Sachdarstellung:
Mit dem Inkrafttreten des
Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 kam eine Vielzahl neuer
Aufgaben und Verpflichtungen auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu.
Der Gesetzgeber erweiterte die Rahmenbedingungen des § 8a SGB VIII für die
Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Resultierend aus der Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche in Lügde und Münster, ist am 01.05.2022
das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt,
die Arbeit der Jugendämter in NRW bei Hinweisen auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ
auszubauen.
Gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW ist der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, eine Stelle "Netzwerkkoordination
Kinderschutz" einzurichten. Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe der strukturellen Vernetzung aller Akteure im
Jugendamtsbezirk, die potenziell mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung
befasst sein könnten. Innerhalb des Netzwerks soll eine einheitliche Vorgehensweise
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgelegt und für alle Netzwerkpartner:innen
verständlich formuliert werden. Die Umsetzung soll in
der Praxis erprobt
und regelmäßig reflektiert werden. Zudem soll Transparenz über Mitteilungswege hergestellt werden.
Um die Rahmenbedingungen für eine schnelle und effektive Zusammenarbeit
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu gewährleisten, hat die
Netzwerkkoordination Kinderschutz fol-gende Aufgaben:
- ein interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz
aufbauen
- fachliche
Begleitung des Netzwerkes Kinderschutz
- Sicherstellung der Netzwerkstrukturen,
insbesondere der Netzwerktreffen
- Organisation von bedarfsgerechten
Fortbildungsangeboten
- Informationstransfer zu und aus anderen
Netzwerken, die sich mit dem Thema Kinderschutz befassen, sowie Vertretung in Arbeitsgruppen zum Thema Kinder-schutz.
- Öffentlichkeitsarbeit (Informieren über das Netzwerk, die Themen, Inhalte
und Ziele)
- gemeinsam mit dem Netzwerk Organisation von
interdisziplinären Qualifizierungs-angeboten für Einrichtungen oder
Berufsgruppen
Die Koordinierungsstelle für das Netzwerk
Kinderschutz wurde zum 01.06.2023 im Jugendamt der Stadt Bergkamen besetzt.
Frau Verena Barz hat die Netzwerkkoordination übernommen, die Personal- und
Sachkosten für diese halbe Stelle werden vom Land refinanziert.
Frau Barz leitet den Arbeitskreis
Kinderschutz, der seit 2013 besteht, in Kooperation mit der
Netzwerkkkoordination Frühe Hilfen. Es finden vier Treffen im Jahr statt.
Teilnehmende sind Fachkräfte aus den Einrichtungen der Jugendhilfe (Kitas,
Jugendhilfeträger, Fachkräfte der Frühen Hilfen, etc.). Zu zwei Treffen werden
die Bergkamener Grundschulen und zu einem Treffen alle Bergkamener Schulen
eingeladen. Die Themen werden innerhalb des Arbeitskreises abgestimmt und
vereinzelt Referent:innen eingeladen.
Im Rahmen des Qualitätszirkels der insoweit erfahrenen Fachkräfte im
Kinderschutz findet ein Austausch der beratenden Fachkräfte statt. Hier finden
mindestens jährlich Veranstaltungen statt.
Die Netzwerkkoordination Kinderschutz schult
die verschiedenen Akteur:innen hinsichtlich des Vorgehens bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung, wirbt für die Inanspruchnahme der Beratung durch eine
insoweit erfahrene Fachkraft, klärt über Ansprechpartner:innen auf und wirbt
für die Teilnahme am Arbeitskreis.
Darüber hinaus nimmt sie an allen
städtischen und kreisweiten Arbeitsgruppen teil, die den Kinderschutz berühren
und vernetzt sich auch auf Landesebene.
Die erste Bergkamener Kinderschutzkonferenz
fand am 06.11.2024 statt. Die Konferenz befasste sich mit den Themen
Datenschutz und interdisziplinäre Kooperation. Es nahmen 120 Fachleute teil.
Die Konferenz soll zukünftig einmal jährlich stattfinden.
Für das nächste Jahr ist in Bergkamen die
Überarbeitung der Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß
Bundeskinderschutzgesetz und der Kooperationsvereinbarung zur Mitarbeit im
Netzwerk geplant, welche mit allen Kooperationspartner:innen erneuert werden
soll.
Über die kommunale Ebene hinaus haben sich die Netzwerkkoordinierenden im Kreis Unna zusammengeschlossen, um kreisweit agierende Kooperationspartner:innen zu vernetzen. Vertreter:innen, die für ein kreisweites Netzwerk angesprochen werden sollen, sind unter anderem der Kinderschutzbund, das Gesundheitsamt, das Sozialpädiatrische Zentrum Königsborn, die schulpsychologische Beratungsstelle, die Förderschulen des Kreises, die Opferschutzbeauftragten der Polizei, die Frauen- und Mädchenberatungsstelle, der Kreissportbund, Verfahrensbeistände, die Staatsanwaltschaft Dortmund sowie einzelne Gerichte. Ein Informationstransfer ist durch die Netzwerkkoordinierenden in die kommunalen Netzwerke und umgekehrt gewährleistet. Für 2025 wird eine Auftaktveranstaltung des kreisweiten Netzwerks geplant. Zudem überarbeiten die Netzwerkkoordinierenden die Beobachtungs- und Dokumentationsbögen für Institutionen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die kreisweit vereinheitlicht werden sollen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Christian Scharwey |
Sachbearbeiter Stefanie Vorac |
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