Betreff
Sachstand Netzwerkkoordination Kinderschutz
Vorlage
12/1467
Aktenzeichen
hrt-vor
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 kam eine Vielzahl neuer Aufgaben und Verpflichtungen auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu. Der Gesetzgeber erweiterte die Rahmenbedingungen des § 8a SGB VIII für die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.

 

Resultierend aus der Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Ju­gendliche in Lügde und Münster, ist am 01.05.2022 das Landeskinderschutz­gesetz NRW in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ auszubauen.

 

Gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ver­pflich­tet, eine Stelle "Netzwerkkoordination Kinderschutz" einzurichten. Die Koordinierungs­stelle hat die Aufgabe der strukturellen Vernetzung aller Akteure im Jugendamtsbezirk, die potenziell mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befasst sein könnten. Innerhalb des Netzwerks soll eine einheitliche Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgelegt und für alle Netzwerkpartner:innen verständlich formuliert werden. Die Umsetzung soll in der Praxis erprobt und regelmäßig reflektiert werden. Zudem soll Transparenz über Mitteilungswege her­gestellt werden.

 

Um die Rahmenbedingungen für eine schnelle und effektive Zusammenarbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten, hat die Netzwerkkoordina­tion Kinderschutz fol-gende Aufgaben:

 

-       ein interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz aufbauen

-       fachliche Begleitung des Netzwerkes Kinderschutz

-       Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere der Netzwerktreffen

-       Organisation von bedarfsgerechten Fortbildungsangeboten

-       Informationstransfer zu und aus anderen Netzwerken, die sich mit dem Thema Kinderschutz befassen, sowie Vertretung in Arbeitsgruppen zum Thema Kinder-schutz.

-       Öffentlichkeitsarbeit (Informieren über das Netzwerk, die Themen, In­halte und Ziele)

-       gemeinsam mit dem Netzwerk Organisation von interdisziplinären Qualifizierungs-angeboten für Einrichtungen oder Berufsgruppen

 

Die Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz wurde zum 01.06.2023 im Jugend­amt der Stadt Bergkamen besetzt. Frau Verena Barz hat die Netzwerk­koordination übernom­men, die Personal- und Sachkosten für diese halbe Stelle werden vom Land refinanziert.

 

Frau Barz leitet den Arbeitskreis Kinderschutz, der seit 2013 besteht, in Koopera­tion mit der Netzwerkkkoordination Frühe Hilfen. Es finden vier Treffen im Jahr statt. Teilnehmende sind Fachkräfte aus den Einrichtungen der Jugendhilfe (Kitas, Jugendhilfeträger, Fachkräfte der Frühen Hilfen, etc.). Zu zwei Treffen werden die Bergkamener Grundschulen und zu einem Treffen alle Bergkamener Schulen eingeladen. Die Themen werden innerhalb des Arbeits­kreises abge­stimmt und vereinzelt Referent:innen eingeladen.

 

Im Rahmen des Qualitätszirkels der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kinder­schutz findet ein Austausch der beratenden Fachkräfte statt. Hier finden mindes­tens jährlich Veranstaltun­gen statt.

 

Die Netzwerkkoordination Kinderschutz schult die verschiedenen Akteur:innen hinsichtlich des Vorgehens bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, wirbt für die Inanspruchnahme der Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, klärt über Ansprechpartner:innen auf und wirbt für die Teilnahme am Arbeitskreis.

Darüber hinaus nimmt sie an allen städtischen und kreisweiten Arbeitsgruppen teil, die den Kinderschutz berühren und vernetzt sich auch auf Landesebene.

 

Die erste Bergkamener Kinderschutzkonferenz fand am 06.11.2024 statt. Die Konferenz be­fasste sich mit den Themen Datenschutz und interdisziplinäre Ko­operation. Es nahmen 120 Fachleute teil. Die Konferenz soll zukünftig einmal jährlich stattfinden.

 

Für das nächste Jahr ist in Bergkamen die Überarbeitung der Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß Bundeskinderschutzgesetz und der Ko­operationsvereinbarung zur Mitarbeit im Netzwerk geplant, welche mit allen Ko­operationspartner:innen erneuert wer­den soll.

 

Über die kommunale Ebene hinaus haben sich die Netzwerkkoordinierenden im Kreis Unna zusammengeschlossen, um kreisweit agierende Kooperationspartner:innen zu vernetzen. Vertreter:innen, die für ein kreisweites Netzwerk angespro­chen werden sollen, sind unter an­derem der Kinderschutzbund, das Gesundheits­amt, das Sozialpädiatrische Zentrum Königs­born, die schulpsychologische Bera­tungsstelle, die Förderschulen des Kreises, die Opfer­schutzbeauftragten der Poli­zei, die Frauen- und Mädchenberatungsstelle, der Kreissport­bund, Verfahrensbei­stände, die Staatsanwaltschaft Dortmund sowie einzelne Gerichte. Ein Informations­transfer ist durch die Netzwerkkoordinierenden in die kommunalen Netzwerke und umgekehrt gewährleistet. Für 2025 wird eine Auftaktveranstaltung des kreisweiten Netz­werks geplant. Zudem überarbeiten die Netzwerkkoordinierenden die Be­obachtungs- und Dokumentationsbögen für Institutionen bei Verdacht auf Kindes­wohlgefährdung, die kreisweit vereinheitlicht werden sollen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Christian Scharwey

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Stefanie Vorac