Betreff
Einführung einer neuen Förderrichtlinie für Stecker-Solargeräten: "Förderprogramm Stecker-PV"
Vorlage
12/1268
Aktenzeichen
nrau
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Stecker-Solargeräten i.S.d. Anlage 1.

 

Sachdarstellung:

 

Ein großes Potenzial zur Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes birgt die Nutzung von Solarenergie. Mit einem Förderprogramm für Photovoltaik kann die Mitwirkung und Teilhabe der Bergkamener Bevölkerung an der Energiewende gesteigert werden. Dies wurde bereits in den vergangenen beiden Jahren bestätigt, da im Rahmen einer kommunalen Förderrichtlinie nahezu 100 „Balkon-Kraftwerke“ durch die Stadt Bergkamen gefördert werden konnten.

 

Auf Grundlage des Antrags der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12/1166) soll die städtische Förderung von Stecker-PV-Anlagen weitergeführt werden. Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 stehen hierzu jeweils 10.000 € zur Verfügung. Das Förderprogramm soll erneut insbesondere auf Mieter bzw. Bewohner von Mehrfamilienhäusern ausgelegt sein. Diese erhalten somit weiterhin eine praktische Möglichkeit zur Beteiligung an der Energiewende und der Nutzung von Solarenergie, da die Realisierung von Dach-PV-Anlagen für sie häufig mit Problemstellungen im Bereich von Mietergemeinschaften und der Finanzierung einhergehen können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung der Stecker-PV-Anlagen gemäß der Anlage 1 weiterzuführen. Sie gleicht im Wesentlichen der ausgelaufenen Richtlinie der Jahre 2022 und 2023.

 

Folgende Änderungen werden jedoch vorgeschlagen und sind in der Richtlinie der Anlage 1 enthalten:

 

  • Die Anschaffung von Stecker-PV-Anlagen mit 800 Watt Leistung soll gefördert werden, so-bald die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundestag beschlossen und bekanntgemacht wurde. Bis dahin können nur Module mit 600 Watt Leistung bezuschusst werden. Viele Anbieter haben aber Anlagen im Programm, die zunächst auf 600 Watt gedrosselt sind und später über WLAN ganz einfach auf 800 Watt entdrosselt werden können, sobald die neue Bagatellgrenze eingeführt wird. Somit fallen keine zusätzlichen Kosten für den Tausch der Hardware an und Anwendende profitieren sofort vom erhöhten Ertrag des Balkonkraftwerks.
  • Der Zuschuss soll pauschal auf 150,00 Euro je Wohnung festgelegt werden (zuletzt 250,00 €), da sich die Anschaffungskosten nach zwischenzeitlicher Steigerung wieder normalisiert haben und auch viele Sonderangebote auf dem Markt sind.
  • Die Bewilligung einer Maßnahme mittels Zuwendung ersetzt keine Vermieterzustimmung oder Genehmigung, die aufgrund rechtlicher Vorgaben wie z.B. denkmalschutzrechtlicher Vorschriften erforderlich ist. Die Prüfung obliegt den Antragstellenden. Diese Regelung wird eingeführt, da eine Änderung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht während der Gültigkeit der Förderrichtlinie geplant ist.
  • Das Förderprogramm soll für die Laufzeit des Doppelhaushalt 2024/25 ausgelegt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Stabsstellenleitung

 

 

 

 

Raupach