Betreff
Förderprogramme für Schulträger und Schulen in NRW 2020 bis 2023
Vorlage
12/1136
Aktenzeichen
40.00.01 kry
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

I. Einleitung

 

Das Land NRW hat in den letzten Jahren, z.T. mit Unterstützung des Bundes eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt, die sowohl für die Entwicklung der Schulinfrastruktur, als auch für die Optimierung methodischer und didaktischer Inhalte, besonders zur Linderung der Folgen der Pandemie, vorgesehen waren.

Seit 2020 sind neben den älteren und bekannten Programmen, bei denen es im Wesentlichen um Baumaßnahmen ging (Gute Schule 2020, KP III), folgende Programme aufgelegt worden, von denen die Schulen in Bergkamen direkt profitieren konnten:

 

1.       Digitalpakt NRW

2.       Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

3.       Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler (nach Corona)

4.       Aktionsprogramm Integration – Aktionsprogramm zur Unterstützung der Schulen in NRW bei der Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine

5.       Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)

6.       Fördermittel zur Gewährleistung des Infektionsschutzes während und nach der Pandemie

7.       Unterstützungsleistungen für Kommunen in NRW vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation ("Stärkungspakt NRW")

 

 

II. Förderprogramme im Einzelnen

 

  1. Digitalpakt NRW

 

Im Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung ist in der Vergangenheit mehrfach über den Sachstand zu Umsetzung der Medienentwicklungsplanung berichtet worden, letztmalig am 07.02.2023, Drucksache-Nr. 12/0855.

 

In den letzten 3 Jahren wurden rund 2,8 Mio. EUR in die Digitalisierung der 11 Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen investiert. Hierin enthalten sind auch rund 572 TEUR aus der Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt NRW zur Sofortausstattung der Schulen mit mobilen Arbeitsgeräten für Lehrkörper, Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich waren noch einige Zehntausend Euro für die Ertüchtigung verschiedener Elektroanlagen an Schulen zur Verfügung zu stellen.


Grundlage der meisten dieser Aktivitäten war die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen (s. Anlage 1). Seit Beginn des Jahres 2021 entfielen hiervon ca. 1,4 Mio. EUR auf die Inhouseverkabelung der Schulen mit Glasfaser und entsprechend notwendige Gerätschaften wie Accesspoints u.ä.; ca. 850 TEUR wurden für die Beschaffung von Präsentationstechnik und weiteren mobilen Endgeräten aufgewandt (digitale Tafelsysteme, Beamer, Bildschirme, iPads). Die Zuschüsse aus dem Digitalpakt NRW belaufen sich auf ein festgesetztes Schulträgerbudget, welches rund 1,4 Mio. EUR für die Verkabelung der Gebäude und ca. 914 TEUR für Anzeigegeräte vorsieht. Zusätzlich standen 572 TEUR für mobile Endgeräte für Schüler und Lehrer bereit. Ferner erhielt die Stadt Bergkamen eine Gesamtzuwendung von 191 TEUR als Personalkostenförderung zum Aufbau einer Systemadministration für den Schulbereich. Dieses bewilligte Schulträgerbudget von insgesamt 2.276.088 EUR hat der Schulträger, gem. geltender Richtlinie, um mindestens 10 % aufzustocken. Die Mittel werden nur auf Antrag gewährt. Für die nächsten Jahre sind weitere Investitionen in Präsentations- und mobile Technik vorgesehen. In einer separaten Vorlage in dieser Sitzung wird dies eingehender erläutert.

 

  1. Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

 

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder des Landes NRW vom 22.01.2021 (s. Anlage 2), erhielt die Stadt Bergkamen nach Antrag, eine Förderzusage in Höhe von bis zu 488.100,00 EUR bei möglichen anerkennungsfähigen Gesamtinvestitionen von bis zu 574.235,00 EUR. Der Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg erging am 28.05.2021. Die Aktivitäten mussten aber zunächst bis zum 30.11.2021, später verlängert auf den 30.06.2022, abgeschlossen sein.

 

Die Mittel waren ausschließlich für investive Strukturverbesserungen der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen zu verwenden. Lediglich die Schillerschule, da sie nicht über das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule verfügt, konnte hiervon nicht partizipieren. Dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport ist es in dem kurzen Durchführungszeitraum gelungen, Investitionen im Rahmen dieses Programms in Gesamthöhe von 316.233,29 EUR zu realisieren. Bei einer 85%igen Förderzusage, belief sich der Zuschuss des Landes auf 268.798,30 EUR.

 

Im Einzelnen wurde Folgendes realisiert:

 

An der Preinschule wurde der Spielplatz mit 3 neuen Geräten bestückt. Die WC-Anlagen der OGS wurden kernsaniert.

 

Die Jahnschule erhielt verschiedene Außenspielgeräte als Ersatz für defekte und auch zusätzliche.

 

An der Pfalzschule wurde ein Karussell für den OGS-Garten beschafft.

 

Die Freiherr-von-Ketteler Schule erhielt ein festinstalliertes und mehrere bewegliche Spielgeräte für den Außenbereich.

 

An der Overberger Schule wurden vorhandene Außenspielgeräte im Sinne einer Neuerrichtung saniert, Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof geschaffen, einige Möbel und bewegliche Spielgeräte für den Innen- und Außenbereich beschafft.


Die Gerhart-Hauptmann-Schule erhielt einen komplett neuen Spielplatz u.a. mit einer 25 Meter Seilbahn, Kletteranlage, Karussell u.a. Ebenso wurde dort die vorhandene Schulküche in den Räumen der OGS erneuert.

 

Alle diese Maßnahmen waren mit den Schul- und OGS-Leitungen besprochen und wären ohne die Förderung nicht möglich gewesen, da die bereitgestellten städtischen Haushaltsmittel hierfür nicht ausreichten.

 

  1. Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen für Schülerinnen und Schüler (nach Corona)

 

Das Aktionsprogramm des Landes NRW wurde mit der Intention des Abbaus von pandemiebedingten Lernrückständen und der Stärkung des sozialen Miteinanders im Schulbereich entwickelt. Neben einer personellen Verstärkung (Programmbaustein „Extra-Personal“) sollten die Schulen im Interesse der Schülerinnen und Schüler möglichst unkompliziert und unmittelbar auch finanziell unterstützt werden. Dazu erhielten die Träger von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in einem unbürokratischen Verfahren Mittel für schulbezogene und schulübergreifende Maßnahmen sowie Bildungsgutscheine zum Ausgleich pandemiebedingter Defizite (Programmbaustein „Extra Geld“). Die Stadt Bergkamen erhielt hieraus laut Bescheiden vom 17.08.2021 und 14.02.2023 (s. Anlage 3) eine Summe in Höhe von insgesamt 407.687 EUR (s.o.g. Bescheide, je Seite 1, Gesamtsumme minus Summe f. Ersatzschulträger in Bergkamen).

 

Für Anschaffungen von Einrichtungsgegenständen und IT-Hardware konnte das Schulträgerbudget nicht genutzt werden; die Verwendung des Schulträgerbudgets musste im direkten Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufarbeitung von Lernrückständen und Aufholbedarfen stehen. Mit den Mitteln aus dem Schulbudget konnten vom Schulträger unter Einhaltung der § 65 Abs. 2 sowie § 95 Schulgesetz NRW, also der Beteiligung der Schulkonferenzen, schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite bezahlt werden.

 

Die Mittel wurden in Form von Budgets als fachbezogene Pauschale an die Kommunen für die Schulen vor Ort ausgezahlt. Für dort ansässige Schulen, die nicht in Trägerschaft der Kommune stehen (Ersatzschulen), leitete der öffentliche Schulträge, die insoweit zugewiesenen Mittel, an den jeweiligen Träger weiter.

 

Die Schulträger der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen in NRW erhielten zum Schuljahresbeginn 2021/22 insgesamt 180 Millionen EUR Gesamtbudget, wovon sie mindestens 30 Prozent in Form von Schulbudgets den Schulen unmittelbar zur Verfügung stellen sollten. Diese Schulbudgets wurden bereitgestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen. Beispiele dafür können Besuche außerschulischer Lernorte, Aktivitäten, die das miteinander Lernen stärken, Anschaffungen von Fördermaterialien, der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme sowie die Förderung einzelner Projekte sein.

 

Neben den Mitteln für Bildungsgutscheine - die weitere, mindestens 30 Prozent der Fördermittel ausmachten - erhielten die Schulträger zusätzliche finanzielle Mittel, um die Schulen vor Ort zu unterstützen. Diese Schulträgerbudgets dienten der Sicherung und Schaffung gegebenenfalls auch schulübergreifender regionaler Angebote zur Beseitigung von Lernrückständen z.B. in Kooperation mit externen Bildungsanbietern und zumeist der Aufstockung der Schulbudgets.


Das Programm war zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 befristet und wurde später bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 verlängert. Die entsprechenden Bescheide für die Stadt Bergkamen gehen aus der Anlage 3 hervor.

 

Insgesamt erhielt die Stadt Bergkamen hieraus 331.066 EUR (Bescheid 17.08.2021) und 84.629,68 EUR (Bescheid 14.02.23). 5.837,00 EUR (Bescheid 17.08.21) und 2.171,68 EUR (Bescheid 14.02.23) waren an die Felix-Manz-Schule weiterzuleiten.

 

Die Schulen verbrauchten die Mittel aus dem Baustein „Extra Geld“ wie folgt:

 

Schillerschule                                                     12.512,30 EUR

Gerhart -Hauptmann-Schule                       20.323,67 EUR

Jahnschule                                                          17.005,49 EUR

Preinschule                                                         25.273,18 EUR

Frh.-von-Ketteler Schule                              20.021,09 EUR

Pfalzschule                                                          30.528,33 EUR

Overberger Schule                           17.954,83 EUR

Frh.-vom-Stein-Realschule                          16.297,95 EUR

Realschule Oberaden                     36.783,17 EUR

Städt. Gymnasium                                           58.916,89 EUR

W.-Brandt-Gesamtschule                             96.032,06 EUR

Gesamt:                                                             351.648,96 EUR von 407.687,00 EUR

 

Dies stellt zusammengefasst ein sehr gutes Ergebnis dar, insbesondere wenn man bedenkt, dass die 2. Mittelzuweisung im Rahmen der Verlängerung des Programms nur knapp 5 Monate zum Mitteleinsatz vorsah. Die Schulen haben die Vorgabe rund eines Drittels der Aufwendungen für ausgegebene Bildungsgutscheine aufzuwenden erreicht. Ansonsten wurden zumeist Lehrmittel erstanden, intensiv außerschulische Bildungsorte besucht und mit höchstem Engagement und Sachverstand viele Programme zum Abbau von Bewegungsmangel und sozialem Training gesucht und gebucht.

 

  1. Aktionsprogramm Integration – Aktionsprogramm zur Unterstützung der Schulen in NRW bei der Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine

 

Mit dem Aktionsprogramm soll ermöglicht werden, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen, befristet zusätzliches Personal einzustellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren sowie ggf. an bereits erfolgreich umgesetzte bzw. angestoßene Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

 

Vielerorts sind das Aufholen von Lernrückständen und das Aufarbeiten psychosozialer Folgen aus der Zeit der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen. Das Aktionsprogramm soll daher allen ukrainischen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zugutekommen, um die Schulen dabei zu unterstützen, den Bildungsanspruch aller Kinder und Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen zu erfüllen.


Für die Stadt Bergkamen steht gemäß Bescheid der Bezirksregierung vom 13.07.2023 (Anlage 4), ein Schulträgerbudget von 58.247,63 EUR zur Verfügung. Dieser ist bis zum 31.12.2023 zu verwenden und wurde auf die Schulen nach der Anzahl ukrainischer Schülerinnen und Schüler zum 30.09.2022 aufgeteilt. Es handelt sich um eine fachbezogene Pauschale, die individuelle Förderangebote, insbesondere zur sprachlichen Bildung und sozialen Integration ermöglichen soll. Auch die VHS ist z. B. durch den Einsatz von 2 Fachkräften im Deutschunterricht an einer Schule tätig. Die Kürze der Laufzeit des Programms macht den Verbrauch der Mittel allerdings schwierig.

 

Über einen 2. Baustein unter dem Titel „Extra Personal“ konnten einige Schulen direkt über die Schulaufsicht zusätzliche Lehrkräfte und Sozialarbeiter befristet einstellen.

 

  1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)

 

Gemäß dieser Richtlinie des Landes NRW vom 12.10.2023 (Anlage 5), gewährt das Land den Kommunen finanzielle Mittel zur Förderung des Ganztagsausbaus an Grundschulen. Förderfähig sind der Neu- und Ausbau bzw. Sanierung vorhandener Einrichtungen, der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, ebenso die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Planungskosten zu Sanierung, Bau und Einrichtung.

 

Auch hier arbeitet das Land mit Schulträgerbudgets. Dieses beläuft sich für die Stadt Bergkamen auf 2.084.915,88 EUR. Bei geplanten Investitionen zum Ganztagsausbau von mind. 20 Mio. EUR in den nächsten Jahren stellt dies, wie bei den meisten Städten und Gemeinden in NRW nur einen unzureichenden Beitrag dar. Allein der Anbau an die Schillerschule zur Einrichtung einer OGS wird ein finanzielles Volumen in Höhe von voraussichtlich 5.84 Mio EUR erreichen. Zusätzlich sind aber auch die schon bestehenden Einrichtungen teilweise zu erweitern und Inventar umfänglich zu ergänzen. Zu nennen sind hier insbesondere die Frh.-v.-Ketteler-Schule und die G.-Hauptmann-Schule.

 

Die Stadt Bergkamen wird den Antrag auf Auszahlung der Fördermittel zeitnah stellen.

 

  1. Fördermittel zur Gewährleistung des Infektionsschutzes während und nach der Pandemie

 

In den Jahren 2021 bis 2023 erhielt die Stadt Bergkamen Landesmittel auf der Grundlage verschiedener Richtlinien zur Gewährleistung des Infektionsschutzes an Schulen. Insgesamt könnten in den Jahren 2020 bis 2022 ca. 108 Tsd. EUR für die Beschaffung von Alltagsmasken, FFP2 Schutzmasken, Desinfektionsstationen und CO2 Ampeln vereinnahmt und für Desinfektionsmittel und ca. 200 Desinfektionsmittelspender, einige Zehntausend Schutzmasken und CO2 Ampeln für sämtliche Klassen- und Arbeitsräume beschafft werden. Ferner könnte über den Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW zum „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote / Aufholen nach Corona“ (Anlage 6), zusätzliches Personal durch die vertraglich gebundenen Träger in den Offenen Ganztagsgrundschulen eingesetzt werden. Das Programm erstreckt sich auch noch über das laufende Schuljahr 2023/24.

 

Insgesamt konnten aus diesen Mitteln in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 zusätzliche Kräfte als Hygienehelfer zu Kosten von 84.776 EUR in den Grundschulen zum Einsatz gebracht werden. Für das Schuljahr 2023/24 liegt dem Schulverwaltungsamt ein Bewilligungsbescheid über 39.800 EUR zunächst bis zum 31.12.2023 vor. Die Träger der Offenen Ganztagsschulen berichten aber über nicht unerhebliche Probleme in einigen Bereichen entsprechendes Personal zu requirieren.


  1. Unterstützungsleistungen für Kommunen in NRW vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation ("Stärkungspakt NRW")

 

Aus diesem Programm gemäß Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“; Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023) erhielt die Stadt Bergkamen mit Bescheid vom 17.01.2023 eine Zuwendung in Höhe von 373.968 EUR.

 

Diese Mittel sollen der Unterstützung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur dienen. Dies, da solche Dienste und Organisationen angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme vor besonderen Herausforderungen stehen. In Bergkamen wurde der Hauptanteil der Summe, Beratungs- und Bildungseinrichtungen für Geflüchtete und verschiedenen Kindertagesstätten, auch für Einzelfallhilfen zur Verfügung gestellt. Daneben wurden aus dem Bereich der Schulsozialarbeit die Bildung und Lernen gGmbH und der Förderverein der Willy-Brandt Gesamtschule mit 2.800 EUR bzw. 17.500 EUR bedacht. Diese Mittel sind für die Versorgung von bedürftigen Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb der Grundschulen und der Gesamtschule gedacht, die ohne Frühstück erscheinen und in deren häuslichen Umfeld oft auch keine Abendverpflegung erwartet werden darf. Dieser Umstand ist leider regelmäßig und wachsend zu beobachten. Die Schulsozialarbeiterinnen kümmern sich dann um die Ausgabe einer Mahlzeit an diese Kinder und Jugendlichen.

 

Die Förderrichtlinie tritt am 31.12 2023 außer Kraft.

 

 

III. Abschließende Feststellung

 

Aus der vorgenannten Auflistung wird deutlich, dass Bund und Land in den letzten Jahren erhebliche Mittel für die Förderung von Schulen bereitgestellt haben. Für die Vergabe, Verteilung, Beschaffung, Abrechnung und Erstellung von Verwendungsnachweisen für all diese Förderprogramme war stets das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport zuständig. Zum Teil waren alle drei Sachgebiete involviert. Dies hat in der Zeit zu einer erheblichen Mehrarbeit bei gleichbleibender personeller Ausstattung geführt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 6 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing