Betreff
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1201
Aktenzeichen
ht-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In dieser Hauptsatzung ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.

 

Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der bis dato geltenden und beschlossenen Hauptsatzung der Stadt Bergkamen.

 

Die EntschVO NRW wurde Ende Oktober 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft. Aufgrund der Änderungen der EntschVO mussten die Paragrafen in der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen angepasst werden.

 

Ferner wurde eine Anpassung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Bezug auf Einwohneranträge geändert. Die Änderung des Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346), in Kraft getreten am 15. Dezember 2021 umfasst, dass die GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) geändert worden ist, wird wie folgt geändert worden ist:

 

3. § 24 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Das Wort „Jeder“ wird durch die Wörter „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt,“ ersetzt.

 

b) Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches “ ersetzt.

 

Die Änderung des antragsberechtigen Personenkreises wird in die Hauptsatzung übertragen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer