Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Stadtbetriebes
Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2025 des SEB schließt mit
Erträgen von |
21.775.583 € |
Aufwendungen von |
16.239.802 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
20.330.138 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
16.868.853 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
3.266.050 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
24.770.000 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
21.190.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
3.143.305 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Thomas Staschat Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Grünewald |
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