hier: Beitritt zum Kooperationsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, dem Kooperationsvertrag, den der Kreis Unna mit dem Land NRW abschließen wird, beizutreten.
Sachdarstellung:
1.
Ausgangslage
Vor sechs Jahren haben die Schulen
in NRW die Möglichkeit erhalten, sich an dem Modellvorhaben „Selbstständige
Schule“ zu beteiligen.
Dies ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung des Landes NRW und der Bertelsmann Stiftung. Es wird
seit Schuljahresbeginn 2002/03 in 19 Regionen des Landes NRW durchgeführt und
endet im Sommer 2008. Durch eine gesetzliche Öffnungsklausel konnten die
beteiligten Schulen erweiterte Gestaltungsfreiräume in verschiedenen Bereichen
nutzen und neue Konzepte erproben.
Auf den Internetseiten des Schulministeriums ist zu den Grundzügen dieses
Modellvorhabens ausgeführt, dass im Mittelpunkt des Projektes die Schülerinnen
und Schüler stehen sollen. Mit dem Ziel, ihre Lern- und Lebenschancen zu
verbessern, sollen Schulen, Schulträger und die Schulaufsicht Hand in Hand
arbeiten und neue Wege im Rahmen des Projektes erproben. Wörtlich heißt es
weiter : „Alle Teilvorhaben im Projekt Selbstständige Schule dienen mittelbar
oder unmittelbar der Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit, d. h.
vor allem, der Unterricht soll besser werden. Bei allen Projektaktivitäten
werden jeweils auch die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Mädchen und
Jungen, Frauen und Männern mit in den Blick genommen. Die größere
Selbstständigkeit von Schulen soll dazu beitragen, dass sie ihren Bildungs- und
Erziehungsauftrag besser gerecht werden können. Das Projekt geht von der
Überzeugung aus, dass die Schulen in vielen Fällen am besten wissen, was für
sie richtig ist und dass sie in der Ausführung dieser Eigenverantwortung nicht
durch ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben behindert werden sollen.“
Abgestellt worden ist bei dem Projekt immer auf fünf verschiedene
Arbeitsfelder. Diese Arbeitsfelder sind die Personalbewirtschaftung, die
Sachmittelbewirtschaftung, die Unterrichtsorganisation und
Unterrichtsgestaltung, die innere Organisation und Mitwirkung in der Schule
sowie die Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.
Im Kreis Unna haben sich 11 von insgesamt 140 Schulen an dem Projekt beteiligt.
Die Bergkamener Schulleiterinnen und Schulleiter haben seinerzeit erklärt,
zunächst einmal die Erfahrungen aus dem Projekt abwarten zu wollen, um sich
dann ggf. später einzubringen.
Jetzt steht fest, dass das Modellprojekt „Selbstständige Schule“ zum 31.07.2008
abgeschlossen wird.
Die zentrale
Abschlussveranstaltung zu dem Modellprojekt hat am Freitag, den 16.05.08 in der
Stadthalle in Unna stattgefunden.
Von Seiten des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ist deutlich gemacht
worden, dass mit dem Auslaufen des eigentlichen Projektes nicht Schluss sein
soll.
2. Regionales
Bildungsnetzwerk
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet derzeit den 19 Bildungsregionen,
die an dem Modellprojekt „Selbständige Schule“ teilgenommen haben, ein
Folgeprojekt mit anderen Schwerpunkten an. Dies bedeutet zunächst, dass
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis
Unna ein Kooperationsvertrag geschlossen werden soll, da das
Kooperationsangebot an den Kreis und nicht an einzelne Städte gerichtet ist.
Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Kooperationsvertrag greift viele Erfahrungen und
Erkenntnisse auf, die sich aus dem Modellprojekt Selbständige Schule entwickelt
haben. Das Angebot des Landes richtet sich nicht an die einzelnen Städte und
Gemeinden, sondern kann nur als Region angenommen werden. So hat der Kreis Unna
deutlich gemacht, dass er ein regionales Netzwerk nur gemeinsam mit möglichst
allen 10 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet schaffen kann.
Ziele
dieser Vereinbarung sind u.a. die individuelle Förderung von Kindern und
Jugendlichen zu sichern, die
Bildungspartner zu vernetzen, ein angemessenes Beratungs- und
Unterstützungsangebot anzubieten und
vorhandene Kooperations- und Vernetzungsstrukturen auszubauen. Die
Handlungsfelder werden laut Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen
bedarfsorientiert festgelegt. Schwerpunkte hierbei sind z.B. gemeinsame
Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung, Abstimmung
schulübergreifender Projekte, Übergangsmanagement, Weiterentwicklung von
Betreuungs- und Ganztagsmaßnahmen, Integration, Sprachförderung usw. (siehe
Punkt 4 des Kooperationsvertrages).
Die
Gesamtorganisation erfolgt durch eine „Regionale Bildungskonferenz“ mit den in
Punkt 5 des Kooperationsvertrages bestimmten Aufgaben. Zur Vorbereitung von
Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung wird ein
„Lenkungskreis“ eingerichtet. Unterstützt werden diese Gremien durch eine
regionale Geschäftsstelle, die verwaltungsorganisatorisch im Rahmen eines
Dienstleistungszentrums Schulen vom Kreis Unna eingerichtet wird.
In
dieses Dienstleistungszentrum möchte der Kreis den schulpsychologischen Dienst,
das Kompetenzteam Lehrerfortbildung und die Medienarbeit integrieren. Insofern
handelt es sich dann um eine zentrale Anlaufstelle für die Schulen im Kreis.
Es ist geplant, dass der Kooperationsvertrag zum 01.08.2008 in Kraft treten soll und danach der Auftrag der Bildungsnetzwerke beginnen kann. Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna haben die Möglichkeit, nach positiver Beschlussfassung im Kreistag und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit dem Land durch den Landrat diesem beizutreten.
Der Schulausschuss des Kreises Unna wird sich am 27.05.08 mit dem Thema befassen. Die Vertragsunterzeichnung soll dann noch vor den Sommerferien 2008 in Düsseldorf stattfinden.
3.
Ausblick
Auch wenn die Bergkamener Schulen sich an dem Modellprojekt „Selbständige Schule““ vor sechs Jahren nicht beteiligt haben, sollte die Chance, die sich jetzt bietet, sich an dem regionalen Bildungsnetzwerk zu beteiligen, genutzt werden.
Bereits jetzt bestehen im
Kreis Unna und im den Städten und Gemeinden des Kreises vielfältige Strukturen,
auf die zurückgegriffen werden kann und die insbesondere in der Anfangsphase
die Arbeiten erleichtern werden. Die Bedeutung der in dem Kooperationsvertrag
genannten Arbeitsfelder ist für die Qualitätsverbesserung in Schulen von
maßgeblicher Bedeutung, so dass keine Chance vertan werden sollte, die Bildung
in der Region zu optimieren.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Kray |
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