hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt die v. g. Stellungnahme als Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur.
Sachdarstellung:
Das Gesetz über den
Regionalverband Ruhr legt als eine der Aufgaben des RVR fest, dass der Verband
Masterpläne in enger Kooperation mit den Städten und Kreisen des
Verbandsgebietes und unter Berücksichtigung der Belange der angrenzenden
Gemeinden erstellt und aktualisiert. Darin sollen Planungs- und
Entwicklungskonzepte für das Verbandsgebiet festgelegt werden, die als Ziele
der Regionalentwicklung des Verbandsgebietes bei der Aufstellung der
Bauleitpläne der Mitglieder des Verbandes und für das Verbandsgebiet bei der
Erarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne sowie bei der Aufstellung von
regionalen Flächennutzungsplänen in der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Sachstand
Der Ende 2007 erstmals vorgestellte Masterplan Raum- und Siedlungsstruktur
verfolgt dabei drei wesentliche Ziele:
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Der RVR will mit dem Masterplan die Entwicklung der
letzten 30 Jahre nachvollziehen; einen Zeitraum in dem er nicht für die
Regionalplanung im Ruhrgebiet zuständig war.
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Der Masterplan bildet die inhaltliche Folie, vor deren
Hintergrund ab Oktober 2009 regionalplanerische Entscheidungen getroffen
werden. Der Plan ist selbst aber keine Vorstufe der Regionalplanung.
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Er dient der Sicherung von Grün- und Freiräumen und
macht planerische Vorschläge.
Der vorliegende Entwurf des
Masterplanes für die Kreise Wesel, Recklinghausen und Unna sowie für die Stadt
Hamm hat bei den betroffenen Kreisen und Kommunen zu zahlreichen Anregungen und
Bedenken geführt.
Die gemeinsame Betroffenheit der
Städte und Gemeinden des Kreises Unna und der Stadt Hamm hat dazu geführt, dass
diese eine gemeinsame Stellungnahme zu den Grundlagen und Zielen des
Masterplans Raum- und Siedlungsstruktur abgegeben haben. Die Stellungnahmen zum
Vorentwurf und zum Entwurf sind in der Anlage 1 beigefügt.
Kritikpunkte der Beteiligten waren dabei die nicht nachvollziehbare Abgrenzung
des Planungsraumes, die das Oberzentrum Dortmund außen vor lässt sowie die
mangelnde Kooperation mit den Städten und Gemeinden während der Erarbeitung der
Plangrundlagen und Planziele.
Die verwendete Methode zur Erfassung und Ermittlung von Baulücken und größeren
Bauflächenpotenzialen mit Hilfe von Luftbildern ohne Rücksprache mit den
Kommunen wurde von allen Beteiligten abgelehnt. Der Regionalverband Ruhrgebiet
wird diese Inhalte erst nach Abstimmung mit den Kommunen zum Gegenstand der
Masterplanung machen. Über die gemeinsame Stellungnahme hinaus hat die
Verwaltung zu den Bergkamen betreffenden Details im Plan weitere Anregungen
vorgebracht, die als Anlage 2 beigefügt sind. Die Planzeichnung des Masterplans
geht aus Anlage 3 hervor.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Freimund |
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