Betreff
Erfahrungsbericht zu § 126 GO NRW über den Integrationsrat
Vorlage
9/0947
Aktenzeichen
mö-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen bittet die Verwaltung um Fertigung eines Erfahrungsberichtes zur bisherigen Bewährung des alternativ zu § 27 GO NRW gebildeten Gremiums anhand der durch die LAGA NRW vorgegeben Leitfragen.

 

Sachdarstellung:

 

Aufgrund des Beschlusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2003 entwickelte das Innenministerium NRW “Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien”. Auf dieser Grundlage hat der Ausländerbeirat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 26.01.2004 die Bildung eines alternativen Gremiums ab der folgenden Wahlperiode anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Ausländerbeirates gem. § 27 GO NRW befürwortet. Der Rat der Stadt Bergkamen ist in seiner Sitzung am 01.04.2004 diesem Beschluss des Ausländerbeirates gefolgt und hat übereinstimmend die Bildung eines alternativen Gremiums befürwortet.

 

Auf dieser Grundlage wurde durch das Innenministerium NRW abweichend von den Vorschriften des § 27 GO NRW ab der folgenden Wahlperiode die Bildung des Integrationsrates mit folgenden Rahmenbedingungen genehmigt:

 

1. Die Bezeichnung des einzurichtenden Gremiums lautet: Integrationsrat.

 

2. Das Gremium besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Neben den neun gewählten Migrantenvertretern entsendet der Rat der Stadt Bergkamen aus seiner Mitte sechs Vertreter in den Integrationsrat. Dabei soll mindestens von jeder Fraktion ein Mitglied entsandt werden. Die restlichen Sitze sind nach d’Hondt zu verteilen.

 

3. Der Vorsitzende des Gremiums soll durch alle Mitglieder des Integrationsrates aus den Reihen der Migrantenvertreter gewählt werden.

 

4. Für die Migrantenvertreter werden allgemeine Vertreter für die Fälle der Abwesenheit und des Ausscheidens zugelassen, und zwar bei einer Listenverbindung in der Reihenfolge der aufgestellten Kandidaten und bei Einzelbewerbern durch den persönlich vorgeschlagenen Vertreter. Diese Vertreter nehmen die Abwesenheitsvertretung wahr und rücken beim Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes in das Gremium nach.

 

Anlage 1: Genehmigung des Innenministeriums NRW über die Zulassung der Abweichung von § 27 GO NRW.

 

Am 24.11.2004 wurde erstmalig der Integrationsrat der Stadt Bergkamen gewählt.

 

Das Innenministerium NRW bittet bereits im Genehmigungsschreiben um einen Erfahrungsbericht zur Mitte der Wahlperiode, in dem dargelegt werden soll, wie sich das in Abweichung zu § 27 GO NRW gewählte Modell des Integrationsrates bewährt hat.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 25.11.2006 einstimmig beschlossen, alle kommunalen Migrantenvertretungen, denen eine Genehmigung zur Abweichung von § 126 GO NRW erteilt wurde, zu bitten, die zur Mitte der Wahlperiode vorzulegenden Berichte nach einem einheitlichen Muster zu erstellen. Das Ziel ist eine Vergleichbarkeit der Berichte zu erreichen, da knapp die Hälfte aller Kommunen, die einen Ausländerbeirat bilden müssten, ein abweichendes Gremium gebildet haben.

 

Anlage 2: Mögliche Leitfragen zum Bericht für die betreffenden Gremien

 

 

Der Entwurf der Landesregierung NRW für das “Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz” (Drucksache Nr. 14/3979) vom 19.03.2007 sieht eine Änderung des § 27 GO NRW derzeit nicht vor, verweist jedoch bereits jetzt auf die Auswertung der Erfahrungsberichte zu alternativen Gremien:

 

Trotz der erkannten Schwächen im Zusammenwirken von Ausländerbeirat, dem Rat und den Ausschüssen bleibt der § 27 GO NRW im Rahmen dieses Gesetzvorhabens noch unverändert. Der Grund liegt darin, dass noch keine Ergebnisse zu den vom Innenministerium genehmigten Abweichungen zu § 27 GO NRW - betroffen ist etwa die Hälfte der Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet haben - vorliegen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse - in Abstimmung mit dem Integrationsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen - LAGA - sollen Lösungen zur Entwicklung des § 27 GO NRW erarbeitet werden. Ergibt sich dabei eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27 GO NRW so soll darauf gesetzgeberisch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 reagiert werden.”

 

Insbesondere unter diesen Vorgaben ergibt sich ein besonderes Interesse an einer umfassenden und standardisierten Berichterstattung, um der Gesetzgebung geeignete Informationen zur Fortentwicklung der kommunalen Migrantenvertretungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann