Betreff
Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Unna
hier: Beitritt zum Kooperationsvertrag
Vorlage
9/1287
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, dem Kooperationsvertrag, den der Kreis Unna mit dem Land NRW abschließen wird, beizutreten.

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangslage

Vor sechs Jahren haben die Schulen in NRW die Möglichkeit erhalten, sich an dem Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ zu beteiligen.
Dies ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW und der Bertelsmann Stiftung. Es wird seit Schuljahresbeginn 2002/03 in 19 Regionen des Landes NRW durchgeführt und endet im Sommer 2008. Durch eine gesetzliche Öffnungsklausel konnten die beteiligten Schulen erweiterte Gestaltungsfreiräume in verschiedenen Bereichen nutzen und neue Konzepte erproben.
Auf den Internetseiten des Schulministeriums ist zu den Grundzügen dieses Modellvorhabens ausgeführt, dass im Mittelpunkt des Projektes die Schülerinnen und Schüler stehen sollen. Mit dem Ziel, ihre Lern- und Lebenschancen zu verbessern, sollen Schulen, Schulträger und die Schulaufsicht Hand in Hand arbeiten und neue Wege im Rahmen des Projektes erproben. Wörtlich heißt es weiter : „Alle Teilvorhaben im Projekt Selbstständige Schule dienen mittelbar oder unmittelbar der Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit, d. h. vor allem, der Unterricht soll besser werden. Bei allen Projektaktivitäten werden jeweils auch die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit in den Blick genommen. Die größere Selbstständigkeit von Schulen soll dazu beitragen, dass sie ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag besser gerecht werden können. Das Projekt geht von der Überzeugung aus, dass die Schulen in vielen Fällen am besten wissen, was für sie richtig ist und dass sie in der Ausführung dieser Eigenverantwortung nicht durch ein Übermaß an bürokratischen Vorgaben behindert werden sollen.“

Abgestellt worden ist bei dem Projekt immer auf fünf verschiedene Arbeitsfelder. Diese Arbeitsfelder sind die Personalbewirtschaftung, die Sachmittelbewirtschaftung, die Unterrichtsorganisation und Unterrichtsgestaltung, die innere Organisation und Mitwirkung in der Schule sowie die Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung.

Im Kreis Unna haben sich 11 von insgesamt 140 Schulen an dem Projekt beteiligt. Die Bergkamener Schulleiterinnen und Schulleiter haben seinerzeit erklärt, zunächst einmal die Erfahrungen aus dem Projekt abwarten zu wollen, um sich dann ggf. später einzubringen.

Jetzt steht fest, dass das Modellprojekt „Selbstständige Schule“ zum 31.07.2008 abgeschlossen wird.

 

Die zentrale Abschlussveranstaltung zu dem Modellprojekt hat am Freitag, den 16.05.08 in der Stadthalle in Unna stattgefunden.

Von Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ist deutlich gemacht worden, dass mit dem Auslaufen des eigentlichen Projektes nicht Schluss sein soll.

2.      Regionales Bildungsnetzwerk

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet derzeit den 19 Bildungsregionen, die an dem Modellprojekt „Selbständige Schule“ teilgenommen haben, ein Folgeprojekt mit anderen Schwerpunkten an. Dies bedeutet zunächst, dass zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Unna ein Kooperationsvertrag geschlossen werden soll, da das Kooperationsangebot an den Kreis und nicht an einzelne Städte gerichtet ist. Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Kooperationsvertrag greift viele Erfahrungen und Erkenntnisse auf, die sich aus dem Modellprojekt Selbständige Schule entwickelt haben. Das Angebot des Landes richtet sich nicht an die einzelnen Städte und Gemeinden, sondern kann nur als Region angenommen werden. So hat der Kreis Unna deutlich gemacht, dass er ein regionales Netzwerk nur gemeinsam mit möglichst allen 10 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet schaffen kann.

Ziele dieser Vereinbarung sind u.a. die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen zu sichern,  die Bildungspartner zu vernetzen, ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungsangebot anzubieten  und vorhandene Kooperations- und Vernetzungsstrukturen auszubauen. Die Handlungsfelder werden laut Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen bedarfsorientiert festgelegt. Schwerpunkte hierbei sind z.B. gemeinsame Strategien zur Verbesserung der individuellen Förderung, Abstimmung schulübergreifender Projekte, Übergangsmanagement, Weiterentwicklung von Betreuungs- und Ganztagsmaßnahmen, Integration, Sprachförderung usw. (siehe Punkt 4 des Kooperationsvertrages).

Die Gesamtorganisation erfolgt durch eine „Regionale Bildungskonferenz“ mit den in Punkt 5 des Kooperationsvertrages bestimmten Aufgaben. Zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung wird ein „Lenkungskreis“ eingerichtet. Unterstützt werden diese Gremien durch eine regionale Geschäftsstelle, die verwaltungsorganisatorisch im Rahmen eines Dienstleistungszentrums Schulen vom Kreis Unna eingerichtet wird.

In dieses Dienstleistungszentrum möchte der Kreis den schulpsychologischen Dienst, das Kompetenzteam Lehrerfortbildung und die Medienarbeit integrieren. Insofern handelt es sich dann um eine zentrale Anlaufstelle für die Schulen im Kreis.

Es ist geplant, dass der Kooperationsvertrag zum 01.08.2008 in Kraft treten soll und danach der Auftrag der Bildungsnetzwerke beginnen kann. Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna haben die Möglichkeit, nach positiver Beschlussfassung im Kreistag und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit dem Land durch den Landrat diesem beizutreten.

Der Schulausschuss des Kreises Unna wird sich am 27.05.08 mit dem Thema befassen. Die Vertragsunterzeichnung soll dann noch vor den Sommerferien 2008 in Düsseldorf stattfinden.

 

 

3.      Ausblick

 

Auch wenn die Bergkamener Schulen sich an dem Modellprojekt „Selbständige Schule““ vor sechs Jahren nicht beteiligt haben, sollte die Chance, die sich jetzt bietet, sich an dem regionalen Bildungsnetzwerk zu beteiligen, genutzt werden.

Bereits jetzt bestehen im Kreis Unna und im den Städten und Gemeinden des Kreises vielfältige Strukturen, auf die zurückgegriffen werden kann und die insbesondere in der Anfangsphase die Arbeiten erleichtern werden. Die Bedeutung der in dem Kooperationsvertrag genannten Arbeitsfelder ist für die Qualitätsverbesserung in Schulen von maßgeblicher Bedeutung, so dass keine Chance vertan werden sollte, die Bildung in der Region zu optimieren.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray