hier:
1. Aufhebungsbeschluss
2. Billigung des Verfahrens zur Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das Verfahren zur
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 –
Ostfeld" einzuleiten.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Sachdarstellung:
Veranlasst durch ein damaliges Ansiedlungsinteresse wurde in 2006/2007 das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld" durchgeführt. Der Bebauungsplan trat am 03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft.
Aufgrund der Nachbarschaft zwischen Wohnnutzung auf Kamener Stadtgebiet und geplanter gewerblicher Nutzung im Ostfeld befürchteten betroffene Nachbarn Beeinträchtigungen auf ihren Grundstücken. Ein Anwohner hat eine Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 / Ostfeld” eingereicht. In seinem Beschluss vom 25.10.2007 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. WD 102 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt.
Aufgrund der besonderen Lagegunst an der BAB A 2 soll die gewerbliche Nutzung des Standortes nicht aufgegeben werden. Allerdings ist das Nebeneinander zwischen den unterschiedlichen Nutzungsarten an dieser Schnittstelle planungsrechtlich neu zu regeln.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld" aufzuheben und ein neues Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Die weiteren Inhalte sind der Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 "Logistikpark A 2" zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Reumke |
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