Betreff
Sachstandbericht zu den kommunalen Förderprogrammen
hier: Evaluierung der Schlussphase
Vorlage
12/1150
Aktenzeichen
nrau
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Rates Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Förderrichtlinien

 

Seit 2022 werden in vier Förderprogrammen Mittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt, um Bürger und Bürgerinnen bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Es handelt sich um folgende Förderprogramme:

 

              Stecker-PV

Insbesondere für Mieter und Eigentümer von Wohnungen eignen sich zum Stromsparen Stecker-Solargeräte. Auch hier werden Zuschüsse gewährt.

              Entsiegelung

Gefördert wird die Entsiegelung von Vorgärten, z.B. durch den Rückbau von Schottergärten.

              Gründach

Mit dieser Förderrichtlinie werden Dachbegrünungen auf Wohngebäuden, Garagen und Gewerbehallen bezuschusst.

              Energieberatung

Mehr denn je stellt sich aktuell die Frage wie man Strom sparen und die Energiekosten senken kann. Experten können ganz konkret beraten was sinnvoll ist und welche Förderprogramme in Frage kommen. Diese Beratung wird durch die Stadt mit max. 100 € gefördert.

 

Die ersten Förderrichtlinien wurden in 2022 beschlossen und bekanntgemacht. In Auswertung der Startphase wurden die Förderhöhen (mit Ausnahme der Förderung der Energieberatung) aufgrund der Kostensteigerungen im Bauwesen angepasst. Die Förderrichtlinie Gründach wurde zudem für Eigenleistungen bei extensiver Begrünung von Garagen- und Carportdächern geöffnet. Diese Anpassungen der Förderrichtlinien wurden im Februar 2023 bekanntgemacht.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Für die Förderprogramme wird auf der städtischen Internetseite geworben und Serviceinformationen zur Verfügung gestellt, welche die Suche von entsprechenden Fachdienstleistern und Materialien, die von den Richtlinien gefördert werden. Zudem wurden 3.000 Flyer in Haushalte verteilt.

 

Um das Angebot weiter bekannt zu machen und um Hemmschwellen bei der Antragstellung zu überwinden, hat die Stabstelle Klimaschutz und Mobilität in 2022 Beratungen an Infoständen in den Ortsteilen durchgeführt. Regelmäßige Pressearbeit ergänzte das Informationsangebot. Im Frühjahr 2023 wurde das „Bergkamen Beet“ als Handreichung, für alle die ihren Vorgarten in Eigenleistung entsiegeln wollen, vorgestellt. Dieses zielte darauf ab, dass potentielle Nutzer des Förderprogramms „Entsiegelung“ zwei standortgerechte Beete, bereits fertig zusammengestellt, in örtlichen Gartenfachbetrieben ein erwerben konnten, um zielgerichtet und einfach das die Neubepflanzung ihres Gartens umzusetzen. Zusätzlich wurden digitale Info-Veranstaltungen und Fachvorträge angeboten.


Auswertung Antragstellung

 

Bis heute wurden 124 Anträge gestellt:

 

Programm:

Entsiegelung

12

Gründach

11

Energieberatung

4

Stecker-PV

97

Summe

124

 

 

Die Antragstellung ist einfach und nutzungsfreundlich. Sie kann digital oder in Papierform erfolgen. Die Anträge werden in der Regel innerhalb von 5 Tagen bewilligt. Die Antragstellenden werden umgehend auch per Mail informiert, so dass vielfach Sonderangebote genutzt werden konnten. Rückfragen werden sofort beantwortet. In Ortsterminen wird Hilfe durch die Sachbearbeitung bei der Antragstellung bzw. der Schlussrechnung geleistet. Die Auszahlung der Mittel wird zeitnah nach Einreichen der Unterlagen geprüft und angewiesen.

 

Lediglich zwei Anträge konnten nicht bewilligt werden. In einem Fall handelte es sich um ein Einfamilienhaus, für das eine Förderung eines Balkon-Kraftwerkes aufgrund der Förderrichtlinie nicht infrage kommt. Im anderen Fall wurde die Mindestgröße der zu entsiegelnden Fläche nicht erreicht.

 

Bewilligt wurden bisher:

 

Programm:

Entsiegelung

Ca. 9.300,00 €

Gründach

Ca. 12.510,00 €

Energieberatung

400,00 €

Stecker-PV

18.440,00 €

Summe

Ca. 40.650,00 €

 

 

Der größte Erfolg ist beim Förderprogramm Stecker-PV mit 97 Anträgen und einer Fördersumme in Höhe von 18.440 € zu verzeichnen. Die Förderung übersteigt die zur Verfügung gestellten Mittel. Die Mehrkosten werden aus den anderen Fördertöpfen gedeckt.

 

Bei den anderen Förderprogrammen konnten die Ziele nicht erreicht werden. Nach Gesprächen an den Infoständen und mit Interessierten war die Ursache dafür hauptsächlich die Kostensteigerung im Baubereich. Auch wenn nur wenige die Förderung der Energieberatung genutzt haben, so ist die Zahl derer, die die entgeltfreie Energieberatung der Verbraucherberatung in Bergkamen in Anspruch nehmen nicht gesunken (Drucksache Nr. 11/1463). Auch hier wird selbstverständlich der Grundstein für Energieeinsparungsmaßnahmen gelegt.


Bis zum 31.12.2023 müssen die geförderten Maßnahmen erstellt werden. Ein Mittelabruf kann bis zum 31.03.2024 erfolgen. In einer Zwischenabfrage im November 2023 haben bislang vier Antragstellende erklärt, dass sie die Fördermaßnahme nicht mehr umsetzen und daher die Mittel nicht abrufen werden. Die Gründe sind kosten- bzw. krankheitsbedingt.

Insgesamt stehen 78.000 € im Doppelhaushalt 22/23 zur Verfügung:

 

Programm:

Entsiegelung

30.000,00 €

Gründach

30.000,00 €

Energieberatung

3.000,00 €

Stecker-PV

15.000,00 €

Summe

78.000,00 €

 

 

Die Klimaförderung für Bürger und Bürgerinnen ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des kommunale Klimaschutzkonzeptes. Insbesondere im Rahmen der Fortschreibung wird die Bedeutung der privaten Haushalte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 deutlich. Die Antragstellenden leisten ihren Beitrag dazu. Die Förderung wird von den Begünstigten hochgeschätzt, die Programme und ihre Umsetzung gelobt.

 

Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist eine wirksame Maßnahme zum Klimaschutz. Der Sechste Sachstandsbericht des Weltklimarates aus Juli 2023 kommt zu dem Ergebnis, dass menschliche Aktivitäten die globale Erwärmung verursachen - vor allem durch die Emission von Treibhausgasen. „Dadurch lag die globale Oberflächentemperatur im Zeitraum 2011–2020 um 1,1 °C höher als der Wert von 1850–1900. Die globalen Treibhausgasemissionen haben weiterhin zugenommen. (…) Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich bereits auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. (…) Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt.“

 

Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen zur Verringerung klimabedingter Risiken sind daher das Gebot der Stunde. Die Stadt Bergkamen trägt ihren Beitrag dazu bei. Sie hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Der Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energien, insbesondere der Nutzung der Sonne, genießt bei der Erreichung dieses ambitionierten Zieles einen hohen Stellenwert.

 

Um dieses Ziel zu erreichen kann insbesondere das Förderprogramme Stecker-PV eine Basis für weitergehende Programme darstellen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Jens Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Stabsstellenleitung

 

 

 

 

Raupach