Sitzung: 26.09.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 11/0977
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" gem. § 3
Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 5
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2, 3, 4 und 5.
3.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. OA 120 "Wasserstadt
Aden" einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 6,
7 und 8 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Herr
Reichling stellt die Inhalte der im Rahmen der dritten öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahme vor. Die von den Trägern öffentlicher Belange
angemerkten redaktionellen Änderungen sind in den Satzungsentwurf eingearbeitet
worden.
Stadtverordneter
Engelhardt bezeichnet den Umgang der Verwaltung mit kritischen Anmerkungen und
dem Überdecken von Hotspots als „Abbügeln“ der Einwendungen.
Herr
Reichling stellt klar, dass sich die geplanten Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen
bewegten und mit den zuständigen Behörden abgestimmt bzw. von diesen genehmigt
seien. Daher bestehe für die Nutzer der Grundstücke keinerlei Risiko.