Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 5

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2, 3, 4 und 5.

3.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6, 7 und 8 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Reichling stellt die Inhalte der im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahme vor. Die von den Trägern öffentlicher Belange angemerkten redaktionellen Änderungen sind in den Satzungsentwurf eingearbeitet worden.

 

Stadtverordneter Engelhardt bezeichnet den Umgang der Verwaltung mit kritischen Anmerkungen und dem Überdecken von Hotspots als „Abbügeln“ der Einwendungen.

 

Herr Reichling stellt klar, dass sich die geplanten Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen bewegten und mit den zuständigen Behörden abgestimmt bzw. von diesen genehmigt seien. Daher bestehe für die Nutzer der Grundstücke keinerlei Risiko.