Betreff
Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Grundschulen der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1214
Aktenzeichen
blae-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom ………. (Drucksache Nr. 12/1214). Die Satzung ist der Drucksache als Anlage 2 beigefügt.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat die Außerkraftsetzung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der Stadt Bergkamen vom 22.03.2023 zum 31.07.2024.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist Trägerin von sieben Grundschulen. Diese bieten alle das Programm der „Verlässlichen Grundschule“ (Betreuung von der 1. bis zum Ende der 6. Stunde) an. Mit Ausnahme der Schillerschule bieten die sechs weiteren Grundschulen die „Offene Ganztagsgrundschule“ (Betreuung bis 16:00 Uhr incl. Mittagsverpflegung) an.

Im Rahmen dieser Betreuungsformen gem. § 9 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW beurteilt die Kommune selbst, in welchem Umfang diese außerunterrichtlichen Betreuungsangebote vorzuhalten sind.

Von den rund 2.013 Grundschüler*innen nehmen im aktuellen Schuljahr 759 Schüler*innen das Angebot der „Offenen Ganztagsgrundschule“ wahr (= Betreuungsgrad in Höhe von 37,70 %). Hinsichtlich der „Verlässlichen Grundschule“ sind dies 515 Schüler*innen

(= Betreuungsgrad in Höhe von 25,58 %). Die Eltern zahlen für die Teilnahme an der OGGS zurzeit Elternbeiträge auf der Grundlage der entsprechenden Satzung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 20,00 € bis 180,00 € mtl. (dies für 12 Monate) zuzüglich 60,00 € mtl. für das Mittagessen (dies für 11 Monate im Jahr). Für die Teilnahme an der Betreuung bis zum Ende der 6. Stunde wird ein Kostenbeitrag – einkommensunabhängig - von 26,00 € mtl. für 10 Monate im Jahr erhoben (s. Anlage 3).

Die Durchführung dieser Betreuungen wird mittels Durchführungsverträgen für jeweils ein Schuljahr auf der Grundlage von Rahmenverträgen aus dem Jahr 2005 mit der Bildung und Lernen gGmbH und dem Ev. Kirchenkreis Unna geregelt.

 

Infolge des Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 30.11.2023 (Anlage 1, Beschluss zu Drucksache 12/1164) ist die bestehende Satzung aufzuheben und eine neue Satzung zu beschließen.

 

Gemäß vorgenanntem Beschluss entfallen Beiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule und der Verlässlichen Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2024/2025, also ab dem 01.08.2024.

 

Die Entrichtung der Kosten für die Mittagsverpflegung an der Offenen Ganztagsgrundschule bleibt erhalten.

 

Als Anlage 2 ist die ab 01.08.2024 gültige Satzung beigefügt.

 

Die aktuell gültige Satzung (Anlage 3) tritt dann zum 31.07.2024 außer Kraft.

 

Intention des Ratsbeschlusses vom 30.11.2023 ist, die Gleichheit von Bildungschancen einkommensunabhängig zu gestalten.

 

Die Verpflichtung einer Satzung zur Regelung eines Elternbeitragswesens erhält der Schulträger aus dem geltenden Erlass zu § 9 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Bläsing