Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die
Verwaltung berichtet regelmäßig zur Aufnahme Geflüchteter in Bergkamen,
letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 22.02.2023
(Drucksache Nr. 12/0879).
Soweit
sich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Vorjahren Zuweisungen
nur in vergleichsweise geringem Umfang ergaben (2020: 11 Personen bzw. 2021: 53
Personen), war das Jahr 2022 weitgehend durch die Fluchtbewegung aufgrund des
Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt. Es erfolgten durch das Land in 2022
offizielle Zuweisungen von insg. 517 Personen, davon allein 333 mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit, zzgl. 80 Personen aus der Ukraine, die ohne
Zuweisung direkt in Bergkamen aufgenommen wurden.
Die Zahl der monatlichen Zuweisungen von
Geflüchteten zur Stadt Bergkamen im Jahr 2023 ist im folgenden Diagramm
abgebildet:
Anlage
1: Zuweisungen in Personen Stadt
Bergkamen 01/2022-12/2023
In den
Monaten Januar und Februar 2023 erfolgten Zuweisungen durch das Land in nur
vergleichsweise geringem Umfang. Ab März erfolgten dann wieder reguläre
Zuweisungen, wobei bis einschließlich Anfang Juli 2023 dann kontinuierlich 5-10
Personen pro Woche zugewiesen wurden (im Monatsdurchschnitt 25 Personen). Ab
Ende Juli 2023 bis einschließlich Mitte November 2023 erfolgten dann
Zuweisungen mit regelmäßig 10-15 Personen pro Woche. Seit Ende November 2023
liegt die Anzahl der wöchentlichen Zuweisungen wieder bei 5-10 Personen.
Die
Stadt Bergkamen hat keinerlei Einfluss auf die Herkunft und/oder die
Familien-verhältnisse der zugewiesenen Menschen. Das Land NRW hatte wie in den
Vorjahren zugesagt, dass ab Beginn der Weihnachtstage bis Jahresbeginn keine Zuweisungen
erfolgen. Diese Zusage wurde eingehalten.
Während
in 2022 das Zuweisungsgeschehen noch stark durch die Fluchtbewegung aus der
Ukraine geprägt war, erfolgten in 2023 Zuweisungen von Ukrainern nur noch in
vergleichs-weise geringem Umfang. Da durch den Gesetzgeber im Juni 2022 für
Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ein Zugang
zu Leistungen nach dem SGB II beschlossen wurde, fielen diese spätestens ab dem
Monat Juli 2022 aus dem Leistungsbezug nach dem AsylbLG.
Geflüchtete
aus anderen Herkunftsländern, die ein reguläres Asylverfahren durchlaufen, sind
dagegen bis zur Anerkennung eines Aufenthaltstitel nach dem AsylbLG
leistungsberechtigt. Hauptherkunftsländer in 2023 waren die Türkei, Syrien,
Irak und Afghanistan. Die Herkunft der Zugewiesenen beeinflusst in der Folge
die Anzahl der Leistungsberechtigten, die in 2023 kontinuierlich angestiegen
ist.
Anlage
2: Zuweisungen in Personen Stadt
Bergkamen 01/2022-12/2023
Die vg.
Änderung des zugewiesenen Personenkreises stellt sich auch im Bereich der
Unterbringung Geflüchteter dar. Die Geflüchteten aus der Ukraine mit
Aufenthaltstitel nach
§ 24
AufenthG können sich praktisch unmittelbar nach Einreise selbst mit Wohnraum
auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen. Alle anderen zugewiesenen Personen sind
dagegen grundsätzlich verpflichtet, bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels
in Gemeinschafts-unterkünften zu wohnen.
Die
Stadt Bergkamen ist verpflichtet, die zugewiesenen Personen aufzunehmen und
unterzubringen. Entsprechend dem zuvor dargestellten Anstieg bei den
Leistungs-berechtigten stieg auch die Anzahl der Personen, die untergebracht
werden mussten.
Zum
Stand 31.12.2023 waren durch die Verwaltung insgesamt 728 Personen
untergebracht. Davon wären 175 aufgrund ihres Aufenthaltstitels berechtigt,
sich mit angemessenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt selbst zu
versorgen; 112 davon aus der Ukraine. In der Praxis werden diese Menschen aber weiterhin zur
Vermeidung von Obdachlosigkeit durch die Verwaltung untergebracht, da Wohnraum
nur in den seltensten Fällen unmittelbar zur Verfügung steht.
Bei den
Haushaltsgrößen handelt es sich in diesen Fällen sowohl um Einzelpersonen (20
Fälle), als auch um Haushalte mit 4-8 Personen (ca. 20 Haushalte), da bei
Wohnungsgrößen für 2-4 Personenhaushalte in der Praxis (noch) eine
vergleichsweise gute Verfügbarkeit auf dem Wohnungsmarkt besteht. Die
Aufenthaltstitel werden personenbezogen erteilt, so dass mehrere Haushalte
existieren, in denen nur ein Teil der Familie über einen Aufenthaltstitel
verfügt.
Die
Perspektive - insbesondere für große Familien mit bis zu 10 Angehörigen - eine
angemessene Wohnung eigenständig anzumieten, ist trotz Unterstützung durch den
Sozialen Dienst gering.
In der
Folge der umfangreichen Zuweisungen seit 2022 wurden im Stadtgebiet
mittlerweile knapp 100 Wohnungen im freien Wohnungsmarkt angemietet, die
zunächst vorwiegend zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt
wurden. In einigen Fällen wurden diese Wohnungen durch die dort untergebrachten
Personen – nach Erteilung eines Aufenthaltstitels - übernommen und selbst
angemietet.
Auffällig ist, dass zunehmend Menschen mit individuellen Problemlagen zugewiesen wurden. Neben schwer pflegebedürftigen Personen wurden bereits mehrere Personen zugewiesen, die auf einen Rollstuhl/Rollator angewiesen sind und einen Bedarf an entsprechender Unterbringung haben (Barrierefrei/Rollstuhlgeeignet). Auch anderen persönliche Erkrankungen bzw. Problemlagen (z.B. Behinderungen, Autismus, Methadon-Substitution) tauchen vermehrt auf, die im Einzelfall individuelle Lösungen bei der Unterbringung und eine sozialarbeiterische Begleitung erfordern.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Lamparski |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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