Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1200
Aktenzeichen
ht-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

§ 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln, jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.

 

Die vom Rat ordnungsgemäß beschlossene Geschäftsordnung ist im Verhältnis des Rates zu den Ratsmitgliedern zwingendes Recht, das für diese unmittelbare Rechte und Pflichten begründet.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 04.11.2020 eine Geschäftsordnung erlassen.

 

Der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der bis dato geltenden und beschlossenen Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.

 

Vorgenommene Änderungen:

 

§ 1 Abs. 2 – Einberufung des Rates

 

Redaktionelle Änderung – hinzufügen des Wortes „schriftlich“.

 

 

§ 1 Abs. 4 – Einberufung des Rates

 

Die neusten Ereignisse, rund um den Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT NRW (SIT) und den damit verbundenen technischen Problemen, erfordern eine Regelung für den Fall nicht zur Verfügung stehender technischer Systeme. Mit der Neuformulierung kann eine rechtssichere Einladung gewährleistet werden.

 

 

§ 6 – Öffentlichkeit von Ratssitzungen

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt mit seiner Muster-Geschäftsordnung (Stand Nov 2023) die Aufführung von „Auftragsvergaben“, für die die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer