Betreff
Beschluss des fortgeschriebenen Wirtschaftsplanes 2025 des Stadtbetriebes Entwässerung
Vorlage
12/1498
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2025 des Stadtbetriebes

Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2025 des SEB schließt mit

 

 

Erträgen von

   21.775.583 €

Aufwendungen von

 16.239.802 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

20.330.138 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

16.868.853 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 3.266.050 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

24.770.000 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.190.000 €               

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.143.305 €              

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3.1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thomas Staschat

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald