Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 5

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2, 3, 4 und 5.

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6, 7 und 8 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt betont, dass sich seine Fraktion nicht gegen die Wasserstadt ausspricht, sondern keine Wohnbebauung auf vergifteten Böden unterstützt.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel, SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer sowie Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordneter Sparringa widersprechen vehement dieser Aussage.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass mit diesem Beschluss ein historischer Meilenstein für die Wasserstadt gefasst ist und jeder Käufer ein einwandfreies Grundstück erhält.