Betreff
18. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1153
Aktenzeichen
32.57.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 18. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

1.    Allgemeines

Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Märkten, Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen.

Die öffentliche Einrichtung „Märkte“ dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge ist nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), unter dem Gesichtspunkt des Kostendeckungsgebots für gebührenrechnende Einrichtungen, eine Anpassung des Gebührentarifs vorzunehmen.

Gemäß der Satzung für die Märkte der Stadt Bergkamen (Marktsatzung) wird der Wochenmarkt immer donnerstags auf dem Marktplatz in Bergkamen-Mitte (Alfred-Gleisner-Platz) durchgeführt. Für die Benutzung dieser Fläche wird die Gebührenpflicht über die Standgeldsatzung geregelt.

Die letzte Satzungsänderung erfolgte zum 01.01.2019.

Die Gebühren für den Bereich des Wochenmarktes wurden für das Jahr 2024 neu kalkuliert. In die vorliegende Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden Aufwendungen für das Jahr 2024 eingeflossen. Diese Kosten wurden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu diesen Kosten gehören auch kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.

Im Ergebnis führt die Gebührenkalkulation zu einer Gebührenerhöhung. Diese ergibt sich im Wesentlichen aus einer Unterdeckung aus dem Jahr 2022, deren (Teil-) Betrag in 2024 durch die Gebührenpflichtigen gedeckt werden muss. Die Unterdeckung ergab sich aus der Nachkalkulation der Gebühren für die Wochenmärkte für das Jahr 2022.

Der bisher zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel wurde nicht verändert: Es erfolgt eine Division der anfallenden Kosten durch die zu vergebenden Frontmeter Verkaufsfläche.

Es ergibt sich folgende Änderung des Gebührentarifs beim Wochenmarkt:

Alt 2023 je lfd. m Verkaufsfront

Neu 2024 je lfd. m Verkaufsfront

3,00 EUR

3,50 EUR


Als Anlage 2 ist die Gebührenkalkulation 2024 beigefügt.


2.    Gewinn- und Verlustvortrag

Nach § 6 Abs. 4 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen (Gewinne) aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten vier Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen im gleichen Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Nachkalkulation 2022 ergab einen Verlust von insgesamt 64.014,76 EUR. Hiervon wird ein Teilbetrag in Höhe von 44.615,00 EUR in der Kalkulation für 2024 berücksichtigt. Die Verrechnung des Restbetrags erfolgt in den Folgejahren.

Aus dem Abrechnungsjahr 2021 verbleibt noch eine Unterdeckung von 1.818,51 EUR, die ebenfalls in die Kalkulation für 2024 eingestellt wird.

Insgesamt ergibt sich somit für das Jahr 2024 ein Verlustvortrag von 46.433,51 EUR.

Ursächlich für die Unterdeckungen der Vorjahre waren die mangelnde Auslastung nach der Corona-Pandemie und das unplanmäßige Fernbleiben von Stammhändlern in den Schlechtwetterperioden, sodass weniger Gebühren eingenommen wurden als kalkuliert.


3.    Kalkulation 2024

 

3.1.  Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.


3.2.  Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 3,49999 EUR. Gerundet wird ein festzusetzender Betrag von 3,50 EUR je lfd. m Verkaufsfront vorgeschlagen.

Die kalkulierten Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 3,50 EUR auf 168.910,00 EUR. Kosten, einschließlich der Verlustvorträge, werden in Höhe von insgesamt 168.909,50 EUR erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen 100,00 %.


3.3.  Ermittlung des Gebührenbedarfs

3.3.1.    Personalkosten

Kosten                                                                                          49.353,60 EUR

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Wochenmarktes wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2024 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.


3.3.2.    Instandhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen

Kosten                                                                                            2.000,00 EUR

Zu diesen Aufwendungen zählen die Instandsetzung insbesondere der Markttoiletten durch Fremdfirmen bei Beschädigungen oder Defekten sowie auch notwendige Materialaufwendungen.


3.3.3.    Erstattung an Sondervermögen

Kosten                                                                                         12.000,00 EUR

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der Marktfläche auf dem Alfred-Gleisner-Platz durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.


3.3.4.    Unterhaltung u. Bewirtschaftung d. Grundstücke u. baul. Anlagen

Kosten                                                                                              356,00 EUR

Die Stadt Bergkamen ist an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt, in dem die Markttoiletten eingerichtet sind. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.

 

3.3.5.    Grundbesitzabgaben

Kosten                                                                                               200,00 EUR

Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.


3.3.6.    Reinigung durch Firmen

Kosten                                                                                           5.000,00 EUR

An den Markttagen ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Die Toilettenanlage wird aufgrund der starken Verschmutzung während der Marktzeit mehrmals gereinigt. Hierfür wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.


3.3.7.    Strom Toiletten

Kosten                                                                                            1.300,00 EUR

Hierbei handelt es sich um Kosten des Allgemeinstroms (u.a. Markttoiletten). Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.


3.3.8.    Versicherungen

Kosten                                                                                              100,00 EUR

Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.


3.3.9.    Wasser Toiletten

Kosten                                                                                              200,00 EUR

Hierbei handelt es sich um Wasserkosten (u.a. Markttoiletten), die in o.g. Höhe anzusetzen sind.


3.3.10. Unterhaltung des Infrastrukturvermögen

Kosten                                                                                           4.000,00 EUR

Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind Kosten in o. g. Höhe einzuplanen.



3.3.11. Aufwendungen für den Erwerb von Sachleistungen

Kosten                                                                                              250,00 EUR

Hierzu gehören Aufwendungen für den Kauf von Waren und Gütern für den Verbrauch im Rahmen des Marktverkehrs (z. B. Werbebanner, Befestigungsmaterial, Sitzgelegenheiten).



3.3.12. Dienstreisen

Kosten                                                                                              600,00 EUR

Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.


3.3.13. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (BBH)

Kosten                                                                                         32.500,00 EUR

Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof veranschlagten Kosten sind zu erstatten.


3.3.14. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (VKB)

Kosten                                                                                           2.578,00 EUR

Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag (VKB). Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u. a. Heizkosten, Büromaterialien und Strom.


3.3.15. Kalkulatorische Kosten

Kosten                                                                                         12.038,39 EUR

Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen u.a. für das mobile Kassensystem der Marktmeister, die Pflasterung des Marktplatzes sowie für den Grund und Boden des Marktplatzes (Alfred-Gleisner-Platz).

Die Abschreibungen in Höhe von 11.142,21 EUR ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 896,18 EUR wird nach den Vorgaben der Kämmerei ein Zinssatz von 3,026667 % zugrunde gelegt.


3.3.16. Verlustvortrag

Verlust 2021                                                                                  1.818,51 EUR
Verlust 2022                                                                                 44.615,00 EUR

Die o.g. Restbetrag aus dem Jahr 2021 sowie der o. g. Teilbetrag des Verlustes aus dem Jahr 2022 werden gebührenerhöhend berücksichtigt.

 

 

4.    Ermittlung der Frontmeter

Bei anzunehmender Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

Markt Mitte

1.010 m

46 Veranstaltungen

46.460 m

Markt Mitte Verlegung

900 m

2 Veranstaltungen

1.800 m

Gesamtmeter pro Jahr

 

 

48.260 m



5.    Gebührenkalkulation

Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt der Gebührensatz pro lfd. m Verkaufsfront 3,49999 EUR (Division der Gesamtkosten von 168.909,50 EUR durch 48.260 m mögliche Verkaufsfront).

Die Gebühr für das Jahr 2024 soll daher auf 3,50 EUR festgesetzt werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Lamparski

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll