Betreff
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/0786
Aktenzeichen
36.03.00.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Zur aktuell gültigen Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 21.12.1998 sind in den vergangenen Jahren auf Grund geänderter gesetzlicher Regelungen auf Landes- und Bundesebene 3 Änderungssatzungen als Anpassung an das Abfallrecht vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossen worden.

 

Im Jahr 2006 traten die für die kommunale Abfallentsorgung bedeutsamen Vorgaben des Elektrogerätegesetzes in Kraft, wonach die Kommunen Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos sowohl vom privaten Endverbraucher als von Handel und Gewerbe entgegen zu nehmen  und diese der Stiftung EAR zum Elektrogräterecycling zur Verfügung zu stellen haben. Gleichzeitig bestimmt das Elektrogerätegesetz, dass Altgeräte nicht mehr über die den Haushalten und angeschlossenen Gewerbebetrieben zur Verfügung stehenden Restmülltonnen entsorgt werden dürfen. Endverbraucher haben die Geräte entweder im Rahmen der Sperrmüllabfuhr (Großgeräte) oder am Wertstoffhof als dafür eingerichteter Sammelstelle zu entsorgen. Die städtische Abfallentsorgungssatzung ist dahingehend anzupassen (§ 11 Abs. 3 Pkt. b; § 14 Abs. 5 Pkt. 6).

 

Darüber hinaus sind in einzelnen Fällen Begrifflichkeiten wie z.B. “Abälle zur Verwertung” und “Abfälle zur Beseitigung”, die bislang als Abfälle oder Wertstoffe in der Satzung bezeichnet werden, an die europaweiten Abfallbegriffe anzupassen (§ 7 Abs. 2; § 12 Abs. 5).

 

Seitens der Verwaltung wird ferner vorgeschlagen, auf Antrag den Anschlusspflichtigen für Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr eine gebührenreduzierte größere Restmülltonnen zur Entsorgung der in dieser Zeit anfallenden Windelmengen anzubieten. Um dieses Angebot in der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung festzuschreiben muss dieses Angebot in der Abfallentsorgungssatzung zuvor festgelegt werden (§ 12 Abs. 7).

 

In § 15 Abs. 5 erfolgt eine Angleichung des Abfuhrrhythmus der gelben Säcke des Dualen Systems vom früheren vierwöchentlichen auf das mittlerweile durchgeführte 14-tägliche Abfuhrintervall.

 

Da zum 01. Juli 2006 der EntsorgungsBetriebBergkamen EBB die Aufgaben der Sammlung und des Transports von Siedlungsabfällen in Bergkamen übernommen hat, erfolgt für den Bereich der Sperrmüll- und Grünschnittabfuhr eine Anpassung des Empfängers der für die Durchführung der Abfuhren erforderlichen Anforderungskarten vom ehemals beauftragten Dritten an den EBB (§ 16 Abs. 3 und 6).

Ebenfalls für den Bereich der Sperrmüllabfuhr wurde in § 16 Abs. 5 der Ausschluss von Baustoffen, gemischten Baustellenabfällen und Bauschutt aufgenommen. Bereits in der Vergangenheit waren diese Abfälle von einer Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen, da dieses Material nach Abfallartenkatalog nicht zum Bereich der Siedlungsabfälle/Sperrmüll zählt sondern eigenen Abfallschlüsselnummern zuzuordnen ist. Daraus ergibt sich für die weitere Verwertung und Behandlung des Sperrmülls, dass Baustoffe, Bauschutt und gemischte Baustellenabfälle nicht von der vom Kreis zugewiesenen Sperrmüllverwertungsanlage angenommen werden.

In § 16 Abs. 8 wurde, analog zur zeitlichen Bestimmung der Bereitstellung der Müllgefäße zur Abfuhr auch eine zeitliche Bestimmung der Bereitstellung von Sperrmüll, Grünschnitt und Weihnachtsbäumen aufgenommen.

 

Die erforderlichen Änderungen der Abfallentsorgungssatzung sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Satzung durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine neuerliche, in diesem Fall die 4. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung verzichtet und statt dessen eine Neufassung der Satzung vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossen werden.

 

Als Anlage 1 ist dieser Vorlage eine tabellarische Übersicht der Ergänzungen und Änderungen der Neufassung der Abfallentsorgungssatzung beigefügt.

 

Die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch

Sichtvermerk StA 30     

 

 

 

 

Roreger