Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt  für den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift


Herr Reichling erläutert den Ausgang der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II “Waldsiedlung Weddinghofen“. Das Oberverwaltungsgericht habe die durch den

Kläger vorgetragenen Abwägungsmängel nicht feststellen können. Dennoch habe das Gericht

den Bebauungsplan wegen kleinerer Fehler aufgehoben. Die Fehler können in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs.4 Baugesetzbuch geheilt werden. Herr Reichling

erläutert anhand einer Präsentation den Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Inhalte.

 

Stadtverordneter Miller erklärt für die CDU-Fraktion, dass man sich gegen den Beschlussvorschlag aussprechen werde. Die CDU-Fraktion habe sich bereits 2014 gegen eine

Entwicklung des Plangebiets als Wohnstandort ausgesprochen und stattdessen die Ausweisung

von Gewerbeflächen sowie den Bau einer Umgehungsstraße gefordert.

 

Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass der bereits vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan das Gebiet

als Wohnbaufläche ausweise. Der Bebauungsplan sei auf Grundlage des Flächennutzungsplanes

entwickelt und am 11. Dezember 2014 durch den Rat als Satzung beschlossen worden. Daher

sei die Zielsetzung “Wohnen“ längst entschieden.

 

Frau Thylmann erklärt für die Fraktion BergAUF, dass man sich gegen den Beschlussvorschlag

ausspreche.