Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Am Schlagbaum" im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 94 in Bergkamen-Overberge gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2995 (GV NRW 1995, Seite 1028, 1996, Seite 81, 141, 216, 355, 2007, Seite 327), zuletzt geändert durch Artikel 128 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW, Seite 306)
Vorlage
9/1345
Aktenzeichen
hs-vie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das zweite Teilstück der Straße “Am Schlagbaum” mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstück Nr. 1842, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW 1995, Seite 1028, 1996, Seite 81, 141, 216, 355), 2007, Seite 327), zuletzt geändert durch Artikel 128 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW, Seite 306) zu widmen.

 

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan dunkel unterlegt dargestellt.

 

Das zweite Teilstück der Straße “Am Schlagbaum” wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt zu machen.

Sachdarstellung:

 

Das zweite Teilstück der Erschließungsanlage “Am Schlagbaum” nördlich der Industriestraße wurde von der Fa. Erste Unger Grundbesitz GmbH, Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden/Opf., ausgebaut und endgültig fertiggestellt. Die entsprechende Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bergkamen, die diese als Gemeindestraße in ihre Baulast übernommen hat. Nachdem die Vermessung der Straßengrundstücke und katasteramtliche Fortschreibung der Flurstücke erfolgt sind, kann die Widmung gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2995 erfolgen.

 

Die Straßenfläche des zweiten Teilstückes der Straße “Am Schlagbaum” weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstück 1842 aus. Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan dunkel unterlegt dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das zweite Teilstück der Straße “Am Schlagbaum” für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße – Anliegerstraße – nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW gem. § 6 StrWG NRW zu widmen und als Anliegerstraße zu klassifizieren, da die Straße überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellvertr. Amtsleiter

 

 

 

 

Stahlberg

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Heiles