0,79 €
Priorität 3 0,59 €
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Die Betriebsleitung EBB: Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter |
|
Vertreter der Betriebsleitung EBB: Polplatz Stellv. Betriebsleiter |
Sachbearbeiter Grotefels |
Sichtvermerk StA 30
Roreger |