Betreff
2. Änderungssatzung vom ...2024 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022
Vorlage
12/1500
Aktenzeichen
mutl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2.Änderungssatzung vom ...2024 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 19.12.2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist

 

 

Sachdarstellung:

 

I.             Allgemeines:

 

Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen) erhoben.

Die Leistung der Aufnahme des Fäkalschlamms am jeweiligen Grundstück sowie der Transport zur Kläranlage wird seitens einer Fachfirma erbracht. Da diese Leistung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Ergebnis einer Kostensteigerung von 821,55 € im Vergleich zum Jahr 2023 ausgeschrieben wurde, ergibt sich für das Jahr 2025 keine Veränderung.   Die Kosten eines Arbeitsplatzes inkl. der Personalkosten steigen um 72,64 € (+9,54%)     und die Kosten der Lippeverbandsumlage für den Bereich Klärschlamm erhöhen sich um   604,84 € (+10,34%).

Die Leerung der Kleinkläranlagen erfolgt bedarfsgerecht. Die erwartete Abfuhrmenge bleibt bei 145 m³ und wurde anhand von Vorjahreswerten prognostiziert.

Gemäß § 6 Abs.4 KAG NRW sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrags aus dem Jahr 2021, der spätestens im Kalkulationsjahr 2025 auszugleichen ist, sowie der übrigen nachfolgenden Kosten ergibt sich demnach für das Jahr 2025 ein Gebührensatz von 144,34 €/m³ (2024: 112,77 €/m³). Das entspricht einer Steigerung von 28 % (ohne Fehlbetrag aus 2021: + 4,14%)

 

 

II.            Aufstellung Gebührenbedarfsermittlung

 

Kosten der Grubenentleerung

Entsorgungskosten gem. Auftragserteilung p.a.                                                                             9.708,62 €                                                                                                                                                                       

Personalkosten

Anteilige Personalkosten (1 % ) des Mitarbeiters des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welcher mit der Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist .                                                                                          667,15 €

 

Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung der KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung 10 % der Personalkosten

zzgl. einer Kostenpauschale von 3.450,00 € jährlich anzusetzen:

 

                10 % von 667,15 € + 1 % von 3.450,-€                                                                        101,22 €

 

 

Gemeinkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung des KGST, Bericht Nr. 10/2023, sind

15 % der Personalkosten als Zuschlag für Gemeinkosten

anzusetzen:

 

                15 % von 667,15 €                                                                                                                              100,07 €

 

Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in         

der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                                                 6.452,00 €

 

 

Fehlbetrag aus dem Jahr 2021                                                                                                 3.900,42 €

 

 

III.          Gebührenkalkulation

 

 

1. Grubenentleerung                                                                                         9.708,62 €

2. Personalkosten                                                                                                   667,15 €

3. Sachkosten                                                                                                           101,22 €

4. Gemeinkosten                                                                                                    100,07 €     

5. Lippeverband                                                                                                   6.452,00 €

    zzgl.Fehlbetrag 2021                                                                       3.900,42 €

 

                                                                                                                                 20.929,48 €

 

20.929,48 € : 145 m³ = 144,34 €/m³

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 19.12.2022 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom xx.xx.2024

 

Anlage 2: Aufteilung der Lippeverbandsumlage 2025

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thomas Staschat

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Grünewald

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mutlu-Özgün