Sitzung: 16.05.2017 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage: 11/0885
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt für
den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ ein
ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
2.
Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht
entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt, die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen
abgegeben werden können sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift
Herr Reichling erläutert den Ausgang
der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II “Waldsiedlung
Weddinghofen“. Das Oberverwaltungsgericht habe die durch den
Kläger vorgetragenen Abwägungsmängel
nicht feststellen können. Dennoch habe das Gericht
den Bebauungsplan wegen kleinerer
Fehler aufgehoben. Die Fehler können in einem ergänzenden Verfahren nach § 214
Abs.4 Baugesetzbuch geheilt werden. Herr Reichling
erläutert anhand einer Präsentation
den Verfahrensablauf sowie die entsprechenden Inhalte.
Stadtverordneter Miller erklärt für
die CDU-Fraktion, dass man sich gegen den Beschlussvorschlag aussprechen werde.
Die CDU-Fraktion habe sich bereits 2014 gegen eine
Entwicklung des Plangebiets als
Wohnstandort ausgesprochen und stattdessen die Ausweisung
von Gewerbeflächen sowie den Bau einer
Umgehungsstraße gefordert.
Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass der
bereits vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan das Gebiet
als Wohnbaufläche ausweise. Der
Bebauungsplan sei auf Grundlage des Flächennutzungsplanes
entwickelt und am 11. Dezember 2014
durch den Rat als Satzung beschlossen worden. Daher
sei die Zielsetzung “Wohnen“ längst
entschieden.
Frau Thylmann erklärt für die Fraktion
BergAUF, dass man sich gegen den Beschlussvorschlag
ausspreche.