Betreff
Lehrgang für Jugendliche ohne Schulabschluss zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf
Vorlage
9/0936
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1. Ausgangslage der VHS

 

Ein wichtiges Betätigungsfeld der Volkshochschulen ist es, Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anzubieten. In Bergkamen werden seit Jahren entsprechende Kurse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses (HSA) bzw. auch der Fachoberschulreife (FOSR) angeboten. Die vorgenannten Kurse werden in Form von Abendkursen in Teilzeit durchgeführt. Die Laufzeit beträgt 2 bzw. 4 Semester.

Die Ermächtigung, staatlich anerkannte Lehrgänge und Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen durchzuführen, hat die Volkshochschule nach dem Weiterbildungsgesetz NRW und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. 

Die Lehrpläne entsprechen denen der Regelschulen.

 

Auch wenn regelmäßig Teilnehmer die entsprechenden Schulabschlüsse bekommen, ist die Abbrecherquote bei den Abendkursen nicht gering. In der Regel erlangen etwa 1/3 derjenigen, die mit dem Schulabschlusskurs begonnen haben, auch einen Abschluss.

 

Der geschilderten Situation soll nun mit Hilfe eines neuen Konzeptes für den Schulabschlussbereich entgegengewirkt werden.

 

 

2. Einstieg in das Projekt

 

In Schwerte gibt es seit 2006 einen modellhaften Lehrgang zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen ohne Schulabschluss in Trägerschaft der VHS in Kooperation mit dem Verein "Schwerter Interessengemeinschaft nicht nur Arbeitsloser e.V.".

 

Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist die Vermittlung des Hauptschulabschlusses in Kombination mit der Aktivierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Arbeit, Herstellung und Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie die Entwicklung und Umsetzung einer realistischen Anschlussperspektive am Ende des Lehrganges.

 

In Gesprächen mit der ARGE hat diese signalisiert, dass ein solches Projekt auch in Bergkamen wünschenswert wäre, da die Zahl arbeitsloser Jugendlicher ohne Schulabschluss in Bergkamen sehr hoch ist. Die ARGE übernimmt dann auch die komplette Finanzierung.

 

 

3. Projektdarstellung

 

a)      Eignungsfeststellung und Orientierungsphase

Zu Beginn des Lehrgangs wird eine dreiwöchige Eignungsfeststellungs- und Orientierungsphase durchgeführt, in der die Jugendlichen auf ihre Eignung und Befähigung getestet werden, in der individuelle Qualifizierungspläne aufgestellt werden und ein Gruppenbewusstsein entstehen soll.

b)     Maßnahmestruktur

Die Jugendlichen besuchen von Montag bis Mittwoch in der Zeit von ca. 8.00 bis 15.00 Uhr den Schulabschlusslehrgang bei der VHS, wobei die Unterrichtsfächer und die Unterrichtsinhalte deckungsgleich mit denen im Abendbereich sind. Jeweils donnerstags und freitags arbeiten die Jugendlichen auf Basis von AGH (Arbeitsgelegenheiten).

Wobei die AGH Plätze sowohl „Berufsweltorientiert“ als auch „Neigungsorientiert“ sein müssen und sich paritätisch an Mädchen und Jungen richten. Der AGH-Bereich wird von der RAG Bildung organisiert und betreut.

Darüber hinaus beinhaltet der Lehrgang Zeiten für Werkstattstunden und Berufspraktika zur Berufsorientierung und –findung.

Angereichert wird der Lehrgang durch bedarfsorientierten Förderunterricht und permanente sozialpädagogische Betreuung um eine Schulabschluss- und Vermittlungsquote in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Höhe von 80 % zu erreichen.

c)      Kooperationspartner

ARGE, VHS und RAG Bildung sind gleichberechtigte Partner, die im Rahmen des Lehrganges für ihre jeweiligen Kernkompetenzen zuständig sind, d. h.  ARGE ist Finanzgeber und als ständiger Gesprächspartner für den erfolgreichen Verlauf, Controlling, Vermittelung etc. zuständig. Die VHS wickelt das Schulgeschäft ab, die RAG Bildung organisiert und führt AGH durch und stellt die permanente sozialpädagogische Betreuung sicher.

Darüber hinaus stellt die VHS die Räumlichkeiten zur Verfügung, der zuständige HPM betreut intensiv während der gesamten Laufzeit den Lehrgang, ein Teil der Verwaltungstätigkeiten wird von der VHS übernommen und die VHS stellt die Lehrkräfte mit der Befähigung für die Sek. I. Hinzu kommen Dozentinnen und Dozenten für den Förderunterricht. So wie bei den Schulabschlusslehrgängen im Abendbereich ist das Schulamt für den Kreis Unna und die Bezirksregierung eingebunden.

d)     Zielsetzung

Sechzehn Jugendlichen, die zurzeit keine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, legen ihren Hauptschulabschluss ab und erhalten somit die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Gleichzeitig lernen sie reale Arbeitsbedingungen (AGH) kennen und werden über individuelle Förderung auch persönlich fit gemacht, sich den tatsächlichen Anforderungen des Berufslebens anzupassen.

Deshalb ist es auch notwendig, dass die Schul- und Arbeitsanforderungen tagsüber zum Tragen kommen. Denn den klassischen „Abendschüler“, der tagsüber berufstätig ist und abends seine schulische Bildung nachholt, gibt es in Bergkamen kaum noch. In der Regel sind die Jugendlichen den ganzen Tag ohne Beschäftigung. Sich dann abends noch auf den Weg zu machen, ist oftmals kaum möglich.

Diesem Phänomen wird hier Rechnung getragen.

Hier erfolgt eine schrittweise Annäherung an geregelte Tagesabläufe und regelmäßige Anforderung verbunden mit der Perspektive einer Vermittlungschance.

Durch die engmaschige Betreuung der zuständigen Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen wird das Risiko zu scheitern auf ein Minimum reduziert.

e)     Finanzierung und Umsetzung

Die Finanzierung erfolgt komplett über die ARGE im Kreis Unna. Der zuständige Projektkoordinator war auf der Suche nach weiteren geeigneten Kooperationspartnern (außer VHS Schwerte) und hat das Konzept, dass VHS und RAG Bildung gemeinsam entwickelt haben, für gut befunden.

Die ARGE wird sich auch personell an der erfolgreichen Abwicklung des Lehrganges beteiligen.

Zurzeit laufen die Vorbereitungen ohne klare finanzielle Zusage der ARGE für 2007, da noch andere Arbeitsmarktprogramme umgesetzt werden müssen, d. h. der Lehrgang startet spätestens im Schuljahr 2008/2009. Wobei ganz deutlich festgestellt werden kann, dass der Wunschtermin für den Beginn der Maßnahme der August 2007 ist.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski