Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Mietspiegel für die Jahre 2024/2025 anzuerkennen.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen
hat mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Unna am
27.02.2019 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines
neuen Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen in Anlehnung
an die Marktentwicklung geschlossen. Die hierfür auf die Stadt Bergkamen
entfallenden Kosten betragen 7.000,00 Euro jährlich.
Die Laufzeit des
gültigen Mietspiegels endet am 31.12.2023. Die erforderlichen Daten für den
Mietspiegel ab dem 01.01.2024 wurden von der Geschäftsstelle durch
Vermieterbefragungen neu erfasst und ausgewertet. Der für die Stadt Bergkamen
erstellte fortgeschriebene Mietspiegel ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Von den
Interessenvertretern der Mieter (Mieterverein Unna) sowie der Vermieter (Haus
und Grund Unna) wurde der fortgeschriebene Mietspiegel bereits anerkannt.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Anerkennung ebenfalls keine Bedenken.
Der Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bergkamen soll zum 01.01.2024 veröffentlicht werden und eine zweijährige Laufzeit haben. Er kann weiterhin auf der städtischen Internetseite als auch auf der Homepage des Kreises Unna abgerufen werden. Darüber hinaus wurden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für alle beteiligten Kommunen Online-Rechner entwickelt, die die Anwendung des Mietspiegels erleichtern.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Desinger |
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