Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Bauen und beauftrag die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen und der baulichen Umsetzung zur Errichtung einer Skateanlage und eines Multicourt östlich der Eissporthalle.
Sachdarstellung:
Anlass
Für die Planungen, den geschotterten Behelfsparkplatz östlich des
Freizeitzentrums „Im Häupen“ als Ausweichfläche für die Neuanlage der
Skateanlage zu bestimmen, war ein Lärmgutachten anzufordern. Die Ergebnisse und
Empfehlungen wurden dem Ausschuss Bauen und Verkehr bereits vorgestellt
(Drucksache 12/1302). Im Hinblick darauf wurde seitens der Verwaltung eine
Verschiebung der Skateanlage auf eine Fläche östlich der Eissporthalle geprüft
(Anlage 1).
Sachstand
Für die Verlegung der Skateanlage sind die Bebauungspläne der
angrenzenden Bebauung maßgeblich. Im Lärmgutachten war die Skateanlage in den
Bereich hinter der bestehenden Schotterfläche ausgerichtet. Da dies den
Anforderungen im Hinblick auf den Immissionsschutz der angrenzenden Bebauung
jedoch nicht entsprach, war ein alternativer Standort innerhalb des
Freizeitzentrums zu finden. Dieser Standort wurde auf einer kommunalen Fläche
östlich der Eissporthalle ermittelt, wie in der Anlage dargestellt.
Zusätzlich soll neben der Skateanlage ein „Multicourt“ für den
Tennisverein Weddinghofen auf einer Fläche von 375 m2 (15m x 25m) angeboten.
Multicourts sind flexible und qualitativ hochwertige Kleinspielfelder, die
modular erweiterbar sind, sodass verschiedene Sportarten angeboten werden
können. Ebenso wird zur ökologischen Aufwertung eine Grünfläche angelegt. Die
Erschließung erfolgt über die vorhandenen Wege.
Planungsrechtlich ist die Fläche östlich der Eissporthalle im
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen als Wohnbaufläche dargestellt. Ein
Bebauungsplan existiert nicht und der Bereich ist derzeit nach § 35 BauGB zu
beurteilen. Im Einzelfall können sonstige Vorhaben, wie die Skateanlage und der
Multicourt, zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt. Die vorliegenden öffentlichen Belange sind gemäß
§ 35 BauGB nicht beeinträchtigt, daher ist das Vorhaben planungsrechtlich
zulässig.
Die für die Errichtung der Skateanlage und des Multicourt benötigte
landwirtschaftliche Teilfläche östlich der Eissporthalle ist derzeit
verpachtet, der Pachtvertrag wurde seitens der Verwaltung bereits aufgekündigt
und steht im Herbst 2025 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufarbeitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Grundlage der Skateanlage wird mit etwa 175.000, - € veranschlagt. Diese Kosten wurden bereits zum Teil in der Planung berücksichtigt, da eine Verlagerung und Errichtung der Skateanlage auf die östliche Schotterfläche ohnehin geplant war. Diese Finanzmittel sind im Doppel-Haushalt 2024/ 2025 zum Umbau der Außenanlage des Freizeitzentrums berücksichtigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Jens Toschläger Technischer Beigeordneter |
|
stv. Amtsleiter Frank Golz |
Sachbearbeiter Rainer Schickentanz |