Betreff
Errichtung Skateanlage und Multicourt östlich der Eissporthalle
Vorlage
12/1418
Aktenzeichen
war - stei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss Bauen und beauftrag die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen und der baulichen Umsetzung zur Errichtung einer Skateanlage und eines Multicourt östlich der Eissporthalle.

Sachdarstellung:

 

Anlass

Für die Planungen, den geschotterten Behelfsparkplatz östlich des Freizeitzentrums „Im Häupen“ als Ausweichfläche für die Neuanlage der Skateanlage zu bestimmen, war ein Lärmgutachten anzufordern. Die Ergebnisse und Empfehlungen wurden dem Ausschuss Bauen und Verkehr bereits vorgestellt (Drucksache 12/1302). Im Hinblick darauf wurde seitens der Verwaltung eine Verschiebung der Skateanlage auf eine Fläche östlich der Eissporthalle geprüft (Anlage 1).

Sachstand

Für die Verlegung der Skateanlage sind die Bebauungspläne der angrenzenden Bebauung maßgeblich. Im Lärmgutachten war die Skateanlage in den Bereich hinter der bestehenden Schotterfläche ausgerichtet. Da dies den Anforderungen im Hinblick auf den Immissionsschutz der angrenzenden Bebauung jedoch nicht entsprach, war ein alternativer Standort innerhalb des Freizeitzentrums zu finden. Dieser Standort wurde auf einer kommunalen Fläche östlich der Eissporthalle ermittelt, wie in der Anlage dargestellt.

Zusätzlich soll neben der Skateanlage ein „Multicourt“ für den Tennisverein Weddinghofen auf einer Fläche von 375 m2 (15m x 25m) angeboten. Multicourts sind flexible und qualitativ hochwertige Kleinspielfelder, die modular erweiterbar sind, sodass verschiedene Sportarten angeboten werden können. Ebenso wird zur ökologischen Aufwertung eine Grünfläche angelegt. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Wege.

Planungsrechtlich ist die Fläche östlich der Eissporthalle im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen als Wohnbaufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan existiert nicht und der Bereich ist derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Einzelfall können sonstige Vorhaben, wie die Skateanlage und der Multicourt, zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die vorliegenden öffentlichen Belange sind gemäß § 35 BauGB nicht beeinträchtigt, daher ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.

Die für die Errichtung der Skateanlage und des Multicourt benötigte landwirtschaftliche Teilfläche östlich der Eissporthalle ist derzeit verpachtet, der Pachtvertrag wurde seitens der Verwaltung bereits aufgekündigt und steht im Herbst 2025 zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufarbeitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Grundlage der Skateanlage wird mit etwa 175.000, - € veranschlagt. Diese Kosten wurden bereits zum Teil in der Planung berücksichtigt, da eine Verlagerung und Errichtung der Skateanlage auf die östliche Schotterfläche ohnehin geplant war. Diese Finanzmittel sind im Doppel-Haushalt 2024/ 2025 zum Umbau der Außenanlage des Freizeitzentrums berücksichtigt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

stv. Amtsleiter

 

 

 

 

Frank Golz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rainer Schickentanz