Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2024 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
12/1132
Aktenzeichen
70.02 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2024 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit dem §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil

§ 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2023 des EBB schließt mit

 

 

Erträgen von

8.029.196 €

Aufwendungen von

7.851.656 €



ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.958.196 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.574.602 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

117.000 €


festgesetzt.

 

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels