Betreff
Neufassung der Schul- u. Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen ab 01.01.2007
Vorlage
9/0716
Aktenzeichen
ot-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die anliegenden Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Anteil der städtischen Mittel zur Finanzierung der Bildungsangebote der Musikschule betrug 2005 – gemessen am Gesamtetat – 54,25 %, während die Einnahmen aus Unterrichtsentgelten, Eintrittsgeldern, Instrumentenmieten sowie die Einberechnung der Landeszuschüsse und Spenden bei ca. 45,75 % lagen. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Bergkamen muss der Anteil der Einnahmen aus Unterrichtsentgelten nach dem HSK (s. Seite 354, Hhst. 3330-1100) schrittweise auf ca. 50 % angehoben werden. Um die Angebote der Musikschule langfristig in Quantität und Qualität zu sichern, ist deshalb eine weitere moderate Entgelterhöhung nötig. Auf eine Veränderung der Entgeltermäßigungen (Entgeltermäßigungssätze und –modalitäten für Geschwisterkinder und für Kinder und Jugendliche aus sozialen Gründen) soll bei dieser Änderung der Schul- und Entgeltordnung verzichtet werden, um die Belastung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und sonstiger zu erwartender Verteuerungen zum Beginn des Jahres 2007 vor allem für Eltern von schulpflichtigen Kindern in einem angemessenen Rahmen zu halten. Darüber hinaus soll für den Sonderfall von Mehrlingskindern ein erhöhter Ermäßigungssatz (siehe Anlage 1, Entgeltordnung Punkt 5.4) greifen, um der besonderen Beanspruchung der Familie gerecht zu werden.

 

Die Neufassung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen enthält folgende Änderungen:

 

 

Erhöhung der Entgelttarife für Kinder/Jugendliche und Erwachsene für alle Unterrichtarten um jeweils durchschnittlich ca. 5 %:

 

Die Erhöhung der Entgelttarife um jeweils durchschnittlich ca. 5 % kompensiert die seit der letzten Anpassung (Januar 2005) erfolgten Kostensteigerungen und ist ein weiterer Schritt zur Absenkung des städtischen Zuschussbedarfs auf ca. 50 %. Eine Erhöhung der Tarife um wenigstens diesen Wert ist im Hinblick auf die langfristige Finanzierbarkeit des Angebotes im Umfang des jetzigen zuschussbedürftigen Angebotes der Musikschule der Stadt Bergkamen nötig. Die Entgelttarife der Musikschule der Stadt Bergkamen bleiben im Vergleich zu den Musikschulen in NRW (Angaben für 2005) immer noch kostengünstig. In der Tabelle der Anlage 3 dieser Vorlage sind den alten und geplanten neuen Bergkamener Tarifen die Entgelttarife der Musikschulen in NRW im Landesdurchschnitt für sieben häufige und typische Unterrichts-“Produkte” gegenübergestellt. Vor allem im Einzel- und Gruppenunterricht sind die Tarife der Musikschule der Stadt Bergkamen im Vergleich auch nach einer Erhöhung für die Nutzerinnen und Nutzer im Landesvergleich deutlich niedriger. Von dieser Grundregelung sollte auch in Zukunft nicht abgewichen werden, stellt doch nur die Nutzungsmöglichkeit für mög­lichst viele Kinder und Jugendliche eine “Garantie” für den Fortbestand der Orchester und Ensembles der Musikschule, wie z. B. dem “Mandolinen- und Gitar­renorchester der Musikschule Bergkamen”, dem “Bachkreis Bergka­men, Jugendsinfonieorchester des städtischen Gymnasiums und der Musik­schule Bergkamen” und der Big-Band dar. Eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und geplanten neuen Entgelttarife ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Ottjes

Sichtvermerk StA 30:

 

 

 

 

 

Roreger