Betreff
Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Zusammenlegung der Standorte „Kita Flohzirkus“ und „Familienzentrum Schatzinsel“ und über die Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden im Kindergartenjahr 2024/25 gemäß § 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz NRW.
Vorlage
12/1223
Aktenzeichen
rock-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zusammenlegung der Standorte der Kindertageseinrichtungen „Flohzirkus“ und „Schatzinsel“ zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres am 01.08.2024.

 

2. Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz NRW die festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2024/25, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Zusammenlegung der Standorte:

 

Die Kindertageseinrichtung „Flohzirkus“ ist eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit 20 Plätzen, davon drei Plätze für Kinder unter drei Jahren. Der „Flohzirkus“ befindet sich seit Mitte der 90er Jahre in den Räumlichkeiten der ehemaligen Offenen Jugendeinrichtung „Café im Takt“. Sie wurde ursprünglich als Notgruppe zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für über dreijährige Kinder in der Kindertagesbetreuung eröffnet. Auf Grund der Größe der Einrichtung kann in dieser Kindertageseinrichtung nur eine Stundenbuchung über 25 oder 35 Stunden angeboten werden. Sonderförderprogramme des Landes NRW zur Qualitätsentwicklung für besondere Bedarfe im Einzugsgebiet waren und sind für die Kindertageseinrichtung auf Grund der gegebenen Gruppen- und Raumstrukturen ausgeschlossen.

 

Die Bedarfe der Familien im Ortsteil Bergkamen Mitte zeichnen sich generell durch hohe Stundenbuchungen (35, 45 Stunden und flexible Öffnungszeiten), Sprachförderung, integrative Förderung und frühkindliche Betreuung (U3 und U2) aus.

 

Durch den allgemeinen Fachkräftemangel lassen sich aktuell Notbetreuungen und Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung nicht vermeiden. Dies führt auf Seiten der Familien zu großem Ärger, da die gewohnte Verlässlichkeit nicht gewährleistet werden kann.

 

Die Kindertageseinrichtungen „Flohzirkus“ (Lessingstraße 7) und „Schatzinsel“ (Marie-Juchacz-Straße 3) der AWO Ruhr-Lippe-Ems befinden sich beide in dem Ortsteil Bergkamen-Mitte, nur wenige Meter voneinander entfernt.

 

Die Zusammenlegung der Standorte entspricht den Bedarfen der Familien. Sie verbessert die Betreuungssituation der Kinder beider Einrichtungen.

 

Die Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ befindet sich in einem Neubau. Sie wurde im März 2021 eröffnet. Die Kindertageseinrichtung bietet Platz für 75 Kinder in vier Gruppen, davon für 22 Kinder unter drei Jahren. Der „Schatzinsel“ wurde im Kindergartenjahr 2021/2022 das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen.

 

Alle Kinder, die in der Kindertageseinrichtung „Flohzirkus“ betreut werden und nicht in die Schule wechseln, erhalten einen Betreuungsplatz in der Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ und ziehen als Gruppe um. Zugleich ist die Versorgung für alle Kinder im Stadtgebiet, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben (geb. zwischen dem 01.10.2018 und dem 01.11.2021) sichergestellt.

 

Mit dieser Maßnahme wird für Familien, Kinder und Mitarbeitende die Zukunftsfähigkeit gesichert und schafft allen Beteiligten eine positive Perspektive.

Alle Fachkräfte der Kindertageseinrichtung „Flohzirkus“ werden in der Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ der AWO Ruhr-Lippe-Ems weiter beschäftigt.

 

 

Verteilung der Gruppenformen:


Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) zum 01.08.2020 hat sich die grundsätzliche Finanzierung auf Basis der Kindpauschalen nicht geändert. Auch die Einteilung in folgende Gruppenformen ist gleichgeblieben:


Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung, maximal 20 Kinder
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren, maximal 10 Kinder
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter, maximal 25 Kinder


In jeder Gruppenform kann weiterhin eine Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden gebucht werden.


Dementsprechend ist wie in den Vorjahren im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu
entscheiden, welche Gruppenform mit welcher Betreuungszeit in den
Kindertageseinrichtungen angeboten wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März eines jeden Jahres an das Landesjugendamt. Das Anmeldeverfahren in Bergkamen erfolgt zum kommenden Kitajahr erstmals zentral über das digitale Vergabeprogramm Kita VM der Firma Trinuts. Da alle Anmeldungen noch bis kurz vor dem Stichtag berücksichtigt werden, liegt die endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden erst am Stichtag der Meldung an das Landesjugendamt, dem 15.03. fest. Aus diesem Grund wird die Übersicht der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen mit dem aktuellen Tagesdatum dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu diesem Datum wird sich an der grundsätzlichen Platzbelegung nichts mehr ändern. Lediglich einzelne nachträgliche Stundenbuchungen der Eltern können bis zu diesem Termin berücksichtigt werden.


Die Buchungsstunden richten sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern.

 

Die Kindertageseinrichtung „Am Grimberg“ (Träger Lebenszentrum Königsborn) wurde im aktuell noch laufenden Kindergartenjahr in Betrieb genommen. Ebenso die Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ (Träger ev. Kirche), die sich aktuell in der Zertifizierung als Familienzentrum befindet.

 

Weitere grundsätzliche Veränderungen bei den Trägern und den Kindertageseinrichtungen werden für das anstehende Kindergartenjahr nicht erwartet. Bauliche Maßnahmen an den Einrichtungen „Mikado“ und „Springmäuse“ werden keinen Einfluss auf die zu beschließende Planung haben.

 

Bezüglich der generellen Bedarfsplanung wird auf die Vorlage 13. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes "Tageseinrichtungen für Kinder" (12/0230) verwiesen.

 

Kindertagespflege:
Für unterdreijährige Kinder steht die Kindertagespflege der institutionellen Betreuung
gleichberechtigt gegenüber. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen diesen Betreuungsformen. Die Kindertagespflege ist fester Bestandteil der Kindertagesbetreuungsstruktur in Bergkamen. Für das Antragsjahr 2024/25 wird ein Zuschuss für 240 U3-Plätze beantragt. Dies entspricht den Antragszahlen des laufenden Jahres.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Rockel, Anna-Lena