Betreff
Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule im November 2007
Vorlage
9/1270
Aktenzeichen
neu-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage


Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit den Offenen Ganztagsschulen (OGGS) befasst. An sieben von neun Bergkamener Grundschulen sowie der Albert-Schweitzer-Förderschule wurden seit dem Schuljahr 2004/2005 sukzessiv  Offene Ganztagsschulen eingerichtet. Diese sind zu einem festen Bestandteil des Schullebens geworden. Zur Zeit wird die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule an der Alisoschule unter der Trägerschaft des Jugendamtes zum Schuljahr 2008/2009 geplant.

Zum  Schuljahresbeginn 2007/2008 wurden zunächst nicht an allen Schulen alle OGGS-Plätze besetzt.  Um die Ursachen zu ermitteln wurde in Absprache mit den Trägern und Leiterinnen der OGGS der als Anlage 1 beiliegende Fragebogen entwickelt. Befragt wurden ausschließlich die Eltern, deren Kinder nicht in einer Offenen Ganztagsschule angemeldet sind, um festzustellen, ob bzw. inwieweit das bisherige Konzept nicht den Bedürfnissen dieser Eltern entspricht.

 

 

Beteiligung


An den Schulen mit OGGS wurden insgesamt 1.897 Erziehungsberechtigte , deren Kinder nicht in einer OGGS angemeldet sind, befragt. Davon haben 706 Eltern freiwillig und anonym den über die Klassenlehrerinnen und –lehrer an den Schulen ausgehändigten Fragebogen beantwortet. Dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 37,22 %. Die höchste Beteiligung von 55,03 % (104 Rückläufe von 184 ausgegebenen Fragebogen) fand an der Jahnschule statt. Die niedrigste Beteiligung wies die Overberger Schule mit 24,43 % (43 Rückläufe von 176 ausgegebenen Fragebögen) auf.



Allgemeine Bedarfsermittlung


Im Rahmen der allgemeinen Bedarfsermittlung wurde festgestellt, dass 54,53 % (385 Antworten) der beteiligten Eltern nach eigener Einschätzung gar keinen Bedarf für eine Betreuung des Kindes nach der regulären Schulzeit haben. Hinzu kommen 14,73 % (104 Antworten) denen eine Betreuung in der verlässlichen Grundschule (Schule von 8.00 bis 13.00 Uhr) ausreicht. Demnach haben maximal 217 Familien einen Bedarf für die Betreuung ihres Kindes nach der regulären Schulzeit, wobei davon 104 die Betreuung anders geregelt haben und 139 Erziehungsberechtigte die Frage nach dem Bedarf nicht eindeutig beantwortet haben.

 


Meinungsäußerungen


Unabhängig von ihrem persönlichen Bedarf hatten die Eltern die Möglichkeit, ihre Meinung zur Offenen Ganztagsschule zu äußern mit dem Ergebnis,  dass sich insgesamt 488 Erziehungsberechtigte (dies entspricht 69,12 % aller Beteiligten) gegen eine oder mehrere der Rahmenbedingungen ausgesprochen haben.

 

Der aktuelle Erlass „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ fordert unter Punkt  2.5 die bindende Anmeldung  eines Kindes für ein ganzes Schuljahr mit der Verpflichtung zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche bis mindestens 15.00 Uhr (Punkt 2.6 Satz 2).  Ein verlängertes Angebot über 15.00 Uhr hinaus kann flexibel  nach dem Bedarf der Eltern, Kinder und der Unterrichtsorganisation gestaltet werden. Die Angebote der Bergkamener OGGS erstrecken sich bis 16.00 Uhr. Lediglich die Jahnschule betreut auf Grund des geäußerten Elternwunsches bis 17.00 Uhr. 

 

138 Antworten (19,55 %) sprechen sich gegen eine verbindliche Anmeldung für ein ganzes Schuljahr aus, 136 Erziehungsberechtigte (19,26 %) finden die wöchentlichen Betreuungszeiten (schultägliche Teilnahme bis mindestens 15.00 Uhr) zu unflexibel. Da es sich hierbei um gesetzliche Voraussetzungen  für die Förderung der OGGS handelt, hat der Schulträger keine Option für Änderungen im Sinne der Elternwünsche. Eine Änderung könnte allenfalls durch das Land veranlasst werden.

 

17,56 % der Erziehungsberechtigten (124) sind die Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 € monatlich für 11 Monate pro Schuljahr zu teuer. Dieser Betrag ergibt sich aus einer kostendeckenden Mischkalkulation, die sowohl den Getränke- als auch den regulären Nahrungsmittelbedarf  wie auch den Bedarf für besondere Anlässe wie z. B. ein Osterfrühstück, eine Weihnachtsfeier oder Ähnliches, berücksichtigt. Er differiert nicht zum Kostenbeitrag in den Bergkamener Kindertagesstätten, wo für die Verpflegung ein Beitrag in Höhe von 49,00 € gefordert wird.

Durch die Teilnahme am Förderprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurden inzwischen bedürftige Familien insoweit entlastet, als dass die Eigenleistung bedürftiger Eltern nur noch 20,00 € monatlich für 11 Monate pro Schuljahr beträgt. Im Schuljahr 2007/2008 werden so bereits 106 von 245 der angemeldeten Kinder, das entspricht 43,27 %, gefördert. Für das Schuljahr 2008/2009 zeichnet sich ein Förderbedarf für ca. 140 Kinder ab, so dass die entsprechenden Mittel erneut beim Land beantrag werden.

12,75 % der Eltern (124) halten die zurzeit wie folgt nach Einkommen gestaffelten Elternbeiträge für zu hoch.

 

 

Einkommen

Elternbeitrag

0,00 – 12.000,00 €

0,00 €

12.001,00 – 35.000,00 €

30,00 €

35.001,00 – 50.000,00 €

50,00 €

über 50.000,00 €

100,00 €

 

Änderungen in diesem Bereich sind Thema dieser Ausschusssitzung.

 

Abgesehen von der Tatsache, dass 21,67 % (153) der Kinder nachmittags durch feste Termine wie z. B. Training in Sportvereinen verplant sind, so dass (auch deshalb) eine Betreuung in der OGGS nicht in Frage kommt, sind die übrigen Äußerungen zu den persönlichen und subjektiven Gründen einer Ablehnung der Teilnahme des Kindes an der OGGS zu vernachlässigen. Zusammenfassend ist positiv zu werten, dass nur 26 Eltern  (3,68 % aller Befragten) einen mangelnden Informationsstand zur OGGS beklagen und dass die Qualitätsangebote allgemein als Kind- und Neigungsgerecht gewertet werden.

 

Die Qualität der OGGS wird von den  Eltern offenbar ebenfalls positiv bewertet. Der Anteil der Rückläufe, die die Förderung und Hausaufgabenbetreuung negativ beurteilten, ist mit 6,52 % (46 Qualität) bzw. 4,67 % (33 Zeitmangel) sehr gering. Dass Kinder sich in der OGGS nicht wohl fühlen scheint eher die Ausnahme zu sein und nach den Erläuterungen der Eltern wohl eher in der Persönlichkeit des Einzelnen als in der Organisation und Struktur der OGGS zu liegen. Eine tatsächliche Kritik an den Mitarbeitern und der Qualität der Betreuung und Hausaufgabenhilfe wurde mit zehn konkreten Kommentaren von 706 Beteiligungen eher selten geäußert.

 

Die genaue Auswertung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

Fazit

 

Hauptkritikpunkt der Eltern ist die mangelnde Flexibilität in der Nutzung der OGGS. Sie wünschen sich ein  persönliches Zeitraster, das sich nach den eigenen familiären und beruflichen Bedürfnissen wie  z. B. unregelmäßigen Arbeitszeiten richtet. Da es sich hierbei jedoch um gesetzliche Vorgaben für die Landesförderung handelt, hat der Schulträger keine Änderungsoptionen.

Das Ergebnis der Elternbefragung spiegelt insgesamt eine positive Beurteilung der pädagogischen Arbeit in den OGGS in Bergkamen wieder. Dennoch machen die Eltern eine Anmeldung offensichtlich überwiegend von der Notwendigkeit durch eine Berufstätigkeit der/des Erziehenden abhängig. Eine pädagogische oder schulische Notwendigkeit scheint eher nachrangig Auslöser für eine Anmeldung zu sein.

 

Die Auswertung der Elternbefragung ist als Anlage beigefügt. Sie wurde den Trägern zur dortigen internen Reflexion der Ergebnisse zugeleitet sowie in Arbeitsbesprechungen zwischen Trägern und Schulträger analysiert. Darüber hinaus wird das Ergebnis ein Tagesordnungspunkt einer gemeinsamen Gesprächsrunde zwischen den Leiterinnen der Bergkamener OGGS, den Trägern und dem Schulträger sein.

 

 

 

 

 


 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Neumann