Betreff
Abbruch der Brücke am Zentrumsplatz und Bau von Ersatzerschließungsanlagen, hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Vorlage
9/0762
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt die zwischen Eigentümern, Architekturbüro und Stadt Bergkamen erzielte grundsätzliche Einigung zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit zahlreichen Umgestaltungsmaßnahmen am Zentrumsplatz und in der Umgebung konnte dieser Stadtraum in der östlichen Innenstadt aufgewertet werden. Aber erst mit Abbruch der vorhandenen Betonbrücke aus den 70er Jahren kann eine dauerhafte Verbesserung erzielt werden.

Daher wurde bereits in 2003 eine Städtebauförderung für den Abbruch der Brücke und für den Bau von Ersatzerschließungsanlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.

Die Bewilligung erfolgte in 2004 in Höhe von 307.000 € und 2005 in Höhe von 400.000 €.

In der Zwischenzeit wurden vom beauftragten Planungsbüro Schamp und Schmalöer, Dortmund, unterschiedliche Entwürfe für die Ersatzerschließungsanlagen erarbeitet, die mit der betroffenen Eigentümergemeinschaft in mehreren Gesprächen beraten und weiterentwickelt wurden. Am 06.09.2006 wurde grundsätzliche Einigung erzielt:

-          Als Ersatz für die Fußgängerbrücke werden dem Gebäude Zentrumsplatz 20 - 22 zwei Treppenhäuser vorgesetzt, die eine Höhe bis zum 3. OG erreichen. Das südliche Treppenhaus erschließt die gewerblichen Räume der ehemaligen Volksbankfiliale im ersten OG, die Wohnungen und die Räume der städtischen Erziehungsberatungsstelle. Das nördliche Treppenhaus erschließt die ehemaligen Räume der Post und ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt auch die Erschließung im EG.

-          Die Eigentümer übernehmen dauerhaft die Ersatzerschließungsanlagen einschließlich Wartung und Unterhaltung. Eine entsprechende Neuordnung der Grundstücke wird angestrebt, um öffentliche und private Nutzung auch eigentumsrechtlich eindeutig zu trennen.

-          Die Eigentümer erklären sich bereit, nicht förderfähige Kosten bis zu einer Höhe von 85.000 € zu übernehmen.

-          Die im straßenrechtlichen Teileinziehungsverfahren eingereichten Widersprüche zweier beteiligter Eigentümer werden nach oder mit Vertragsabschluss zurückgezogen.

Die geplanten Ersatzerschließungsanlagen sind den Anlagen 1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.

Das südliche Treppenhaus Nr. 1 wird als Halle gestaltet. Hier befindet sich der Haupteingang für alle Nutzungen zukünftig im EG. Dieser kann barrierefrei über eine behindertengerechten Rampe innerhalb der Halle erreicht werden. Die barrierefreie Erschließung der gewerblichen Räume im 1. OG und der Wohnungen in den Obergeschossen erfolgt über den Fahrstuhl im bestehenden Treppenhaus, das dafür geöffnet und kleinteilig umgebaut wird.

Das nördliche Treppenhaus Nr. 2 wird dem Gebäude leicht vorgestellt. Der Eingang im 1. OG wird über eine Treppenanlage und einen Aufzug erschlossen.

Der Sockelbereich der Treppenhäuser soll in Relation zum vorhandenen Gebäude 3 m hoch und in structuran, einem Glasrecyclingmaterial, gestaltet werden. Das Material wirkt leicht und transparent und ist dennoch äußerst vandalismussicher. Die Eingangstüren sollen in Glas erstellt werden. Im oberen Bereich ist eine Pfosten-Riegel-Verglasung mit Aluminium und Klarglas mit Betonung der Vertikalen vorgesehen. Die Lüftung soll über Lamellenfenster erfolgen. So entsteht eine temperierte Halle. Auf eine Heizungsanlage kann daher verzichtet werden.

Die Ersatzerschließungsanlagen werden dem Maßstab der Gebäude gerecht und durch ihre Leichtigkeit und Transparenz den Zentrumsplatz deutlich aufwerten.

 

 

Die Erschließung der Sparkassengeschäftsräume und des rückwärtigen Eingangs zu den Turm-arkaden erfolgt weiterhin über die vorhandene öffentliche Aufzugs- und Treppenanlage, der nach Abriss der Brücke ein neues Podest vorgestellt wird. Die Brüstung wird in Anlehnung an die beiden neuen Treppenhäuser gewählt.

Die Platzflächen unterhalb der heutigen Brücke werden neu gestaltet und sollen mit dem Zentrumsplatz gestalterisch eine Einheit bilden.

Der Abriss muss aus förderrechtlichen Gründen noch in 2006 begonnen werden. Der Abbruchantrag liegt beim Amt fü Bauberatung und Bauordnung vor. Die Ausschreibung der Abbrucharbeiten wird derzeit vorbereitet.

Vor dem Abbruch wird eine Ersatzerschließung auf der Rückseite des Gebäudes mit Gerüsten erstellt; dies ist ebenfalls Bestandteil des Abbruchleistungsverzeichnisses.

Die Modalitäten zu Brückenabriss, Neubau der Ersatzerschließungsanlagen, dauerhafte Übernahme in das Eigentum der Eigentümergemeinschaft und Kostentragung soll mit einem Vertrag geregelt werden.  Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine Rücknahme der vorliegenden Widersprüche gegen die Entwidmung der Fußgängerbrücke verbunden. Der Vertrag wird zur Zeit vorbereitet und mit den Eigentümern abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Buhl

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke