Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom ………. (Drucksache Nr. 12/1214). Die Satzung ist der Drucksache als Anlage 2 beigefügt.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Außerkraftsetzung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom 22.03.2023 zum 31.07.2024.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
ist Trägerin von sieben Grundschulen. Diese bieten alle das Programm der
„Verlässlichen Grundschule“ (Betreuung von der 1. bis zum Ende der 6. Stunde)
an. Mit Ausnahme der Schillerschule bieten die sechs weiteren Grundschulen die
„Offene Ganztagsgrundschule“ (Betreuung bis 16:00 Uhr incl. Mittagsverpflegung)
an.
Im Rahmen dieser
Betreuungsformen gem. § 9 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW beurteilt die
Kommune selbst, in welchem Umfang diese außerunterrichtlichen
Betreuungsangebote vorzuhalten sind.
Von den rund 2.013
Grundschüler*innen nehmen im aktuellen Schuljahr 759 Schüler*innen das Angebot
der „Offenen Ganztagsgrundschule“ wahr (= Betreuungsgrad in Höhe von 37,70 %).
Hinsichtlich der „Verlässlichen Grundschule“ sind dies 515 Schüler*innen
(= Betreuungsgrad
in Höhe von 25,58 %). Die Eltern zahlen für die Teilnahme an der OGGS zurzeit
Elternbeiträge auf der Grundlage der entsprechenden Satzung aus dem Jahr 2023
in Höhe von 20,00 € bis 180,00 € mtl. (dies für 12 Monate) zuzüglich 60,00 €
mtl. für das Mittagessen (dies für 11 Monate im Jahr). Für die Teilnahme an der
Betreuung bis zum Ende der 6. Stunde wird ein Kostenbeitrag –
einkommensunabhängig - von 26,00 € mtl. für 10 Monate im Jahr erhoben (s.
Anlage 3).
Die Durchführung
dieser Betreuungen wird mittels Durchführungsverträgen für jeweils ein
Schuljahr auf der Grundlage von Rahmenverträgen aus dem Jahr 2005 mit der
Bildung und Lernen gGmbH und dem Ev. Kirchenkreis Unna geregelt.
Infolge des
Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 30.11.2023 (Anlage 1, Beschluss
zu Drucksache 12/1164) ist die bestehende Satzung aufzuheben und eine neue
Satzung zu beschließen.
Gemäß vorgenanntem
Beschluss entfallen Beiträge für die Teilnahme an der Offenen
Ganztagsgrundschule und der Verlässlichen Grundschule mit Beginn des
Schuljahres 2024/2025, also ab dem 01.08.2024.
Die Entrichtung der
Kosten für die Mittagsverpflegung an der Offenen Ganztagsgrundschule bleibt
erhalten.
Als Anlage 2 ist
die ab 01.08.2024 gültige Satzung beigefügt.
Die aktuell gültige
Satzung (Anlage 3) tritt dann zum 31.07.2024 außer Kraft.
Intention des
Ratsbeschlusses vom 30.11.2023 ist, die Gleichheit von Bildungschancen
einkommensunabhängig zu gestalten.
Die Verpflichtung
einer Satzung zur Regelung eines Elternbeitragswesens erhält der Schulträger
aus dem geltenden Erlass zu § 9 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
|
stellv. Amtsleiter Bläsing |
|
|