Sitzung: 02.12.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0220
Beschluss:
Der Ausschuss
nimmt die vorgestellten privatinvestiven Planungen zur Kenntnis und beschließt,
diese zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Nach einleitenden Worten des Ersten Beigeordneten Dr.-Ing. Peters zur
Entwicklung des Projekts und der Klarstellung, dass noch keine Entscheidung
getroffen werden solle, stellt Herr Spiewak von der ConReal Estate GmbH,
Hamburg, ausführlich die detaillierten Planungen sowie die angedachte
Zusammenarbeit mit der Betreiberfamilie Mohring, Dortmund, vor. Dipl.-Ing.
Architekt Peirick, Architektengruppe Archteam (Dortmund), erläutert
anschließend die Architektur des Seniorenpflegezentrums an der Landwehrstraße,
des betreuten Wohnens an der Geschwister-Scholl-Straße und des Ärztehauses als
Option auf dem städtischen Grundstück südlich der Kuhbachtrasse ebf. an der
Geschwister-Scholl-Straße.
Die Erschließung des Pflegeheims erfolgt von der Büscherstraße aus.
Lärmhemmende Maßnahmen werden nach den neusten Stand der Technik ergriffen,
z.B. Einbau von Schallschutzfenstern. Der Gebäudekomplex soll mit einem
sonnigen Innenhof, der auch zum Verweilen geeignet ist, nach Süden zur Sonne
ausgerichtet werden. Im Hinblick auf die neu eintretende Rechtslage in 2018
sollen 80 zukunftssichere Pflegezimmer ausschließlich als Einzelzimmer
entstehen.
Herr Spiewak weist darauf hin, dass die Nutzungsmodule südlich der
Kuhbachtrasse mit dem Pflegezentrum über eine neue Fußwegeverbindung über den
Kuhbach verbunden werden sollen. So könnten die Bewohner des betreuten Wohnens
z. B. die Verpflegung des Pflegeheimes mit nutzen. Auch für das Ärztehaus gäbe
es bereits konkrete Nachfragen, so dass die teils schwierige Praxissituation in
Bergkamen nachhaltig verbessert werden könne.
In der anschließenden Diskussion wird in erster Linie die Lärmbelastung
durch die Landwehrstraße thematisiert. Dr.-Ing. Peters antwortet dazu auf
Nachfrage, dass die untere Bauaufsichtsbehörde vom Bauherrn erwarte, dass § 3
BauO (gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse) eingehalten wird.