hier: 13. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restmüll gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.
Sachdarstellung:
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Seit fast 1 ½ Jahren führt der EBB die Leistungen des Sammelns und
Transportierens durch. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Kostensituation
genau zu quantifizieren, kann im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 davon
ausgegangen werden, dass im Laufe des Jahres 2008 keine wesentlichen
Abweichungen auftreten werden.
Im Vergleich zum Vorjahr werden die Kosten des Sammelns und Transportierens rd.
53.000,00 € höher angenommen. Wesentliche Einflussfaktoren sind hier die extrem
gestiegenen Dieselpreise sowie eine Preisanpassung bei den
Full-Service-Verträgen (Wartungsvertrag für Fahrzeuge und Reparatur).
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Neben den Kosten des Einsammelns und Transportierens stellen die Gebühren, die
an den Kreis Unna zu entrichten sind, einen erheblich größeren Anteil an den
Gesamtkosten der Abfallbeseitigung dar.
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2008 folgende Gebührensätze
beschlossen:
Restmüll 219,37 € + 1,32 %
Biomüll 110,77 € ./. 5,67 %
Grünabfall 53,55 € ./. 4,96 %
Altpapierverwertung 2,85 € + 72,73
%
Sperrmüll
- je Einwohner 3,10 € + 44,19
%
- je Tonne 69,20 € ./. 16,40 %
Unter Berücksichtigung von Mengenveränderungen ist davon auszugehen, dass an
den Kreis Unna für 2008 rd. 25.000,00 € mehr als 2007 zu zahlen sein werden.
3.
Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen
3.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Die Betriebsabrechnung 2006 weist für den Bereich der Restmüllentsorgung ein
Defizit von 21.972,00 € (Vorjahr: Überschuss 96.221,00 €) und für den Bereich
der Biomüllentsorgung ein Defizit von 16.986,00 € (Vorjahr: Überschuss 2.180,00
€) aus.
Die Defizite sind in die Kalkulation 2008 einzustellen.
Dadurch ergeben sich im Vergleich zu 2007 Mehrbelastungen für die
Gebührenpflichtigen in Höhe von rd. 137.000,00 €
3.2
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
3.3
Ergebnis
3.3.1 Gesamtveränderung 2008
Bedingt
durch die o. g. Einflussfaktoren und unter Berücksichtigung von vermehrten
sonstigen Entgelten verbleiben im Vergleich zum Vorjahr rd. 163.000,00 €
Mehrbelastungen, die sich auf die Gebühren für Restmüll bzw. Biomüll
unterschiedlich auswirken.
3.3.2 Gebühren für die
Beseitigung von Biomüll
Die Mengenentwicklung des Jahres 2006 deutet darauf
hin, dass in 2008 rd. 2.850 t Biomüll zur Entsorgung anfallen werden.
Bei Zugrundelegung dieser Menge und unter Einbeziehung des Verlustes aus
2006 in Höhe von 16.986,00 € ergibt
sich ein Betrag von 1,8216 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes
Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 1,82 €/l festgesetzt werden. Für die
unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2008 im Vergleich zu
2007 folgende Gebührensätze:
|
2008 |
2007 |
Differenz: + 1,68 % |
60 l |
54,60 € |
53,70 € |
|
120 l |
109,20 € |
107,40 € |
|
240 l |
218,40 € |
214,80 € |
|
3.3.3 Gebühren für die Beseitigung von Restmüll
Aus der Kalkulation ergibt sich ein
Betrag von 3,2368 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der
Gebührensatz sollte auf 3,24 €/l festgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2007 folgende Änderungen:
|
2008 |
2007 |
Differenz: + 3,85 % |
60 l |
97,20 € |
93,60 € |
|
120 l |
194,40 € |
187,20 € |
|
240 l |
388,80 € |
374,40 € |
|
1,1 cbm 14tägig |
1.782,00 € |
1.716,00 € |
|
1,1 cbm 1 x wöchentl. |
3.564,00 € |
3.432,00 € |
|
1,1 cbm 2 x wöchentl. |
7.128,00 € |
6.864,00 € |
|
3.4
Gebührenbedarfsermittlung
3.4.1
Kosten des Einsammelns und Transportierens
3.4.1.1
Personalkosten
3.4.1.1.1 Personalkosten
der Einsatzplanung 54.931,00 €
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restmüll,
Biomüll, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
3.4.1.1.2 Kosten
des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 17.940,00
€
Gemäß KGSt-Bericht 6/2005 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 5.400,00 €
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine
informationstechnische Unterstützung 10.200,00
€
Hiermit werden abgedeckt Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. |
3.4.1.1.3 Personalkosten
Fahrer/Lader 301.686,00 €
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf 8 Personen, die Aufteilung erfolgt
anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.
3.4.1.1.4 Kosten
des Arbeitsplatzes 30.169,00 €
Laut KGSt-Bericht 6/2005 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
3.4.1.1.5 Vertretung
Urlaub/Krankheit 18.000,00 €
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem neuen Personaleinsatzplan rd. 15.810 Personalstunden benötigt, die
nicht mit den 8 Personen im EBB abgedeckt werden können. Es wird davon
ausgegangen, dass 500 Personalstunden zu einem Verrechnungssatz von 36,00
€/Std. vom Baubetriebshof eingekauft werden müssen.
3.4.1.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten.
3.4.1.2.1 Fahrzeuge 164.276,00 €
3.4.1.2.2 Halle 1.722,00 €
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.2.3 EDV-Programm 6.729,00 €
Für die Planung und Überwachung des optimalen Personal- und Fahrzeugeinsatzes
wird ein spezielles EDV-Programm eingesetzt.
3.4.1.2.4/
3.4.1.2.5 Abfallgefäße 33.307,00 €
Der von REMONDIS übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum vom 8 Jahren
abgeschrieben. Der Nachkauf wird mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren
berücksichtigt.
3.4.1.3 Kalkulatorische
Zinsen 79.000,00 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %
für die Wirtschaftsgüter wie unter 3.4.1.2.
3.4.1.4 Unterhaltung
der Fahrzeuge 261.629,00 €
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Full-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
3.4.1.5 Leitungskosten
EBB 106.216,00 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung,
Rechnungsprüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
3.4.2
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
3.4.2.1 Kosten
der Verbrennung, Deponierung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen angehoben.
Es
wird davon ausgegangen, dass für 2008 folgende Mengen mit dem Kreis Unna
abzurechnen sind:
a) Restmüll
- aus Restmüllgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2007 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2008 rd. 8.500 t über Restmüllgefäße zu entsorgen sind. |
- Sperrmüll
Gemäß der neuen Gebührensatzung des Kreises Unna werden Sperrmüllmengen, die über die Wertstoffhöfe einer Entsorgung zugeführt werden, zum Restmülltarif abgerechnet.
|
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 350 t wildem Müll ausgegangen. |
b)
Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 3,10 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 69,20 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden.
Für 2008 wird von einer Menge von 1.900 t ausgegangen.
c)
Biomüll
Aufgrund der Sammelergebnisse der ersten 10 Monate des Jahres 2007 kann für
2008 von einer Sammelmenge von 2.850 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 1.400 t und
als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 70 t zugrunde
gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme
sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
a) Grünschnitt |
1.400 t |
à |
58,49 €/t |
b) Holz |
500 t |
à |
87,70 €/t |
c) Bauschutt |
1.200 t |
à |
18,59 €/t |
d) Sperrmüll (Hausmüll) |
600 t |
à |
75,47 €/t |
e) Elektronikschrott als Selbstverwertung |
150 t |
à |
135,66 €/t |
f) Styropor/Eisen |
pauschal |
|
2.270,00 € |
3.4.2.2 Betreiberkosten
Wertstoffhof 84.156,00 €
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
3.4.2.3 Kalkulatorische
Abschreibungen Wertstoffhof 4.577,00 €
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
3.4.2.4 Kalkulatorische
Zinsen Wertstoffhof 2.629,00 €
Die kalkulatorischen Zinsen ermitteln sich anhand der Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen. Als Zinssatz werden 6,5 % zugrunde gelegt.
3.4.2.5 Entsorgung
Sondermüll 10.000,00 €
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
3.4.2.6 Containergestellung 20.000,00 €
Der Müll von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
3.4.2.7 Ersatzbeschaffung
Straßenpapierkörbe 5.000,00 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
3.4.2.8 Kosten
für Gebührenmarken 1.000,00 €
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
3.4.2.9 Erstellung
und Fortführung der Abfallfibel sowie deren Verteilung 10.258,00 €
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallfibeln an jeden Haushalt
verteilt.
3.4.2.10 Leistungen
des Baubetriebshofes 58.200,00 €
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von 1.200 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.
3.4.2.11 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - Personal - 139.650,00
€
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse
oder des Umweltamtes.
3.4.2.12 Inanspruchnahme
von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 23.427,00
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
3.4.3
Zu erwartende Erlöse
3.4.3.1 Erlöse Papierverwertung 158.964,00 €
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge eine Vergütung von 52,55 €
je Tonne. Als Sammelmenge werden 3.650 t zugrunde gelegt.
3.4.3.2 Beteiligung
DSD an Papiersammlung 85.889,00 €
Im Rahmen der Papiersammlung werden sowohl Druckerzeugnisse als auch
Verpackungsmaterialien über die Papiertonne gesammelt. Für die
Verkaufsverpackungen erfolgt eine Mitbenutzung des kommunalen Sammelsystems. An
den Kosten beteiligt sich die DSD AG mit 1,65 € je Einwohner und Jahr.
3.4.3.3 Erlöse
Sperrmüllkarten 75.000,00 €
3.4.3.4 Erlöse
Grünschnittkarten 2.500,00 €
3.4.3.5 Erlöse
Wertstoffhof 130.000,00 €
3.4.3.6 Mieteinnahmen
Wertstoffhof 13.616,00 €
3.4.3.7 Erlöse
Restmüllsäcke 2.500,00 €
3.4.3.8 Erlöse
Elektronikschrott 5.239,00 €
3.4.3.9 Erlöse
Behältertausch
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird ab 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
3.4.4 Durch
Abfallbeseitigungsgebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten für die Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restmüll ergeben sich Gesamtkosten
für die Beseitigung von
- Restmüll 3.421.214,00 €
- Biomüll 515.841,00 €
3.4.5 Defizite
Abfallgebühren 2006
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Defizite des Jahres 2006 voll
als Gebühren erhöhend in die Kalkulation einbezogen.
3.4.6 Ermittlung
des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt
anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand
an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |