Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

1.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung des Bebauungsplanes WD 102 ”Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld” vorgebrachten Stellungnahmen gem. der Anlage 1 dieser Vorlage zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist Bestandteil des Beschlusses nach § 3 Abs. 2 BauGB.

2.      Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 102 ”Gewerbepark an der B 61 – Ostfeld” nebst Begründung inklusive Umweltbericht nach § 10 BauGB als Satzung.
Zum Bebauungsplan gehört die zusammenfassende Erklärung im Sinne von § 10 Abs. 4 BauGB (Anlage 4).

 

 

 

 


Die Vorlage wird durch den Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters erläutert.

 

Stadtverordneter Grziwotz erklärt im Namen der Fraktion “Grüne-GAL”, dass diese der Vorlage nur dann zustimmen wird, wenn der Erhalt des Eichenwäldchens gesichert wird. Einer Abholzung des Wäldchens könne im Wege einer späteren Bebauungsplanänderung nur zugestimmt werden, wenn dadurch die Schaffung einer größeren Anzahl von Arbeitsplätzen gesichert wäre.  Er stellt den Antrag, den Bestand des Wäldchens im B-Plan festzuschreiben. Dieser Antrag wird mit 16 gegen 1 Stimme abgelehnt.