Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte
Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die
anliegenden Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule
der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Der Anteil der städtischen Mittel zur Finanzierung der Bildungsangebote der Musikschule betrug 2005 – gemessen am Gesamtetat – 54,25 %, während die Einnahmen aus Unterrichtsentgelten, Eintrittsgeldern, Instrumentenmieten sowie die Einberechnung der Landeszuschüsse und Spenden bei ca. 45,75 % lagen. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Bergkamen muss der Anteil der Einnahmen aus Unterrichtsentgelten nach dem HSK (s. Seite 354, Hhst. 3330-1100) schrittweise auf ca. 50 % angehoben werden. Um die Angebote der Musikschule langfristig in Quantität und Qualität zu sichern, ist deshalb eine weitere moderate Entgelterhöhung nötig. Auf eine Veränderung der Entgeltermäßigungen (Entgeltermäßigungssätze und –modalitäten für Geschwisterkinder und für Kinder und Jugendliche aus sozialen Gründen) soll bei dieser Änderung der Schul- und Entgeltordnung verzichtet werden, um die Belastung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und sonstiger zu erwartender Verteuerungen zum Beginn des Jahres 2007 vor allem für Eltern von schulpflichtigen Kindern in einem angemessenen Rahmen zu halten. Darüber hinaus soll für den Sonderfall von Mehrlingskindern ein erhöhter Ermäßigungssatz (siehe Anlage 1, Entgeltordnung Punkt 5.4) greifen, um der besonderen Beanspruchung der Familie gerecht zu werden.
Die Neufassung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen enthält folgende Änderungen:
Erhöhung der Entgelttarife für
Kinder/Jugendliche und Erwachsene für alle Unterrichtarten um jeweils
durchschnittlich ca. 5 %:
Die Erhöhung der
Entgelttarife um jeweils durchschnittlich ca. 5 % kompensiert die seit der
letzten Anpassung (Januar 2005) erfolgten Kostensteigerungen und ist ein
weiterer Schritt zur Absenkung des städtischen Zuschussbedarfs auf ca. 50 %.
Eine Erhöhung der Tarife um wenigstens diesen Wert ist im Hinblick auf die
langfristige Finanzierbarkeit des Angebotes im Umfang des jetzigen
zuschussbedürftigen Angebotes der Musikschule der Stadt Bergkamen nötig. Die
Entgelttarife der Musikschule der Stadt Bergkamen bleiben im Vergleich zu den
Musikschulen in NRW (Angaben für 2005) immer noch kostengünstig. In der Tabelle
der Anlage 3 dieser Vorlage sind den alten und geplanten neuen Bergkamener
Tarifen die Entgelttarife der Musikschulen in NRW im Landesdurchschnitt für
sieben häufige und typische Unterrichts-“Produkte” gegenübergestellt. Vor allem
im Einzel- und Gruppenunterricht sind die Tarife der Musikschule der Stadt
Bergkamen im Vergleich auch nach einer Erhöhung für die Nutzerinnen und Nutzer
im Landesvergleich deutlich niedriger. Von dieser Grundregelung sollte auch in
Zukunft nicht abgewichen werden, stellt doch nur die Nutzungsmöglichkeit für
möglichst viele Kinder und Jugendliche eine “Garantie” für den Fortbestand der
Orchester und Ensembles der Musikschule, wie z. B. dem “Mandolinen- und Gitarrenorchester
der Musikschule Bergkamen”, dem “Bachkreis Bergkamen, Jugendsinfonieorchester
des städtischen Gymnasiums und der Musikschule Bergkamen” und der Big-Band
dar. Eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und geplanten neuen
Entgelttarife ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiterin Schmidt-Apel |
Sachbearbeiter Ottjes |
Sichtvermerk StA 30: Roreger |