Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 7. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen der Stadt Bergkamen so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe
gewerblicher Art
§ 8 GO NRW eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit
die Möglichkeit für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer
Einwohner die erforderlichen
öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt,
Kirmes und sonstigen Veranstaltungen gehört zur wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Betreuung der Einwohner.
Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) kostendeckende Gebühren für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.
Mit Urteil vom 24.01.08 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Abhalten
von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht.
Nach Auffassung der Verwaltung steht
die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da der Markthändler ein
Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur Verfügung gestellt zu
bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger Leistungen für seine
Verkaufstätigkeit nutzen kann.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2. Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG
Mit Wirkung zum 01.01.99 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert
worden, dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten 3 Jahre
nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als
gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.
In der Betriebsabrechnung 2006 wurde für das Abhalten von Marktveranstaltungen
ein vortragsfähiger Verlust von 26.5079,00 Euro festgestellt.
Hiervon sind 13.290,00 Euro in der Kalkulation 2008 als Verlustvortrag
berücksichtigt worden, so dass ein Verlustvortrag von 13.289,00 Euro verbleibt.
Die Betriebsabrechnung 2007 endet mit einem negativen Ergebnis von 41.128,00
Euro. Hier schlägt die Verwaltung vor, um einen extremen Gebührenanstieg zu
vermeiden, die Hälfte des Ergebnisses, das heißt 20.564,00 Euro, in der
Kalkulation 2009 zu berücksichtigen und den Restbetrag von 20.564,00 Euro in
die Kalkulation 2010 vorzutragen.
Der Anstieg dieses negativen Ergebnisses ist dadurch zu erklären, dass die von
Seiten des Fachamtes bereits ergriffenen Maßnahmen (Satzungsänderung
hinsichtlich der Marktflächen und Wegfall der Entsorgungsmöglichkeiten)
Auswirkungen erst in den Folgejahren haben werden.
3. Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb
Bislang
wurden der Stadtmarkt in Bergkamen, ein für den Markt definierter
Bereich der Fußgängerzone in der Präsidentenstraße sowie ein Teil des
Museumsplatzes in Oberaden als Marktplatz definiert und auch als solcher
genutzt.
Aufgrund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage sowie der erfolgten Installation
eines Lebensmittelmarktes in der unmittelbaren Nähe des Museumsplatzes in
Oberaden hat ein Großteil der Marktbeschicker des Freitagsmarktes in Oberaden
wegen der wirtschaftlichen Ergebnisse die Tätigkeit am dortigen Marktplatz
eingestellt.
Da allerdings der als Marktplatz definierte Bereich in vollem Umgang in die
Gebührenkalkulation einfließt, ist es bei der geringen Auslastung des
Marktplatzes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nicht mehr wirtschaftlich,
den Markt überhaupt zu betreiben.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Markt Oberaden aus der
Marktsatzung herauszunehmen (eine gesonderte Vorlage ist gefertigt) um die
negativen Ergebnisse der Vorjahre nicht weiter ansteigen zu lassen und auf
längere Sicht wieder zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt im Bereich
Marktwesen zu kommen.
4. Kalkulation 2009
4.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren
beträgt 1 Jahr.
4.2 Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine
Nettogebühr von 2,7927 Euro.
Als Gebühr wird ein festzusetzender Betrag von 2,79 Euro je lfd. Meter
vorgeschlagen..
Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,79 Euro auf 157.775,00
Euro.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden mit 157.775,00 Euro
erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt 99,90 %.
4.3 Ermittlung des Gebührenbedarfes
4.3.1 Allgemeines
Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen
zu sog. Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
4.3.2 Personalkosten
Personalkosten 60.908,00 Euro
Für die Überwachung des
ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes
sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal
eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschl.
der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres
2009 der für den Bereich Märkte tätigen Mitarbeiter.
4.3.3 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen
Kosten 2.000,00 Euro
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in og. Höhe einzuplanen.
4.3.4 Kostenerstattung an Sondervermögen
Kosten 7.300,00 Euro
Der EBB führt die maschinelle Reinigung
der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
4.3.5 Kostenerstattung an Unternehmen
Kosten 1.251,00
Euro
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet das Cafe an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der
Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude an dem Marktplatz beteiligt.
Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
4.3.6 Geschäftsausgaben
Kosten 2.500,00 Euro
Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung ihres privaten Pkw im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreise-kostengesetz.
4.3.7 Bewirtschaftung der
Grundstücke
Kosten 3.470,00 Euro
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
- Grundbesitzabgaben 70,00 Euro
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.
- Reinigungsmittel 100,00 Euro
- Reinigung 1.500,00 Euro
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.
- Strom, Wasser 800,00 Euro
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstromes. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
4.3.8
Baubetriebshofleistungen
Kosten 31.000,00 Euro
Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof einen Pauschalpreis.
4.3.9 Sonstige interne
Leistungsbeziehungen
Verwaltungskostenbeitrag 3.543,00 Euro
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung mit den Märkten entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom, etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2007.
4.3.10 Kalkulatorische
Kosten
Kosten 12.103.00 Euro
Die Abschreibungen in Höhe von 7.626,00 Euro, ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.477,00 Euro wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
4.3.11 Verlustvortrag 2006
und 2007
Die hälftigen Verluste der Jahre 2006 und 2007 werden als gebührenerhöhend berücksichtigt.
5. Ermittlung der
Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
· Markt Mitte |
· 1.010 m |
· 50 Veranstaltungen |
· Markt Fußgängerzone |
· 85 m |
· 50 Veranstaltungen |
· Verlegungsmarkt Mitte |
· 900 m |
· 2 Veranstaltungen |
· Gesamtmeter pro Jahr |
· 56.550 m |
·
|
6. Gebührenkalkulation
Nach Division der Gesamtkosten von 157.929,00 Euro durch 56.550 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Gebühr von 2,7927 Euro je lfd. Frontmeter.
Die Gebühr sollte auf 2,79 Euro festgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr. Ing. Peters Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Brüggenthies |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |