Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Arbeitskreis
Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche (AK REHK)
Seit dem Jahr 2000
arbeiten eine Reihe von Städten und Gemeinden (aktuell 23) sowie ein Landkreis
zusammen mit den räumlich zuständigen zwei Bezirksregierungen, sechs Industrie-
und Handelskammern, zwei Einzelhandelsverbänden und dem Regionalverband Ruhr gemeinsam
daran, Einzelhandelsansiedlungen so zu steuern, dass die Zentren der Städte und
Gemeinden geschützt und gestärkt werden und gleichzeitig die Nahversorgung der
Bevölkerung gesichert wird. Basis für diese Zusammenarbeit ist das Regionale
Einzelhandelskonzept, das zuletzt 2020 fortgeschrieben worden ist.
Ein wesentlicher
Erfolgsfaktor des REHK ist der begleitende Arbeitskreis. Hier werden alle
regional relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig im Plenum vorgestellt und
erörtert. Ziel ist es, einen „Regionalen Konsens“ zu den Ansiedlungsvorhaben zu
finden, wenn diese aufgrund der Größe und des Standortes überörtliche
Auswirkungen erwarten lassen. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis als wichtige
Informationsplattform für regional- und stadtentwicklungsplanerische
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einzelhandelssteuerung im Allgemeinen
sowie im Kooperationsraum im Speziellen geschätzt.
Die Stadt Bergkamen
ist seit Beginn der Kooperation Mitglied in diesem Arbeitskreis.
Anlass: Die
Gestaltung von Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels
Standorte des
Lebensmitteleinzelhandels sind ein prägender Baustein der Städte. Seit
Jahrzehnten besteht der Trend zur Vergrößerung der Verkaufsflächen, was sich
auch in der Größe der Baukörper sowie der Stellplatzanlagen niederschlägt. Ziel
der kommunalen Einzelhandelssteuerung ist es, die der Nahversorgung dienenden
Betriebe in den Zentren oder zumindest in wohnsiedlungsräumlich integrierten
Lagen anzusiedeln. Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich hohe Anforderungen
an die Gestaltung der Gebäude, aber auch ihrer Außenbereiche und
Stellplatzanlagen.
Um ein
standortübergreifend einheitliches Vorgehen bei der Entwicklung von
Lebensmitteleinzelhandelsstandorten voranzutreiben, ist im Arbeitskreis die
Idee für einen Leitfaden zur Gestaltung entsprechender Gebäude und dessen
Umfeld entstanden. Dieser Leitfaden soll als Arbeits- und Orientierungshilfe
für die kommunale Praxis im östlichen Ruhrgebiet dienen sowie Impulse und
Ansätze aufzeigen, welche zukunftsfähigen Antworten zum Umgang mit Standorten
des Lebensmitteleinzelhandels gegeben werden können. Aus dem Leitfaden sollen
sich darüber hinaus die Vorteile einer guten Gestaltung für Investoren und
Betreiber überzeugend erschließen.
Bereits im Jahr 2008
wurde durch die Fakultät Raumplanung der Technischen Universität Dortmund die
Studie „Lebensmitteldiscounter und Supermärkte: Anforderungen an ihre
Gestaltung und ihr räumliches Umfeld“ mit ähnlicher Zielrichtung erarbeitet. Da
jedoch sowohl die Handelsbranche (z. B. zunehmende Angleichung
Betriebsformen und Flächenwachstum) als auch die Anforderungen an die
städtebauliche Einbindung (z. B. Dachbegrünung, Photovoltaikanlagen auf
Dächern und Stellplatzanlagen) einer stetigen Weiterentwicklung unterliegen,
bietet der im Rahmen des AK REHK erarbeitete Leitfaden eine gute und aktuelle
Ergänzung der bestehenden Studie.
Inhalt des
Gestaltungsleitfadens
Der vom Büro Pesch
Partner Architekten Stadtplaner in Zusammenarbeit mit dem AK REHK erarbeitete
Leitfaden umfasst vier Teile, deren Inhalte im Folgenden kurz dargestellt
werden:
Teil 1: Rahmenbedingungen und Trends
Ausgehend von der
Geschichte des Lebensmitteleinzelhandels werden aktuelle Trends analysiert.
Neben der Zunahme des Online-Handels und dem demographischen Wandel werden hier
etwa steigende Kundenansprüche und ein stärkeres Nachhaltigkeitsbewusstsein
beleuchtet. Es werden die Betriebsformen des Einzelhandles mit ihren
Anforderungen dargestellt; grundsätzlich sind ein Wachstum der Verkaufsflächen
und eine Annäherung der Betriebsformen (bspw. Supermärkte und Discounter)
festzustellen. Es werden die verschiedenen Akteure sowie die Situation im
östlichen Ruhrgebiet im Speziellen dargelegt.
Teil 2: Qualitätsmerkmale und -anforderungen
Nach der Darstellung
grundsätzlicher Prinzipien wird die räumliche und funktionale Einbindung in das
städtebauliche Umfeld beleuchtet. Hierzu gehört etwa eine sinnvolle
Nutzungsmischung. Des Weiteren werden baulich-architektonische Merkmale
einschließlich der Neben- und Werbeanlagen sowie der Nachhaltigkeit des
Gebäudes herausgearbeitet. Die gestalterische, funktionale und ökologische
Qualität der Freianlagen stellt heute einen ganz wesentlichen Aspekt bei der
Neuerrichtung oder Umgestaltung von Einzelhandelsstandorten dar.
Teil 3: Falltypen und Good-Practice-Beispiele
Der Leitfaden
unterscheidet im Weiteren drei Falltypen, die mit idealtypischen Skizzen
visualisiert und mit real existierenden Good-Practice-Beispielen angereichert
werden, um die Anforderungen des 2. Teils weiter zu spezifizieren und
zielgerichtet anwenden zu können.
·
Typ A:
Neubau einer gemischt genutzten Immobilie in urbanen Lagen,
·
Typ B:
Neubau ohne Mischnutzung (Standardlösung einer ausschließlich für den
Lebensmitteleinzelhandel genutzten Immobilie an einem Einzelstandort),
·
Typ C:
Umnutzung einer (historischen) Bestandsimmobilie zu einem Standort für den
Lebensmitteleinzelhandel,
·
Typ D:
Bestandsverbesserung eines bestehenden Standorts des Lebensmitteleinzelhandels
(kann Eigenschaften des Typs A, B oder C aufweisen).
Teil 4: Umsetzungsempfehlungen
Zur Umsetzung der
Empfehlungen des Leitfadens bietet sich das Instrumentarium des Planungs- und
Baurechts an. Vor allem bei der Neuschaffung von Baurecht kann und soll auf die
Möglichkeiten qualifizierter oder vorhabenbezogener Bebauungspläne,
städtebaulicher Verträge und Satzungen zurückgegriffen werden. Den förmlichen
Planverfahren sollen Qualifizierungsverfahren vorgeschaltet werden, etwa in
Form von Wettbewerben oder Konzeptvergaben. Die Hinzuziehung von
Gestaltungsbeiräte oder ähnliche Institutionen kann grundsätzlich zu einer
weiteren gestalterischen Verbesserung beitragen. Darüber hinaus kann durch
Öffentlichkeitsarbeit für mehr Baukultur geworben werden, etwa durch die
Vergabe von Preisen oder Zertifizierungen.
Beschluss und
Umsetzung des Leitfadens
Der Leitfaden wurde durch den AK REHK in der Sitzung am 23. Juni 2023 beschlossen. Er wird im Rahmen der Arbeit des Stadtplanungsamtes, etwa in der Beratung von Investor*innen und Architekturbüros, die Einzelhandelsansiedlungen planen, eingesetzt. Die im Leitfaden dargestellten gestalterischen Vorgaben werden, wie bei den Umsetzungsempfehlungen im Leitfaden vorgeschlagen, soweit möglich in den Festsetzungskanon der verbindlichen Bauleitplanung übernommen und vorhabenspezifisch festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiterin Thiede |
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