Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2024 die Fördersätze gemäß der Sachdarstellung.
Sachdarstellung:
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. § 75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festzulegen:
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2023/€ |
2024/€ |
1. |
Jugendfahrten (Fahrten und Lager) - pro Tag und teilnehmender
Person |
3,50 3,50 |
6,00 6,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,50 3,50 3,50 |
6,00 6,00 6,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
100,00 70,00 70,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
35,00 |
5. |
Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag - pro Tag und betreuender Person |
4,50 3,50 2,50 4,50 3,50 2,50 4,50 |
7,00 5,50 3,50 7,00 5,50 3,50 7,00 |
Die Inanspruchnahme der Fördermittel durch Bergkamener Vereine der Jugendarbeit ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen:
Jahr |
geförderte
Personen |
geförderte
Maßnahmen |
2016 |
670 |
30 |
2017 |
973 |
34 |
2018 |
632 |
20 |
2019 |
615 |
19 |
2020 |
81 |
4 |
2021 |
103 |
6 |
2022 |
325 |
15 |
2023 |
259 |
10 |
Die Jahre 2020 und 2021 waren durch die Coronapandemie geprägt, hier war die Durchführung von Fahrten und Ferienfreizeiten nur in sehr geringem Umfang möglich. Eine Steigerung auf das Niveau der Jahre 2016-2019 ist bislang ausgeblieben. Die Träger berichten von Problemen bei der Gewinnung von Betreuungspersonal, der Zunahme von herausfordernden Teilnehmenden, steigenden Kosten sowie kurzfristigen Absagen, da sich nicht immer ausreichend Teilnehmende finden. Die Maßnahmen werden in der Regel durch Teilnehmerbeiträge, Eigenmittel des Trägers, Spenden und die städtische Förderung finanziert. Die Erhöhung der Fördersätze soll die Kostensteigerung zum Teil auffangen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Scharwey |
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