Betreff
1. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24.01.2023
Vorlage
12/1206
Aktenzeichen
hö-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung vom… zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung vom 24.01.2023), die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 30.11.2023 u.a. beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Elternbeiträge für die Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ab dem KiTa-Jahr 2024/25 auf ein deutlich niedrigeres Beitragsniveau abzusenken. Richtlinie für die Höhe der Elternbeiträge soll das Niveau der Stadt Hamm sein.

 

Die Höhe der Elternbeiträge ist abhängig vom Alter eines Kindes und der gebuchten Betreuungszeit. Für das KiTa-Jahr 2024/25 standen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage die genaue Platzbelegung, die Buchungszeiten in den Kindertageseinrichtungen sowie die Anzahl und die Betreuungsstunden der Kindertagespflegeverhältnisse ab dem 01.08.2024 noch nicht abschließend fest. Daher können die jährlichen Mindererträge dieser Elternbeitragssenkung nicht abschließend berechnet werden. Unter Berücksichtigung der Belegung im aktuellen KiTa-Jahr und prognostizierter Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege werden sich die jährlichen Mindererträge auf rd. 1 Mio. – 1,1 Mio. Euro belaufen. Die Mindererträge führen zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses. Dies wurde in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Die Anlage 2 zeigt den Vorschlag der Verwaltung für die Beiträge in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024. Gestaffelt nach Betreuungszeiten werden der bisherige Beitrag, der neue Beitragsvorschlag und die Differenz angezeigt. Bisher wurden die Beiträge nach einem festgelegten Prozentwert vom Bruttojahreseinkommen berechnet. Aufgrund des bislang deutlich höheren Beitragsniveaus kam es zu erheblichen Differenzen innerhalb einer Einkommensstufe. Durch die deutliche Reduzierung wäre bei Beibehaltung der Prozentanteile die Differenz innerhalb einer Einkommensstufe so gering, dass aus Vereinfachungsgründen feste Beiträge eingesetzt werden sollen.

 

Anlage 3 zeigt den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Beiträge in der Kindertagespflege. Entsprechend der vom Rat der Stadt Bergkamen verabschiedeten Richtlinien des Kreise Unna (zuletzt geändert am 14.09.2023, Drucksache Nr. 12/1053) werden die Beiträge für Betreuung in 5-Stunden-Schritten erhoben. Die Beiträge für 25, 35 und 45 Stunden stimmen mit denen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen überein, für die Zwischenschritte wurde das rechnerische Mittel gerundet auf volle Euro-Beträge eingesetzt. Da die Kreisrichtlinien eine maximale Betreuungszeit für Kinder unter drei Jahren von 50 Wochenstunden in Kindertagespflege vorsehen, wurden die Beiträge für diese Betreuungszeit neu eingefügt. Bislang haben Eltern mit 50 Wochenstunden den Beitrag für 45 Wochenstunden gezahlt. Der Bedarf für diese Betreuungszeit wird von der Fachberatung des Vereins „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ genau geprüft. Die Betreuungszeit von 50 Wochenstunden wird nur bei erforderlichem beruflichem Bedarf der Eltern bewilligt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Fachberatung aus pädagogischen Gründen im Einzelfall zustimmt.

 

Inhaltlich wurde die Satzung der neuen Berechnungsweise – Festbetrag statt Prozentwerte – sowie der aktuellen Fassung der Kreisrichtlinien angepasst.

Der Text der Änderungssatzung ist der Anlage 1 zu entnehmen, der Satzungstext in der neuen Fassung ist zur Information als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA20

 

 

 

Haeske

Sichtvermerk

StA30

 

 

 

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