Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilung der Verwaltung
zur Aufstellung von E- Ladesäulen am Freizeitzentrum „Im Häupen“ zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Anlass
In der Sitzung des Ausschusses Bauen und Verkehr vom 06.09.2023 wurde
zur Umgestaltung der Außenanlagen am Freizeitzentrum „Im Häupen“ (Drucksache
12/1056) die E- Ladesäulen thematisiert.
Sachstand
Im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 22.12.2023 wird unter
Paragrafen 7c Satz 1 (Entflechtungsgesetz) geregelt, dass der Betreiber von E-
Verteilernetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch
diese selbst entwickeln, verwalten oder betreiben darf.
Die bauliche Vorbereitung für eine spätere Aufstellung von E- Ladesäulen
wird während des Umbaus dennoch getroffen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiterin Warckentin |
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