Betreff
Zustimmung zur Bereitstellung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung für die Beschaffung eines Kastenwagens
Vorlage
12/1202
Aktenzeichen
68.43-pol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 01.11.18/0226.783100 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens BBH“ eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstelle 14.56.01/0705.785200 „Ausweisung für Klimaschutzmaßnahmen". Die Neuveranschlagung erfolgt im Doppelhaushalt 2024 / 2025.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

Sachdarstellung:

 

Der Baubetriebshof (StA 68 / BBH) der Stadt Bergkamen verfügt über einen 3,2-Tonnen-Kastenwagen (UN-BK 2215 / VW T 5) für den Mitarbeiter aus dem Bereich Hochbauunterhaltung (SHK – Sanitär, Heizung, Klima). Das Fahrzeug ist ausgestattet mit einer Kugelkopf-Anhängerkupplung als Zuggerät für einen 1-Tonnen-Anhänger, der eine Scheren-Hubbühne für den Einsatz in Gebäuden transportiert (insbesondere für Turn- und Sporthallen, Ratstrakt).

 

Das Fahrzeug mit Erstzulassung 12/2008 hat rd. 100.000 Kilometer geleistet und ist wirtschaftlich abgeschrieben (10 Jahre Nutzungsdauer). Verschließbedingt sind nunmehr Kupplung und Getriebe zu ersetzen. Die Ersatzbeschaffung ist im Doppelhaushalt 2024 / 2025 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll. Das Kfz. erfüllt mit seinem Dieselantrieb die Abgaswerte der Euro 4, grüne Umweltplakette (aktuell ist für diese Antriebsart die Euronorm 6 E).

 

Im Zug des Grundsatzratsbeschlusses zur Reduzierung der Emissionsbelastung durch den städt. Fuhrpark prüft der Baubetriebshof und Entsorgungsbetrieb der Stadt Bergkamen (BBH / EBB) bei jeder Neubeschaffung, ob alternative Antriebsvarianten den Aufgabenzweck erfüllen.

 

Für das og. Aufgabenfeld gibt es inzwischen Angebote der Wirtschaft für einen Kastenwagen mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und einer Zuglast bis 1,5 Tonnen mit batterieelektrischem Antrieb. Die Ladeinfrastruktur ist am BBH vorhanden.

 

Bei einer Beschaffung des vg. Fahrzeugtypes hat das Land NRW eine Förderung als Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40% der Gesamtkosten in Aussicht gestellt; ob diese Förderung zukünftig weiterhin besteht wird vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage des Bundes und der Länder in Fachkreisen zumindest in Frage gestellt.

 

Um eine möglichst schnelle Fahrzeugbereitstellung für den og. Mitarbeiter mit dem genannten Aufgabengebiet – aktuell mit einem Fahrzeug aus dem Pool des BBH / EBB im Einsatz – wird seitens des Fachamtes vorgeschlagen, dass ein neuer Lkw / Kastenwagen mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit dem Parameter „Anhängelast mind. eine Tonne“ kurzfristig ausgeschrieben wird. Die Möglichkeiten einer Förderung sind zu nutzen. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

70.000,00 €

Produkt-/Sachkonto: 01.11.18/0226.783100 – Erwerb von beweglichen Sachen des
                                                                          Anlagevermögens BBH

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

Unterhaltungsaufwand – Deckung durch Aufwendungen des lfd. Haushalts

 

Mittelverfügbarkeit:         Mittel teilweise vorhanden – 8.551,00 €

Deckungsvorschlag:

14.56.01/0705.785200 – „Ausweisung für Klimaschutzmaßnahmen"

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Polplatz

 

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Blom