Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Entwicklung
der Lippeverbandsumlage
Nachdem zum 01.01.2007 die Veranlagungsgrundsätze für die Aufteilung der
entstehenden Klärkosten geändert worden sind, hat der Lippeverband seine
Veranlagungskriterien hinsichtlich des Niederschlagswassers sowie die Aufteilung der entstehenden Kosten im Rahmen
des Sesekeprogramms und der oberirdischen Gewässer und Abwasserkanäle mit
Wirkung zum 01.01.2008 geändert.
So sind die in den angeführten Bereichen anfallenden Kosten zu 40 % auf
das Schmutzwasser bzw. 60 % auf das
Niederschlagswasser zu verteilen. Nach alten Kriterien wurden die Kosten zu 80
% dem Schmutzwasser und zu 20 % dem Niederschlagswasser zugeordnet.
Hieraus erfolgt eine massive Kostenumverteilung zu Lasten des
Niederschlagswassers.
Insgesamt hat sich die Lippeverbandsumlage hinsichtlich der Gesamthöhe
erneut reduziert. Nachdem für 2007 erstmalig seit vielen Jahren die Umlage
gesunken ist, erfolgt in 2008 eine weitere Reduzierung um rd. 216 T€.
2.
Gewinn- und Verlustvorträge gemäß § 6 KAG NRW
Zwingend vorgeschrieben ist in § 6
KAG, dass Gewinne innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des
Kalkulationszeitraumes Gebühren mindernd einzusetzen sind. Verluste sollten
innerhalb des gleichen Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die vortragsfähigen Gewinne bzw. Verluste aus der Betriebsabrechnung 2005
setzen sich wie folgt zusammen:
Schmutzwasser Lippeverband ./. 267.327,009 €
Niederschlagswasser Lippeverband ./. 61.668,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation + 38.856,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation + 83.115,00 €
Davon sind die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in der
Kalkulation 2007 als Gebühren mindernd eingesetzt worden. Daher verbleiben als
vortragsfähig die Verluste im Bereich des Lippeverbandes.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verluste in die Kalkulation 2008 einzustellen,
da einerseits die Verrechnungsmöglichkeit nur noch für 2008 gegeben ist und
andererseits der Ertragsausfall durch allgemeine Deckungsmittel im städtischen
Haushalt ersetzt werden muss. Dieses ist aufgrund des defizitären
Ergebnisplanes nicht zulässig.
Die Betriebsabrechnung 2006 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Schmutzwasser Lippeverband ./. 185.206,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband ./. 17.647,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation + 26.818,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation + 32.720,00 €
Für die Behandlung der Gewinne bzw. Verluste des Jahres 2006 schlägt die
Verwaltung vor,
- |
die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation in die Kalkulation 2008 als Gebühren mindernd vorzutragen, |
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- |
die Verluste aus dem Bereich des Lippeverbandes nicht in der Kalkulation 2008 zu berücksichtigen, um einen Gebührenanstieg zu verhindern. Die Verlustverrechnung erfolgt dann in der Kalkulation 2009. |
3.
Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals
In den vergangenen Jahren wurden die kalkulatorischen Zinsen wie folgt
ermittelt:
Restbuchwert nach Anschaffung zuzüglich Neuzugänge des Kalkulationsjahres
./. Abzugskapital (Zuschüsse Dritter,
Privaterschließungen, öffentl. Zuwendungen etc.)
= betriebsnotwendiges
gebundenes Kapital
./. Schulden des SEB
= Basis für die Ermittlung von
Eigenkapitalzinsen
Zinsbetrag: Zinsen für Schulden des
SEB
+ Eigenkapitalzinsen
Für 2008 ist abzusehen, dass der Schuldenstand des SEB das betriebsnotwendige
gebundene Kapital übersteigt mit der Folge, dass in die Kalkulation nur der
Zinsbetrag des SEB für das betriebsnotwendige Kapital angesetzt werden dürfte.
Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, den Zinsaufwand im SEB zu decken, so
dass Verluste entstehen.
Gemäß KAG NRW sind kalkulatorische Zinsen auf Fremd-(Schulden des SEB) und
Eigenkapital zulässig. Nach den letzten Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes
ist ein Zinssatz bis zu 7 % nicht rechtswidrig.
Die Verwaltung schlägt vor, den kalkulatorischen Zinssatz für 2008 mit 4,5 %
auf das betriebsnotwendige gebundene Kapital festzusetzen. Ein höherer
kalkulatorischer Zinssatz würde zu einer Gebührenerhöhung führen.
4.
Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2008
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2008 |
2007 |
Differenz |
Schmutzwasser |
3,17 €/cbm |
3,36 €/cbm |
./. 5,65 % |
Niederschlagswasser |
1,42 €/qm |
1,12 € /qm |
+ 26,79 % |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
1,48 €/cbm |
1,43 €/cbm |
+ 3,50 % |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
0,88 €/qm |
0,82 €/qm |
+ 7,32 % |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,70 €/cbm |
1,93 €/cbm |
./. 11,92 % |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,54 €/qm |
0,30 €/qm |
+ 80,00 % |
5.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
Bei
vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für
die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je
Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 217.914,61 m.
Davon entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 17.148,71 m
- reine Schmutzwasserkanäle 13.144,42 m
- Mischwasserkanäle 187.621,48 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch
von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf
Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Regenwasserkanäle von 110.959,45 m = 50,92 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 106.955,16
m = 49,08 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht
eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,08 % für
Schmutzwasser und 50,92 % für Niederschlagswasser aufgeteilt.
5.1 Personalkosten
des Stadtbetriebes Entwässerung 525.122,00
€
In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die
Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des
Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen
zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2008.
5.2 Unterhaltung
der baulichen Anlagen 384.500,00 €
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung,
Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen
für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der
städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw.
Niederschlagswasser verteilt.
5.3 Mieten
und Pachten 37.685,00 €
Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus) sowie
Leasinggebühren.
5.4 Bewirtschaftung
der Anlagen 28.600,00 €
Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die
Pumpwerke.
5.5 Haltung
von Fahrzeugen 3.500,00 €
Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke
eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten
gerechnet.
5.6 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 460.000,00 €
Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die
Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den
Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung.
5.7 Sonstiger
Personalaufwand 17.500,00 €
Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für
Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die
o. g. Kosten anfallen.
5.8 Geschäftsaufwendungen 97.000,00 €
Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu
Organisationen sowie für Jahresabschlusskosten und Gestattungsverträge wird der
o. g. Betrag berücksichtigt.
5.9 Lippeverband 5.465.485,00 €
Wie bereits oben dargestellt, haben sich die Veranlagungskriterien des
Lippeverbandes zum 01.01.2008 verändert mit der Folge, dass eine erhebliche
Verschiebung der Kosten zu Lasten des Niederschlagswassers zu verzeichnen ist.
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3
zu entnehmen.
5.10 Abwasserabgabe 203.087,00 €
Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes fällt die Abwasserabgabe für 2008
allein für die Schmutzwasserbeseitigung an.
5.11 Kostenerstattungen 471.552,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:
5.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene
Personal-
leistungen der Verwaltung 304.111,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse
für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen
Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der
Beschäftigten des SEB.
5.11.2 Kostenerstattungen
für Sachleistungen 48.443,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und
ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser,
Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt
oder Kopierer.
5.11.3 Kostenerstattungen
für Leistungen der EDV 69.000,00 €
Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem
Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme
sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der
Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.
5.11.4 Kostenerstattungen
an den Baubetriebshof 50.000,00 €
Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und
sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in
Anspruch.
5.12 Kalkulatorische Abschreibungen 3.389.200,00 €
Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der
Wiederbeschaffungskosten:
- Reine Schmutzwasserkanäle 146.879,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 243.566,00 €
- Mischwasserkanäle 2.953.611,00 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der Neubaumaßnahmen
(53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt.
Gleichfalls nach dieser Aufteilung werden die Abschreibungen für sonstiges
technisches Gerät (17.744,00 €) und für das Kfz. (12.400,00 €) auf die
unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 1.748.559,00
€,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.625.641,00
€.
Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/Büroeinrichtungen
benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 15.000,00 € zu
Buche schlagen.
5.13 Kalkulatorische Zinsen 2.583.858,00
€
Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
- |
für Mischwasserentsorgung |
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47.933.286,00 € |
= 83,48 % |
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davon für |
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Mischwasserkanäle |
47.891.245,00 € |
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- |
Grundstücke |
17.041,00 € |
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- |
Maschinen |
25.000,00 € |
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- |
für Schmutzwasserentsorgung |
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3.243.784,00 € |
= 5,65 % |
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- |
für Niederschlagswasserentsorgung |
6.201.997,00 € |
= 10,80 % |
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- |
für Verwaltung |
40.000,00 € |
= 0,07 % |
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Gesamt |
57.419.067,00 € |
|
Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,5 % berechnet.
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die
verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die
Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten
auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.
5.14 Aktivierte Eigenleistungen ./. 439.313,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht
ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene
Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger
Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.
Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt.
Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die
Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den
Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und
Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.
5.15 Kostenerstattungen ./.
60.000,00 €
Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an
den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise
speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und
sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.
5.16 Kostenerstattungen Bergbau ./. 200.000,00 €
Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen
entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte
Pumpleistungen und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.
6. Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw.
bebauten und
und befestigten Flächen
6.1
Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung) 2.425.667
cbm
6.1.2
Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt
werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung) 3.854
cbm
6.1.3
Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des
Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht
vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung) 7.027 cbm
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen
nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung) 2.555.289
qm
6.2.2
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die
Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen
werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung) 24.652 qm
6.2.3
Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser
über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die
die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung) 22.822
qm
6.2.4
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung) 1.319.410 qm
7. Verteilung
der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten
Die Verwaltungskosten in Höhe von 400.526,00 € werden mit Hilfe eines Schlüssels
auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |