Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
9/1377
Aktenzeichen
20.20 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 zur Kenntnis und verweist die Eröffnungsbilanz an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW.

 

Sachdarstellung:

 

Nach dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (im Land Nordrhein-Westfalen: Kommunales Finanzmanagement-Gesetz NRW - NKFG NRW -) müssen die Gemeinden ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfassen. Bei der Stadt Bergkamen ist die doppelte Buchführung zum 01.01.2007 eingeführt worden.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem die Gemeinde die Doppik einführt, ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 ist am 20.10.2008 gemäß § 92 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Dieser Entwurf schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 355,1 Mio. € ab.

 

Mit der Entscheidung für das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wird eine Grundsatzentscheidung  für das kaufmännische Rechnungswesen als Referenzmodell getroffen, soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens der Gemeinde dem nicht entgegenstehen. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetz (HGB) und an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Der städtische Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung. Auf dieser Grundlage wurde ein kommunales Haushalts- und Rechnungswesen entwickelt, das sich für die Planung, die Bewirtschaftung und den Abschluss auf drei Bestandteile stützt:

 

1.      Der Ergebnisplan entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Dieses Planungsinstrument ist der wichtigste Bestandteil des neuen Haushalts.

 

2.      Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und weist das Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital nach. Grundlage der Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz finden sich in enger Anlehnung an das HGB im Wesentlichen das Anlage- und Umlaufvermögen der Gemeinde, auf der Passivseite werden im Wesentlichen das Eigenkapital sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

 

3.      Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen. Die Pflicht zur Aufstellung des Finanzplanes ist insbesondere aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltsplanung und Rechnungslegung herzuleiten.

 

Nach § 53 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO zu ergänzen.

 

Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse aus der Aufstellung der Eröffnungsbilanz geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Eröffnungsbilanz und der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Angaben zum Verwaltungsvorstand und den Ratsmitgliedern gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW befinden sich am Schluss des Lageberichtes.

 

Gemäß § 44 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können.

 

Der Anhang ist einschließlich Anlagen erstellt worden. Folgende Anlagen sind dem Anhang beigefügt:

 

§         Anlagenspiegel gemäß § 45 GemHVO

§         Forderungsspiegel gemäß § 46 GemHVO

§         Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 47 GemHVO

§         Rückstellungsspiegel gemäß § 44 GemHVO

§         Berechnung der Ausgleichsrücklage

§         Übersicht der Sonderposten aus Zuwendungen

§         Übersicht der Sonderposten aus Beiträgen

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Bergkamen zum 01.01.2007 ist dieser Vorlage als beigefügt (Anlagen 1 - 3).

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt