Betreff
Bericht zur aktuellen Aufnahmesituation Geflüchteter
Vorlage
12/1235
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltung berichtet regelmäßig zur Aufnahme Geflüchteter in Bergkamen, letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 22.02.2023 (Drucksache Nr. 12/0879).

 

Soweit sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Vorjahren Zuweisungen nur in vergleichsweise geringem Umfang ergaben (2020: 11 Personen bzw. 2021: 53 Personen), war das Jahr 2022 weitgehend durch die Fluchtbewegung aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt. Es erfolgten durch das Land in 2022 offizielle Zuweisungen von insg. 517 Personen, davon allein 333 mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, zzgl. 80 Personen aus der Ukraine, die ohne Zuweisung direkt in Bergkamen aufgenommen wurden.

 

Die Zahl der monatlichen Zuweisungen von Geflüchteten zur Stadt Bergkamen im Jahr 2023 ist im folgenden Diagramm abgebildet:

 

Anlage 1:      Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 01/2022-12/2023

 

In den Monaten Januar und Februar 2023 erfolgten Zuweisungen durch das Land in nur vergleichsweise geringem Umfang. Ab März erfolgten dann wieder reguläre Zuweisungen, wobei bis einschließlich Anfang Juli 2023 dann kontinuierlich 5-10 Personen pro Woche zugewiesen wurden (im Monatsdurchschnitt 25 Personen). Ab Ende Juli 2023 bis einschließlich Mitte November 2023 erfolgten dann Zuweisungen mit regelmäßig 10-15 Personen pro Woche. Seit Ende November 2023 liegt die Anzahl der wöchentlichen Zuweisungen wieder bei 5-10 Personen.

 

Die Stadt Bergkamen hat keinerlei Einfluss auf die Herkunft und/oder die Familien-verhältnisse der zugewiesenen Menschen. Das Land NRW hatte wie in den Vorjahren zugesagt, dass ab Beginn der Weihnachtstage bis Jahresbeginn keine Zuweisungen erfolgen. Diese Zusage wurde eingehalten.

 

Während in 2022 das Zuweisungsgeschehen noch stark durch die Fluchtbewegung aus der Ukraine geprägt war, erfolgten in 2023 Zuweisungen von Ukrainern nur noch in vergleichs-weise geringem Umfang. Da durch den Gesetzgeber im Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ein Zugang zu Leistungen nach dem SGB II beschlossen wurde, fielen diese spätestens ab dem Monat Juli 2022 aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG.

 

Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern, die ein reguläres Asylverfahren durchlaufen, sind dagegen bis zur Anerkennung eines Aufenthaltstitel nach dem AsylbLG leistungsberechtigt. Hauptherkunftsländer in 2023 waren die Türkei, Syrien, Irak und Afghanistan. Die Herkunft der Zugewiesenen beeinflusst in der Folge die Anzahl der Leistungsberechtigten, die in 2023 kontinuierlich angestiegen ist.

 

Anlage 2:      Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 01/2022-12/2023

 

 

Die vg. Änderung des zugewiesenen Personenkreises stellt sich auch im Bereich der Unterbringung Geflüchteter dar. Die Geflüchteten aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel nach

§ 24 AufenthG können sich praktisch unmittelbar nach Einreise selbst mit Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen. Alle anderen zugewiesenen Personen sind dagegen grundsätzlich verpflichtet, bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels in Gemeinschafts-unterkünften zu wohnen.

 

Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, die zugewiesenen Personen aufzunehmen und unterzubringen. Entsprechend dem zuvor dargestellten Anstieg bei den Leistungs-berechtigten stieg auch die Anzahl der Personen, die untergebracht werden mussten.

 

Zum Stand 31.12.2023 waren durch die Verwaltung insgesamt 728 Personen untergebracht. Davon wären 175 aufgrund ihres Aufenthaltstitels berechtigt, sich mit angemessenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt selbst zu versorgen; 112 davon aus der Ukraine. In der Praxis werden diese Menschen aber weiterhin zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch die Verwaltung untergebracht, da Wohnraum nur in den seltensten Fällen unmittelbar zur Verfügung steht.

 

Bei den Haushaltsgrößen handelt es sich in diesen Fällen sowohl um Einzelpersonen (20 Fälle), als auch um Haushalte mit 4-8 Personen (ca. 20 Haushalte), da bei Wohnungsgrößen für 2-4 Personenhaushalte in der Praxis (noch) eine vergleichsweise gute Verfügbarkeit auf dem Wohnungsmarkt besteht. Die Aufenthaltstitel werden personenbezogen erteilt, so dass mehrere Haushalte existieren, in denen nur ein Teil der Familie über einen Aufenthaltstitel verfügt.

 

Die Perspektive - insbesondere für große Familien mit bis zu 10 Angehörigen - eine angemessene Wohnung eigenständig anzumieten, ist trotz Unterstützung durch den Sozialen Dienst gering.

 

In der Folge der umfangreichen Zuweisungen seit 2022 wurden im Stadtgebiet mittlerweile knapp 100 Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet, die zunächst vorwiegend zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt wurden. In einigen Fällen wurden diese Wohnungen durch die dort untergebrachten Personen – nach Erteilung eines Aufenthaltstitels - übernommen und selbst angemietet.

 

Auffällig ist, dass zunehmend Menschen mit individuellen Problemlagen zugewiesen wurden. Neben schwer pflegebedürftigen Personen wurden bereits mehrere Personen zugewiesen, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind und einen Bedarf an entsprechender Unterbringung haben (Barrierefrei/Rollstuhlgeeignet). Auch anderen persönliche Erkrankungen bzw. Problemlagen (z.B. Behinderungen, Autismus, Methadon-Substitution) tauchen vermehrt auf, die im Einzelfall individuelle Lösungen bei der Unterbringung und eine sozialarbeiterische Begleitung erfordern.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann