Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 18. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Allgemeines
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Dazu gehört die
Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Märkten,
Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen.
Die öffentliche Einrichtung „Märkte“ dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge ist nach § 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), unter dem
Gesichtspunkt des Kostendeckungsgebots für gebührenrechnende Einrichtungen,
eine Anpassung des Gebührentarifs vorzunehmen.
Gemäß der
Satzung für die Märkte der Stadt Bergkamen (Marktsatzung) wird der Wochenmarkt
immer donnerstags auf dem Marktplatz in Bergkamen-Mitte (Alfred-Gleisner-Platz)
durchgeführt. Für die Benutzung dieser Fläche wird die Gebührenpflicht
über die Standgeldsatzung geregelt.
Die letzte Satzungsänderung erfolgte zum 01.01.2019.
Die Gebühren für den Bereich des Wochenmarktes wurden für das Jahr 2024 neu
kalkuliert. In die vorliegende Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden
Aufwendungen für das Jahr 2024 eingeflossen. Diese Kosten wurden nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs.
2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu diesen Kosten gehören auch kalkulatorische
Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.
Im Ergebnis führt die Gebührenkalkulation zu einer Gebührenerhöhung. Diese
ergibt sich im Wesentlichen aus einer Unterdeckung aus dem Jahr 2022, deren
(Teil-) Betrag in 2024 durch die Gebührenpflichtigen gedeckt werden muss. Die
Unterdeckung ergab sich aus der Nachkalkulation der Gebühren für die
Wochenmärkte für das Jahr 2022.
Der bisher zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel wurde nicht verändert: Es
erfolgt eine Division der anfallenden Kosten durch die zu vergebenden
Frontmeter Verkaufsfläche.
Es ergibt sich folgende Änderung des Gebührentarifs beim Wochenmarkt:
Alt 2023 je lfd. m Verkaufsfront |
Neu 2024 je lfd. m Verkaufsfront |
3,00 EUR |
3,50 EUR |
Als Anlage 2 ist die Gebührenkalkulation 2024 beigefügt.
2. Gewinn- und Verlustvortrag
Nach § 6 Abs. 4 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen (Gewinne) aus
Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten vier Jahre nach Beendigung des
Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen im
gleichen Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Nachkalkulation 2022 ergab einen Verlust von insgesamt 64.014,76
EUR. Hiervon wird ein Teilbetrag in Höhe von 44.615,00 EUR in der Kalkulation
für 2024 berücksichtigt. Die Verrechnung des Restbetrags erfolgt in den
Folgejahren.
Aus dem Abrechnungsjahr 2021 verbleibt noch eine Unterdeckung von 1.818,51 EUR,
die ebenfalls in die Kalkulation für 2024 eingestellt wird.
Insgesamt ergibt sich somit für das Jahr 2024 ein Verlustvortrag von 46.433,51
EUR.
Ursächlich für die Unterdeckungen der Vorjahre waren die mangelnde
Auslastung nach der Corona-Pandemie und das unplanmäßige Fernbleiben von
Stammhändlern in den Schlechtwetterperioden, sodass weniger Gebühren
eingenommen wurden als kalkuliert.
3. Kalkulation 2024
3.1. Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.
3.2. Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine
Gebühr in Höhe von 3,49999 EUR. Gerundet wird ein festzusetzender Betrag von
3,50 EUR je lfd. m Verkaufsfront vorgeschlagen.
Die kalkulierten Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 3,50 EUR
auf 168.910,00 EUR. Kosten, einschließlich der Verlustvorträge, werden in Höhe
von insgesamt 168.909,50 EUR erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt unter
Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen 100,00 %.
3.3. Ermittlung des Gebührenbedarfs
3.3.1.
Personalkosten
Kosten 49.353,60 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung des
Wochenmarktes wird städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2024 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
3.3.2.
Instandhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen
Kosten 2.000,00 EUR
Zu diesen Aufwendungen zählen die Instandsetzung insbesondere der
Markttoiletten durch Fremdfirmen bei Beschädigungen oder Defekten sowie auch
notwendige Materialaufwendungen.
3.3.3. Erstattung
an Sondervermögen
Kosten
12.000,00 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktfläche auf dem Alfred-Gleisner-Platz durch. Die entstehenden Kosten sind
zu erstatten.
3.3.4. Unterhaltung
u. Bewirtschaftung d. Grundstücke u. baul. Anlagen
Kosten
356,00 EUR
Die Stadt Bergkamen ist an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt, in dem die
Markttoiletten eingerichtet sind. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der
an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das
Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.
3.3.5. Grundbesitzabgaben
Kosten
200,00 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
3.3.6. Reinigung
durch Firmen
Kosten 5.000,00
EUR
An den Markttagen ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den
Marktbetrieb geöffnet. Die Toilettenanlage wird aufgrund der starken
Verschmutzung während der Marktzeit mehrmals gereinigt. Hierfür wird mit Kosten
in angegebener Höhe gerechnet.
3.3.7. Strom
Toiletten
Kosten
1.300,00 EUR
Hierbei handelt es sich um Kosten des Allgemeinstroms (u.a. Markttoiletten).
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach
Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
3.3.8. Versicherungen
Kosten 100,00
EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden
Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.
3.3.9. Wasser
Toiletten
Kosten 200,00
EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten (u.a. Markttoiletten), die in o.g. Höhe
anzusetzen sind.
3.3.11. Aufwendungen
für den Erwerb von Sachleistungen
Kosten
250,00 EUR
Hierzu gehören Aufwendungen für den Kauf von Waren und Gütern für den Verbrauch
im Rahmen des Marktverkehrs (z. B. Werbebanner, Befestigungsmaterial,
Sitzgelegenheiten).
3.3.12. Dienstreisen
Kosten
600,00 EUR
Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang
mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.
3.3.13. Aufwendungen
aus internen Leistungsbeziehungen (BBH)
Kosten 32.500,00
EUR
Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die
Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof
veranschlagten Kosten sind zu erstatten.
3.3.14. Aufwendungen
aus internen Leistungsbeziehungen (VKB)
Kosten
2.578,00 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag
(VKB). Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u. a. Heizkosten,
Büromaterialien und Strom.
3.3.15. Kalkulatorische
Kosten
Kosten
12.038,39 EUR
Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen
Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen u.a. für das mobile Kassensystem der
Marktmeister, die Pflasterung des Marktplatzes sowie für den Grund und Boden
des Marktplatzes (Alfred-Gleisner-Platz).
Die Abschreibungen in Höhe von 11.142,21 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 896,18 EUR
wird nach den Vorgaben der Kämmerei ein Zinssatz von 3,026667 % zugrunde
gelegt.
3.3.16. Verlustvortrag
Verlust 2021 1.818,51
EUR
Verlust 2022
44.615,00 EUR
Die o.g. Restbetrag aus dem Jahr 2021 sowie der o. g. Teilbetrag des Verlustes
aus dem Jahr 2022 werden gebührenerhöhend berücksichtigt.
4.
Ermittlung
der Frontmeter
Bei anzunehmender Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende
Frontmeter:
Markt Mitte |
1.010 m |
46 Veranstaltungen |
46.460 m |
Markt Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
1.800 m |
Gesamtmeter pro Jahr |
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48.260 m |
5.
Gebührenkalkulation
Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt
der Gebührensatz pro lfd. m Verkaufsfront 3,49999 EUR (Division der
Gesamtkosten von 168.909,50 EUR durch 48.260 m mögliche Verkaufsfront).
Die Gebühr für das Jahr 2024 soll daher auf 3,50 EUR festgesetzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Christine Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Lamparski |
Sachbearbeiter Höll |
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