Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, das in der Anlage aufgeführte Standortkonzept für Altkleider- und Wertstoffsammelplätze anzuwenden und die Gesamtzahl der Containerstandorte auf die in der Anlage des Stadtortkonzeptes festgelegten Stellflächen zu beschränken.
Sachdarstellung:
Seit dem 01.06.2012 ist eine gewerbliche Sammlung verwertbarer Abfälle
aus privaten Haushalten gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie § 18 KrWG im Rahmen eines
Anzeigeverfahrens nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz möglich, die mit einer
spürbaren Steigerung der Standortbedarfe im öffentlichen Raum einhergeht.
Mit der Kreislaufwirtschaft des Kreises Unna, GWA, waren Vereinbarungen
getroffen worden, die es gemeinnützigen Organisationen erlauben, im Stadtgebiet
Bergkamen Sammelcontainer für Alttextilien aufzustellen. Mit diesen
Vereinbarungen sollten die Gesamtzahl der Containerstandorte beschränkt und das
Stadtbild einheitlich gestaltet werden. In der Vergangenheit war die
Aufstellung der Sammelcontainer ohne die straßenverkehrsrechtliche Erteilung
einer Sondernutzungserlaubnis möglich.
Seit 2018 drängen verstärkt verschiedene gewerbliche Sammler auf den
Markt, die ebenfalls Sammelcontainer für Alttextilien im Stadtgebiet
aufstellen. Für gewerbliche Sammler, auch für die GWA des Kreises Unna, sind
gem. Straßen- und Wegegesetz (§§ 14 ff StrWG NRW) Sondernutzungserlaubnisse zur
gewerblichen Aufstellung von Sammelcontainern für Alttextilien durch die
Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der nur auf
sachliche Gründe mit Bezug zur Straße abgestellt werden darf. Daher kann die
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nicht auf ortsansässige oder
gemeinnützige Organisationen beschränkt werden, sondern muss grundsätzlich
wettbewerbsneutral für alle Sammler gleichermaßen möglich sein.
Infolge der Erfahrungen durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Alttextilien, im Interesse eines einheitlichen Stadtbildes, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, der Beschränkung der Gesamtzahl an Containerstandorten und zur Erlangung der Handlungs- und Rechtssicherheit wurde es notwendig, ein Standortkonzept (Anlage 1) zu entwickeln und auf die in der Anlage zur Anlage 1 festgelegten Stellflächen zu beschränken.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiterin Warckentin |
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