Betreff
Standortkonzept Altkleidersammelcontainer
Vorlage
12/1158
Aktenzeichen
66 war - stei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das in der Anlage aufgeführte Standortkonzept für Altkleider- und Wertstoffsammelplätze anzuwenden und die Gesamtzahl der Containerstandorte auf die in der Anlage des Stadtortkonzeptes festgelegten Stellflächen zu beschränken.

 

Sachdarstellung:

 

Seit dem 01.06.2012 ist eine gewerbliche Sammlung verwertbarer Abfälle aus privaten Haushalten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie § 18 KrWG im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz möglich, die mit einer spürbaren Steigerung der Standortbedarfe im öffentlichen Raum einhergeht.

 

Mit der Kreislaufwirtschaft des Kreises Unna, GWA, waren Vereinbarungen getroffen worden, die es gemeinnützigen Organisationen erlauben, im Stadtgebiet Bergkamen Sammelcontainer für Alttextilien aufzustellen. Mit diesen Vereinbarungen sollten die Gesamtzahl der Containerstandorte beschränkt und das Stadtbild einheitlich gestaltet werden. In der Vergangenheit war die Aufstellung der Sammelcontainer ohne die straßenverkehrsrechtliche Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis möglich.

 

Seit 2018 drängen verstärkt verschiedene gewerbliche Sammler auf den Markt, die ebenfalls Sammelcontainer für Alttextilien im Stadtgebiet aufstellen. Für gewerbliche Sammler, auch für die GWA des Kreises Unna, sind gem. Straßen- und Wegegesetz (§§ 14 ff StrWG NRW) Sondernutzungserlaubnisse zur gewerblichen Aufstellung von Sammelcontainern für Alttextilien durch die Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der nur auf sachliche Gründe mit Bezug zur Straße abgestellt werden darf. Daher kann die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nicht auf ortsansässige oder gemeinnützige Organisationen beschränkt werden, sondern muss grundsätzlich wettbewerbsneutral für alle Sammler gleichermaßen möglich sein.

 

Infolge der Erfahrungen durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Alttextilien, im Interesse eines einheitlichen Stadtbildes, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, der Beschränkung der Gesamtzahl an Containerstandorten und zur Erlangung der Handlungs- und Rechtssicherheit wurde es notwendig, ein Standortkonzept (Anlage 1) zu entwickeln und auf die in der Anlage zur Anlage 1 festgelegten Stellflächen zu beschränken.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Warckentin