Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2.Änderungssatzung vom ...2024 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist
Sachdarstellung:
I. Allgemeines:
Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen) erhoben.
Die Leistung der Aufnahme des Fäkalschlamms am jeweiligen Grundstück sowie der Transport zur Kläranlage wird seitens einer Fachfirma erbracht. Da diese Leistung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Ergebnis einer Kostensteigerung von 821,55 € im Vergleich zum Jahr 2023 ausgeschrieben wurde, ergibt sich für das Jahr 2025 keine Veränderung. Die Kosten eines Arbeitsplatzes inkl. der Personalkosten steigen um 72,64 € (+9,54%) und die Kosten der Lippeverbandsumlage für den Bereich Klärschlamm erhöhen sich um 604,84 € (+10,34%).
Die Leerung der Kleinkläranlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die erwartete Abfuhrmenge bleibt bei 145 m³ und wurde anhand von Vorjahreswerten prognostiziert.
Gemäß § 6 Abs.4 KAG NRW sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrags aus dem Jahr 2021, der spätestens im Kalkulationsjahr 2025 auszugleichen ist, sowie der übrigen nachfolgenden Kosten ergibt sich demnach für das Jahr 2025 ein Gebührensatz von 144,34 €/m³ (2024: 112,77 €/m³). Das entspricht einer Steigerung von 28 % (ohne Fehlbetrag aus 2021: + 4,14%)
II. Aufstellung Gebührenbedarfsermittlung
Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Auftragserteilung p.a. 9.708,62 €
Personalkosten
Anteilige Personalkosten (1 % ) des Mitarbeiters des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welcher mit der Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist . 667,15 €
Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung 10 % der Personalkosten
zzgl. einer Kostenpauschale von 3.450,00 € jährlich anzusetzen:
10 % von 667,15 € + 1 % von 3.450,-€ 101,22 €
Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung des KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind
15 % der Personalkosten als Zuschlag für Gemeinkosten
anzusetzen:
15 % von 667,15 € 100,07 €
Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 6.452,00 €
Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 3.900,42 €
III. Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 9.708,62 €
2. Personalkosten 667,15 €
3. Sachkosten 101,22 €
4. Gemeinkosten 100,07 €
5. Lippeverband 6.452,00 €
zzgl.Fehlbetrag 2021 3.900,42 €
20.929,48 €
20.929,48 € : 145 m³ = 144,34 €/m³
Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom xx.xx.2024
Anlage 2: Aufteilung der Lippeverbandsumlage 2025
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Thomas Staschat Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Grünewald |
Sachbearbeiterin Mutlu-Özgün |